Entscheidungen zu § 376 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

51 Dokumente

Entscheidungen 31-51 von 51

RS OGH 1974/3/19 3Ob41/74, 3Ob26/74, 3Ob247/10k

Norm: EO §376 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine Sicherstellung ist dann "hinlänglich", wenn sie dem betreibenden Gläubiger für die Zeit der voraussichtlichen Prozessdauer Sicherheit bietet, und zwar für die gesamte, den Gegenstand der Sicherungsexekution bildende Forderung (Wechselprozess). Entscheidungstexte 3 Ob 41/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 3 Ob 41/74 RZ 1974/119 S 212 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1974

RS OGH 1974/3/19 3Ob41/74, 3Ob26/74, 3Ob247/10k

Norm: EO §376 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine Sicherstellung ist dann "hinlänglich", wenn sie dem betreibenden Gläubiger für die Zeit der voraussichtlichen Prozessdauer Sicherheit bietet, und zwar für die gesamte, den Gegenstand der Sicherungsexekution bildende Forderung (Wechselprozess). Entscheidungstexte 3 Ob 41/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 3 Ob 41/74 RZ 1974/119 S 212 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1974

RS OGH 1972/3/16 3Ob29/72

Norm: EO §251EO §376 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Aufhebungsantrages nach § 376 Abs 1 Z 1 und 2 EO für den Fall der Abweisung der begehrten Einstellung nach § 251 Z 6 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 29/72 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 3 Ob 29/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0003426 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.1972

RS OGH 1968/7/31 3Ob91/68

Norm: EO §376 Abs1 Z1 und Z2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Aufhebung der Exekutionshandlung ist nach Z 1, daß die Berichtigung oder Sicherstellung der zu sichernden Forderung in der Zeit zwischen Entstehen des Exekutionstitels (bzw dem Zeitpunkt, ab dem der Schuldner von der Einwendung im vorangegangenen Verfahren nicht mehr wirksam Gebrauch machen konnte) und der Bewilligung der Sicherstellungsexekution, nach Z 2, daß die Berichtigung oder... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.07.1968

RS OGH 1968/7/31 3Ob91/68

Norm: EO §376 Abs1 Z1 und Z2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Aufhebung der Exekutionshandlung ist nach Z 1, daß die Berichtigung oder Sicherstellung der zu sichernden Forderung in der Zeit zwischen Entstehen des Exekutionstitels (bzw dem Zeitpunkt, ab dem der Schuldner von der Einwendung im vorangegangenen Verfahren nicht mehr wirksam Gebrauch machen konnte) und der Bewilligung der Sicherstellungsexekution, nach Z 2, daß die Berichtigung oder... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.07.1968

RS OGH 1968/2/7 6Ob36/68

Norm: ABGB §1295 Ia 7EO §376 Abs1 Z4EO §376 Abs2
Rechtssatz: Wer in Ausübung des durch § 376 Abs 1 Z 2 EO eingeräumten Rechtes handelt, kann zum Schadenersatz gemäß § 1295 Abs 2 ABGB nur verpflichtet werden, wenn seine Exekutionsführung ausschließlich den Zweck hatte Schaden zuzufügen (SZ 28/151). Die Verpflichtung zum Schadenersatz nach § 376 Abs 2 EO im Falle einer materiell zu Unrecht erfolgten Sicherstellungsexekution hängt nicht von einem ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1968

RS OGH 1968/2/7 6Ob36/68

Norm: ABGB §1295 Ia 7EO §376 Abs1 Z4EO §376 Abs2
Rechtssatz: Wer in Ausübung des durch § 376 Abs 1 Z 2 EO eingeräumten Rechtes handelt, kann zum Schadenersatz gemäß § 1295 Abs 2 ABGB nur verpflichtet werden, wenn seine Exekutionsführung ausschließlich den Zweck hatte Schaden zuzufügen (SZ 28/151). Die Verpflichtung zum Schadenersatz nach § 376 Abs 2 EO im Falle einer materiell zu Unrecht erfolgten Sicherstellungsexekution hängt nicht von einem ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1968

TE OGH 1967/1/18 3Ob1/67

Das Oberlandesgericht Braunschweig verurteilte den nunmehrigen Verpflichteten mit Urteil vom 26. Mai 1964 zur Zahlung des Betrages von 784.725.89 DM s. A. und erklärte das Urteil ohne Auferlegung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bewilligte auf Grund dieses Titels der betreibenden Gläubigerin hinsichtlich des Betrages von 100.000 DM und der Kosten des Exekutionsantrages gemäß § 371 EO. die Exekution zur Sicherstellung d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.01.1967

RS OGH 1967/1/18 3Ob1/67, 3Ob87/80

Norm: ABGB §1392 GEO §35 AgEO §371 Z1EO §376 Abs1 Z3ZPO §234
Rechtssatz: Die einmal auf Grund eines in zweiter Instanz bestätigten Urteils nach § 371 Z 1 EO bewilligte Exekution zur Sicherstellung wird durch die Aufhebung dieses Urteils und die Zurückweisung der Sache an das Erstgericht noch nicht unzulässig (SZ 15/25, SZ 15/139, ZBl 1935,275). Der Verpflichtete ist insbesondere nicht zur Klage nach § 35 EO berechtigt. Bei sicherungsweiser Abtr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1967

RS OGH 1967/1/18 3Ob1/67

Norm: EO §376 Abs1 Z3Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art7Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art8Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art10 Abs1
Rechtssatz: Hat ein österreichisches Gericht auf Grund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils eines Gerichtes der BRD Exekution zur Sicherstellung bewilligt, so bildet die Aufhebung des Urteiles vor rechtskräftiger Aberkennung der Forderung keinen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1967

RS OGH 1967/1/18 3Ob1/67, 3Ob87/80

Norm: ABGB §1392 GEO §35 AgEO §371 Z1EO §376 Abs1 Z3ZPO §234
Rechtssatz: Die einmal auf Grund eines in zweiter Instanz bestätigten Urteils nach § 371 Z 1 EO bewilligte Exekution zur Sicherstellung wird durch die Aufhebung dieses Urteils und die Zurückweisung der Sache an das Erstgericht noch nicht unzulässig (SZ 15/25, SZ 15/139, ZBl 1935,275). Der Verpflichtete ist insbesondere nicht zur Klage nach § 35 EO berechtigt. Bei sicherungsweiser Abtr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1967

RS OGH 1967/1/18 3Ob1/67

Norm: EO §376 Abs1 Z3Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art7Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art8Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art10 Abs1
Rechtssatz: Hat ein österreichisches Gericht auf Grund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils eines Gerichtes der BRD Exekution zur Sicherstellung bewilligt, so bildet die Aufhebung des Urteiles vor rechtskräftiger Aberkennung der Forderung keinen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1967

RS OGH 1965/4/28 3Ob56/65, 3Ob86/83

Norm: EO §371aEO §376 Abs1 Z3ZPO §392 Abs1
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung nach § 371 a EO sind gegeben, wenn der Antrag auf Grund eines Endurteiles erster Instanz - welcher Begriff im Sinne dieser Gesetzesbestimmung auch das Teilurteil umfaßt (RSpr 1936 Nr 71) -, wider das Berufung erhoben wurde, zur Sicherung einer Geldforderung gestellt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1965

RS OGH 1965/4/28 3Ob56/65, 3Ob86/83

Norm: EO §371aEO §376 Abs1 Z3ZPO §392 Abs1
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung nach § 371 a EO sind gegeben, wenn der Antrag auf Grund eines Endurteiles erster Instanz - welcher Begriff im Sinne dieser Gesetzesbestimmung auch das Teilurteil umfaßt (RSpr 1936 Nr 71) -, wider das Berufung erhoben wurde, zur Sicherung einer Geldforderung gestellt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1965

TE OGH 1950/8/30 1Ob402/50

Auf Grund des Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 2. März 1950 wurde der betreibenden Partei zur Sicherung der Forderung von 9613 S s. A. die Exekution mittels Pfändung und Verwahrung der in der Buchdruckerei Ferdinand B. in H. erliegenden 40.950 Bogen holzfreien Papieres bewilligt und die Exekution auch vollzogen. Das Handelsgericht Wien hat mit Beschluß vom 17. März 1950 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt und das obgenannte Versäumungsurteil aufgehob... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.08.1950

RS OGH 1950/8/30 1Ob402/50, 3Ob530/53

Norm: EO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Tatsache der Aufhebung eines Exekutionstitels (Versäumungsurteil) zufolge Wiedereinsetzung bildet keinen Einstellungsgrund nach § 376 Abs 1 Z 3 EO; hebt die dritte Instanz die gleichlautenden Entscheidungen der Untergerichte auf und verweist die Rechtssache an die erste Instanz zurück, kann die Exekution gleichfalls nicht nach § 376 Abs 1 Z 3 EO eingestellt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1950

RS OGH 1950/8/30 1Ob402/50, 3Ob530/53

Norm: EO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Tatsache der Aufhebung eines Exekutionstitels (Versäumungsurteil) zufolge Wiedereinsetzung bildet keinen Einstellungsgrund nach § 376 Abs 1 Z 3 EO; hebt die dritte Instanz die gleichlautenden Entscheidungen der Untergerichte auf und verweist die Rechtssache an die erste Instanz zurück, kann die Exekution gleichfalls nicht nach § 376 Abs 1 Z 3 EO eingestellt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1950

RS OGH 1933/9/26 1Ob871/33, 3Ob127/15w

Norm: EO §371aEO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Sicherungsexekution nach § 371 a EO kann dann nicht bewilligt werden, wenn das erstrichterliche Urteil vom Berufungsgerichte aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen worden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 871/33 Entscheidungstext OGH 26.09.1933 1 Ob 871/33 SZ 15/194 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1933

RS OGH 1933/9/26 1Ob871/33, 3Ob127/15w

Norm: EO §371aEO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Sicherungsexekution nach § 371 a EO kann dann nicht bewilligt werden, wenn das erstrichterliche Urteil vom Berufungsgerichte aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen worden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 871/33 Entscheidungstext OGH 26.09.1933 1 Ob 871/33 SZ 15/194 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1933

RS OGH 1933/2/3 3Ob24/33, 1Ob663/85, 3Ob127/15w

Norm: EO §371 Z1EO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Aufhebung des berufungsgerichtlichen Urteils wegen Verfahrensmangels durch den OGH mit gleichzeitiger Anordnung der Erneuerung der Verhandlung ist kein Einstellungsgrund für die nach § 371 Z 1 EO bewilligte Sicherungsexekution. Entscheidungstexte 3 Ob 24/33 Entscheidungstext OGH 03.02.1933 3 Ob 24/33 SZ 15/25 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1933

RS OGH 1933/2/3 3Ob24/33, 1Ob663/85, 3Ob127/15w

Norm: EO §371 Z1EO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Aufhebung des berufungsgerichtlichen Urteils wegen Verfahrensmangels durch den OGH mit gleichzeitiger Anordnung der Erneuerung der Verhandlung ist kein Einstellungsgrund für die nach § 371 Z 1 EO bewilligte Sicherungsexekution. Entscheidungstexte 3 Ob 24/33 Entscheidungstext OGH 03.02.1933 3 Ob 24/33 SZ 15/25 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1933

Entscheidungen 31-51 von 51

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