Norm: ABGB §1327EO §291bIO §15
Rechtssatz: Beim Recht des Hinterbliebenen auf Ersatz des entgangenen Unterhalts handelt es sich um einen Schadenersatz- und keinen Unterhaltsanspruch, der weder in der Insolvenz des Schädigers für die nach Insolvenzeröffnung fällig werdenden monatlichen Renten noch bei Anwendung des § 291b EO als gesetzlicher Unterhaltsanspruch zu behandeln ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kindesvater war aufgrund des Scheidungsvergleichs vom 21. 12. 2006 zu einer Unterhaltsleistung für die mj J***** und A***** von je 170 EUR und für die mj B***** und J***** von je 150 EUR verpflichtet. Am 27. 1. 2009 beantragte der Kindesvater, die Unterhaltsbeträge für alle Kinder auf je 82 EUR monatlich herabzusetzen. Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung für die mj J***** und A***** auf je 120 EUR und für die mj B***** und J***** auf je 130 EUR ab 1. 2... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist außer für den mj P***** noch für zwei weitere Kinder sorgepflichtig, die am 21. 11. 2004 bzw 13. 7. 2000 geboren sind. Der Jugendwohlfahrtsträger begehrte zuletzt (ON U35) als Vertreter des mj P***** die Erhöhung der monatlich vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeiträge auf 450 EUR ab 1. 1. 2008. Der Jugendwohlfahrtsträger brachte dazu vor, dass der Vater einschließlich Sonderzahlungen monatlich netto 2.334,58 EUR verdiene, in diesem Betrag seien Diäten und ... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige, vertreten durch seine Mutter, begehrte nach Erreichung des sechsten Lebensjahres eine Erhöhung des vom Vater monatlich zu leistenden Unterhalts. Das Erstgericht verpflichtete den Vater - unter Berücksichtigung der nach einem Schuldenregulierungsverfahren rechtskräftig bestätigten und von ihm zu leistenden Zahlungsplanraten - zu einem weiteren Unterhaltsbeitrag von monatlich 33 EUR, insgesamt sohin zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Zu 1.: Entscheidende Bedeutung kommt in diesem - nach Vorliegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu G 9/09 wieder aufzunehmenden - Verfahren der Beantwortung der Frage zu, welchen Einfluss es auf die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen - und damit auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage - hat, dass dieser über sein Einkommen aufgrund eines Abschöpfungsverfahrens nur eingeschränkt verfügen kann. Da die höchstgerichtliche Judikatur dazu unein... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen ist aufgrund eines Beschlusses des Bezirksgerichts Gänserndorf vom 9. 4. 2008 (ON U25) zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 375 EUR je Kind verpflichtet. Dieser Unterhalt konnte durch eine zu 12 E 4157/05f des Bezirksgerichts Donaustadt geführte Gehaltsexekution in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen (vom 25. 11. 2008) nicht gänzlich abgedeckt werden. Mit Beschlüssen vom 12. 3. 2009 (O... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war gemäß dem erstgerichtlichen Beschluss vom 24. 8. 2006 verpflichtet, den beiden Minderjährigen einen monatlichen Unterhalt von je 260 EUR zu zahlen. In der Folge begehrte er die Herabsetzung seiner monatlichen Unterhaltsleistungen auf 200 EUR je Kind, weil er aufgrund seines rechtskräftig bestätigten Zahlungsplans nunmehr verpflichtet sei, halbjährlich einen Betrag von 940 EUR an die Gläubiger zu zahlen und daher zur Leistung des bislang festgesetzten monatl... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen ist aufgrund einer am 10. 4. 2007 vor dem Amt für Jugend und Familie (AJF) abgeschlossenen Vereinbarung zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 100 EUR verpflichtet. Der Unterhaltsvergleich basiert (ohne nähere Ausführung über die Einkommensart) auf einer Bemessungsgrundlage von 605,40 EUR. Weitere Unterhaltspflichten des Vaters wurden verneint (Beilage zu ON U-4). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 14. 6. 2007 (ON U-6) wurden dem Minderjähr... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 10. 2. 2009 (ON U-42) erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsleistung für den Minderjährigen ab 1. 1. 2008 auf 290 EUR monatlich und wies gleichzeitig einen Antrag des Vaters auf Herabsetzung des Unterhalts ab. Es stellte fest, dass sich der einkommens- und vermögenslose Minderjährige in Pflege und Erziehung seiner Mutter befindet. Der Vater, der keine weiteren Sorgepflichten hat, erzielt als Wachorgan ein monatliches Durchschnittseinko... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Merlin, geboren im Frühjahr 2000, befindet sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die im Sprengel des Erstgerichts wohnt. Er ist einkommens- und vermögenslos. Der in den Niederlanden wohnende Vater, den keine weiteren Sorgepflichten treffen, erzielt als Selbständiger in der EDV-Branche ein in der Tagsatzung vom 10. Juni 2008 außer Streit gestelltes durchschnittliches Nettoeinkommen von monatlich 1.750 EUR. Er verpflichtete sich zur Zahlung eines vorläufige... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj Christoph L***** war bisher aufgrund des Beschlusses vom 20. 4. 2006, ON U-27, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 275 EUR verpflichtet. Das Jugendamt stellte am 12. 12. 2006 den Antrag, den Vater ab 1. 9. 2006 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von insgesamt 305 EUR zu verpflichten, da sowohl das Einkommen des Vaters als auch die Bedürfnisse des Kindes gestiegen seien. Dem Antrag des Jugendamts war ein Protokoll des Bezirksgerichts Favori... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BdEO §291aEO §291b, KO §5
Rechtssatz: Im Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung (§§ 199 ff KO) sind die vom unterhaltspflichtigen Schuldner dem Treuhänder abgetretenen Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis (Abschöpfungsbeträge) von der Unterhaltsbemessungsgrundlage ebenso abzuziehen wie die aufgrund eines gerichtlich bestätigten Zahlungsplans geleisteten Schuldenzahlungen. Dem Unterhaltsberechtigten steht aber jedenfall... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbEO §291bEO §292b
Rechtssatz: Im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob der Verpflichtete allein lebt oder nicht, mindert doch, wenn sein Ehepartner oder Lebensgefährte sich an den regelmäßigen Fixkosten beteiligt, dies die eigene finanzielle Belastung des Unterhaltspflichtigen doch deutlich. Die Differenzierung zwischen allein und im gemeinsamen Haushalt mit einem Ehepartner ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §290a Abs1 Z10EO §291bEO §291cEO §293 Abs3
Rechtssatz: §293 Abs3 EO stellt kein Hindernis dar, dass der Unterhaltsberechtigte im Exekutionsverfahren des betreibenden Unterhaltsschuldners (in casu: wegen einer Prozesskostenforderung) mit einem pfändungsfreien (§290a Abs1 Z10 iVm §§291b, 291c EO) Anspruch auf gesetzliche rückständige Unterhaltsleistungen einseitig aufrechnet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...