Entscheidungsgründe: Der im Konkursverfahren einer Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft mbH bestellte beklagte Masseverwalter veräußerte mit Kaufvertrag vom 16. 12. 2003 eine zur Konkursmasse gehörende Liegenschaft freihändig um 14.650.843,37 EUR. Die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Klägerin meldete im Verteilungsverfahren 15.503.551,08 EUR an. In dem Konkursverfahren verteilte das Rekursgericht den Nettokaufpreis ua aus diesem Verkaufserlös wie folgt: 1.) an d... mehr lesen...
Begründung: Die im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehenden zwei Liegenschaften (ein Appartementhotel mit Waldgrundstücken) wurden in der Versteigerungstagsatzung vom 5. Juni 2007 der Tochter der Verpflichteten um das Meistbot von 800.000 EUR als Ersteherin zugeschlagen (ON 35). Die Ersteherin ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der I***** Vertriebs GmbH (im Folgenden nur GmbH), die ihrerseits offenbar Mieterin war. Mit Beschluss vom 12. Juni 2007 wurde die Er... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z3WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach § 27 Abs 1 WEG 2002 in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß steht der Eigentümergemeinschaft bereits dann zu, sobald auch nur ein Wohnungseigentumsbewerber Miteigentum erworben hat und die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums bei auch nur einem Miteigentumsanteil im Grundbuch angemerkt ist (§ 37 Abs 5 WEG 2002). Es muss di... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z3WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach § 27 Abs 1 WEG 2002 in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß steht der Eigentümergemeinschaft bereits dann zu, sobald auch nur ein Wohnungseigentumsbewerber Miteigentum erworben hat und die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums bei auch nur einem Miteigentumsanteil im Grundbuch angemerkt ist (§ 37 Abs 5 WEG 2002). Es muss di... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z3WEG §13c Abs3WEG §13c Abs4WEG 2002 §27
Rechtssatz: Ein Vorzugspfandrecht entsteht jeweils nur für die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffend ein konkretes Wohnungseigentumsobjekt gegenüber dessen Eigentümer. Die ordnungsgemäße Anmeldung von durch Vorzugspfandrechte besicherten Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Meistbotverteilung setzt die genaue Aufschlüsselung der auf die einzelnen Wohnu... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z3WEG §13c Abs3WEG §13c Abs4WEG 2002 §27
Rechtssatz: Ein Vorzugspfandrecht entsteht jeweils nur für die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffend ein konkretes Wohnungseigentumsobjekt gegenüber dessen Eigentümer. Die ordnungsgemäße Anmeldung von durch Vorzugspfandrechte besicherten Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Meistbotverteilung setzt die genaue Aufschlüsselung der auf die einzelnen Wohnu... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z1EO §216 Abs1 Z2EO §216 Abs1 Z3KO §11KO §49 Abs1
Rechtssatz: Der aus § 11 KO abzuleitende Grundsatz, dass die Rechtsposition der Absonderungsgläubiger durch ein Konkursverfahren nicht verschlechtert werden darf, kann nur so verstanden werden, dass die Eröffnung eines Konkursverfahrens auch zu keiner Besserstellung führen darf. Entscheidungstexte 8 Ob 228/00p ... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z1EO §216 Abs1 Z2EO §216 Abs1 Z3KO §11KO §49 Abs1
Rechtssatz: Der aus § 11 KO abzuleitende Grundsatz, dass die Rechtsposition der Absonderungsgläubiger durch ein Konkursverfahren nicht verschlechtert werden darf, kann nur so verstanden werden, dass die Eröffnung eines Konkursverfahrens auch zu keiner Besserstellung führen darf. Entscheidungstexte 8 Ob 228/00p ... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z1EO §216 Abs1 Z2EO §216 Abs1 Z3KO §11KO §49 Abs1
Rechtssatz: Der aus § 11 KO abzuleitende Grundsatz, dass die Rechtsposition der Absonderungsgläubiger durch ein Konkursverfahren nicht verschlechtert werden darf, kann nur so verstanden werden, dass die Eröffnung eines Konkursverfahrens auch zu keiner Besserstellung führen darf. Entscheidungstexte 8 Ob 228/00p ... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z1EO §216 Abs1 Z2EO §216 Abs1 Z3KO §11KO §49 Abs1
Rechtssatz: Der aus § 11 KO abzuleitende Grundsatz, dass die Rechtsposition der Absonderungsgläubiger durch ein Konkursverfahren nicht verschlechtert werden darf, kann nur so verstanden werden, dass die Eröffnung eines Konkursverfahrens auch zu keiner Besserstellung führen darf. Entscheidungstexte 8 Ob 228/00p ... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 IWRG §138 Abs4
Rechtssatz: Der Ersteher kann die Zuweisung von ihm aufgewendeter Kosten der Entfernung von Bauschutt nicht als Vorzugsposten erreichen, weil für Kosten der Ersatzvornahme nach § 138 Abs 4 WRG kein gesetzliches Pfandrecht vorgesehen ist. Hat der Ersteher nicht die Kosten für eine Ersatzvornahme, sondern von sich aus diese Aufwendungen für Entsorgungsarbeiten getätigt, so geht ein zugunsten der Behörde für die K... mehr lesen...