RS OGH 1996/5/15 3Ob2047/96t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1996
beobachten
merken

Norm

EO §291a
EO §292a Z5

Rechtssatz

In der Regel werden besonders umfangreiche gesetzliche Unterhaltspflichten in dem Fall, daß den Verpflichteten Unterhaltspflichten für bis zu fünf Personen treffen, nicht vorliegen. In einem solchen Fall könnten nur besondere außergewöhnliche Umstände die Erhöhung des unpfändbaren Betrags gemäß § 292a Z 5 EO über das "Existenzminimum" des § 291a EO hinaus rechtfertigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102757

Dokumentnummer

JJR_19960515_OGH0002_0030OB02047_96T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten