Norm: EO §291aEO §293 Abs3ASVG §103 Abs2B-KUVG §44 Abs2BSVG §67 Abs2GSVG §71 Abs2KO §12a Abs2NVG §34 Abs2
Rechtssatz: § 103 Abs 2 ASVG ist eine dem eigentlichen Exekutionsrecht vorrangige speziellere
Norm: . Eine Aufrechnung in den pfändungsfreien Teil ist rechtlich zulässig; es bleibt dem alleinigen Ermessen des Sozialversicherungsträgers überlassen, die Höhe der Abzugsrate auf relativ niedrigem Niveau festzulegen (SSV-NF 7/100 = SZ 66/134). ... mehr lesen...
Norm: EO §290a Abs1 Z4EO §291aEO §292bEO §292kASVG §324 Abs3stmk SHG LGBl 1977/1 §13
Rechtssatz: Liegt der Rang der Pfändung einer Invaliditätspension nach dem Eintritt der Legalzession nach § 324 Abs 3 ASVG, ist für die Berechnung des Existenzminimums die gesamte Pension und nicht nur der dem Verpflichteten verbleibende zwanzigprozentige Anteil (plus Sonderzahlung) zugrundezulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §291aEO §292a Z5
Rechtssatz: In der Regel werden besonders umfangreiche gesetzliche Unterhaltspflichten in dem Fall, daß den Verpflichteten Unterhaltspflichten für bis zu fünf Personen treffen, nicht vorliegen. In einem solchen Fall könnten nur besondere außergewöhnliche Umstände die Erhöhung des unpfändbaren Betrags gemäß § 292a Z 5 EO über das "Existenzminimum" des § 291a EO hinaus rechtfertigen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §291aKO §1 Abs1KO §5 Abs1
Rechtssatz: Bezüge, die das Existenzminimum nach § 291a EO idF der EO-Novelle 1991 nicht übersteigen, bleiben in der Rechtszuständigkeit des Gemeinschuldners und sind dem Zugriff der Gläubiger gesetzlicher Unterhaltsansprüche im Rahmen des § 291b Abs 2 EO iVm § 292a EO und § 292b EO ausgesetzt. Entscheidungstexte 3 Ob 204/93 Entscheidungstext OGH 15.... mehr lesen...
Norm: EO §290aEO §291aEO §291bKO §5
Rechtssatz: Behauptet der betreibende Gläubiger im Exekutionsantrag, daß dem Verpflichteten Arbeitseinkommen oder sonstige wiederkehrende Bezüge nach § 290a EO zustehen, so beruft er sich zugleich darauf, daß der Verpflichtete ein nicht in die Konkursmasse fallendes Einkommen bezieht, das bis zum unpfändbaren Freibetrag nach § 291a EO der Exekution zugunsten nicht privilegierter Gläubiger entzogen ist, nach M... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei ab, ihr zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung von S 124.337,85 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der bereits fälligen und künftig fällig werdenden Forderungen auf Zahlung ihrer Vortragshonorare aus dem mit der Drittschuldnerin bestehenden Werkvertrag zu bewilligen. Die betreibende Partei habe nicht Tatsachen behauptet und bescheinigt, aus welchen sich die Unanwendbarkeit der auch... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1EO idF EONov 1991 §290a Abs1EO idF EONov 1991 §291aEO idF EONov 1991 §292f
Rechtssatz: Die Bewilligung einer Lohnpfändungsexekution unter Bezugnahme auf die vom Bundesminister für Justiz im Verordnungsweg kundgemachten Tabellen für die Berechnung der unpfändbaren Freibeträge stellt gegenüber einer unbeschränkten Exekution durch Pfändung und Überweisung ein Minus dar. Enthält der Antrag auf Pfändung und Überweisung von Forderung... mehr lesen...