Norm: EO §378 AZPO §19 Abs1 IB
Rechtssatz: Der Nebenintervenient, dem sein eigenes Interesse am Ausgang eines zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreites die Befugnis zum Eintritt in diesen auf Seite einer Partei gewährt, kann diese zufolge § 19 ZPO nur insoweit unterstützen, als er Angriffsmittel und Verteidigungsmittel geltend machen, Beweise anbieten und alle sonstigen Prozeßhandlungen vornehmen darf. Die Grenze für seine Interventio... mehr lesen...
Norm: EO §378 A
Rechtssatz: Sicherungsmaßnahmen dürfen - ohne daß dies in den §§ 378 ff EO ausdrücklich ausgesprochen werden müßte - nicht rechtswidrig sein; vor allem Verfassungsbestimmungen, aber auch einfachgesetzliche Beschränkungen, die einer einstweiligen Verfügung im Wege stehen, sind zu beachten. Entscheidungstexte 4 Ob 10/96 Entscheidungstext OGH 12.03.1996 4 Ob 10/96 ... mehr lesen...
Norm: EO §378 CEO §390 IEO §390 IVAZPO §57
Rechtssatz: Im Sicherungsverfahren darf eine aktorische Kaution der antragstellenden Partei nicht auferlegt werden; die jederzeit auch auf Antrag aufzuerlegende Sicherheit erfüllt gemäß § 390 EO (auch) diese Funktion. Entscheidungstexte 1 Ob 566/95 Entscheidungstext OGH 11.03.1996 1 Ob 566/95 E... mehr lesen...
Norm: EO §378 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 378 EO A Allgemeine Voraussetzungen für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung B Ansprüche, die nicht durch einstweilige Verfügung gesichert werden können C Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062433 Dokumentnummer JJR_19951123_OGH0002_0000EO00378_9500000_001 mehr lesen...
Norm: EO §378 CEO §391 Abs1 IIAEO §391 Abs1 IIBEheG §68aZPO §411 Aa
Rechtssatz: Als Entscheidung in einem Provisorialverfahren hat eine einstweilige Verfügung die Vermutung der Richtigkeit nicht im selben Maß für sich wie ein Urteil (für eine einstweilige Verfügung genügt die Bescheinigung des anspruchsbegründenden Sachverhalts (§ 389 EO; § 274 ZPO); um ein Urteil zu erlangen, muss der anspruchsbegründende Sachverhalt bewiesen werden (§ 272 ZPO... mehr lesen...