Norm: ZPO §411EO §378 A
Rechtssatz: Auch im Provisorialverfahren ist das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache (§ 411 ZPO) zu beachten. Entscheidungstexte 4 Ob 113/03a Entscheidungstext OGH 18.11.2003 4 Ob 113/03a 3 Ob 155/04x Entscheidungstext OGH 21.07.2004 3 Ob 155/04x Beisatz: Bei Prüfung der F... mehr lesen...
Norm: EO §378 BEO §379 A
Rechtssatz: Auch während des Exekutionsverfahrens können einstweilige Verfügungen getroffen werden. Stark eingeschränkt wird ihre die praktische Bedeutung jedoch durch § 379 Abs 1 EO, wonach zur Sicherung von Geldforderungen einstweilige Verfügungen unstatthaft sind, soweit die Partei zu gleichem Zwecke die Vornahme von Exekutionshandlungen auf das Vermögen des Gegners nach § 370 ff erwirken kann (Subsidiarität der EV).... mehr lesen...
Norm: EO §378 CEO §391 Abs1 IIBEheG §68a
Rechtssatz: Wurde der Ehegattin während noch aufrechter Ehe von den Vorinstanzen ein Provisorialunterhalt zuerkannt, der in der Folge als verwirkt zu beurteilen war, besteht für ihr weiteres nach der Scheidung der Ehe erhobenes, auf § 68a EheG gestütztes Begehren nach einem Zuschlag zu diesem Provisorialunterhalt keine Rechtsgrundlage. Insoweit entfaltet sohin die zwischen denselben Parteien wegen dessel... mehr lesen...
Norm: EO §378UWG §9a Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Verbot der Gewährung einer Zugabe bewirkt keinen unmittelbaren Eingriff in Rechte Dritter; dass aber mit dem Zugriff auf den Gegner der gefährdeten Partei eine mittelbare Beeinträchtigung eines Dritten verbunden ist, steht der Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht entgegen. Entscheidungstexte 4 Ob 95/02b Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...
Norm: EO §378UWG §14 A1
Rechtssatz: Bezieht sich ein in der BRD erlassenes Unterlassungsgebot ausschließlich auf ein Verhalten auf dem deutschen Markt, dann besteht ein Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Schaffung eines inhaltsgleichen österreichischen Exekutionstitels zur Verhinderung eines entsprechenden wettbewerbswidrigen Verhaltens in Österreich. Entscheidungstexte 4 Ob 273/01b ... mehr lesen...