Norm: EO §36 AdEO §36 DEO §36 EEO §65 EEO §355 II
Rechtssatz: Bestreitet der Verpflichtete, dass der behauptete Sachverhalt rechtlich ein Zuwiderhandeln gegen das titelmäßige Duldungs- oder Unterlassungsgebot darstellt, steht ihm dafür nur der Rekurs, nicht auch die Impugnationsklage zur Verfügung. Bestreitet er hingegen, den als Zuwiderhandlung behaupteten Sachverhalt verwirklicht zu haben, kann er sowohl gegen die Exekutionsbewilligung als au... mehr lesen...
Norm: EO §35 BEO §36 E
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Eventualmaxime rechtfertigt aber jedenfalls nicht die Zurückweisung der Klage, vielmehr ist bei der Sachentscheidung auf präkludiertes Vorbringen nicht Bedacht zu nehmen (3 Ob 3/91, 3 Ob 318/04t; iglS auch 3 Ob 30/04i = JBl 2004, 731). Entscheidungstexte 3 Ob 53/06z Entscheidungstext OGH 26.07.2006 3 Ob 53/06z ... mehr lesen...
Norm: EO §36 DEO §40EO §291c
Rechtssatz: Der verpflichtete Unterhaltsschuldner kann den Wegfall der Vollstreckbarkeit des einer Exekution gemäß §291c Abs1 EO zur Hereinbringung laufenden Unterhalts zugrunde liegenden Titels jedenfalls dann mit Impugnationsklage (§36 EO) geltend machen, wenn er das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für eine Einstellung nach §291c Abs 2 EO behauptet, jedoch die dafür maßgebenden Tatsachen (Zahlung der fäl... mehr lesen...
Norm: EO §36 FEO §42 FEO §42 I5GEG 1962 §6 Abs1GEG 1962 §11 Abs1
Rechtssatz: Die wegen einer Impugnationsklage (§36 EO) gegen eine rechtskräftige Exekutionsbewilligung und den damit verbundenen Strafbeschluss erwirkte Aufschiebung der Exekution nach §355 EO bildet die Grundlage für einen Aufschiebungsantrag in jenem Exekutionsverfahren, das aufgrund eines Zahlungsauftrags nach §6 Abs 1 GEG 1962 zur Hereinbringung der Geldstrafe gemäß §11 Abs 1 ... mehr lesen...
Norm: EO §36 EEO §42 HEO §355 VIIIeZPO §500 Abs2 EZPO §526 Abs3 A
Rechtssatz: Der Entscheidungsgegenstand bei der Unterlassungsexekution besteht nicht in einem Geldbetrag. Im Fall der gemeinsamen Entscheidung über mehrere Strafanträge hat das Gericht zweiter Instanz nach § 355 EO den Entscheidungsgegenstand für jede einzelne gesondert zu bewerten. Denn bei Bestätigung der Entscheidung über einen Strafantrag ist der Revisionsrekurs jedenfalls un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394ABGB §1396EO §36 Ab
Rechtssatz: Hat der Rechtsvorgänger des betreibenden Gläubigers diesem seine Forderung gegen den Verpflichteten zediert, so steht ein Exekutionsverzicht des Zedenten dem des betreibenden Gläubigers selbst gleich und bildet daher den Impugnationsgrund des § 36 Abs 1 Z 3 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 80/05v Entscheidungstext OGH 27.04.2005 3 Ob 8... mehr lesen...