Entscheidungen zu § 216 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

137 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 137

RS OGH 1984/7/4 3Ob59/84

Norm: EO §144 Abs2EO §216 Abs1 Z4EO §225
Rechtssatz: Wenn eine Liegenschaft versteigert wird, in der im Grundbuch ein Ausgedinge einverleibt ist, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht: 1. Der Ersteher muß die dingliche Last nicht übernehmen und es kommt gemäß § 216 Abs 1 Z 4 EO zur Festsetzung eines "Entschädigunganspruches"; 2. Der Ersteher muß die dingliche Last ohne Anrechnung auf das Meistbot übernehmen; 3. Der Ersteher muß die di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1984

RS OGH 1984/7/4 3Ob59/84, 5Ob60/89, 8Ob2/90

Norm: EO §216 Abs1 Z4 IIIeEO §225
Rechtssatz: Wenn eine Liegenschaft versteigert wird, in der im Grundbuch ein Ausgedinge einverleibt ist und der Ersteher die dingliche Last nicht übernimmt, kommt es gemäß § 216 Abs 1 Z 4 EO zur Festsetzung eines "Entschädigungsanspruches", welcher dem Ausgedingsberechtigten als Barbetrag zugewiesen wird. Hier wird die Last im Grundbuch gelöscht, der Ersteher haftet nicht für die Erfüllung der Last und trägt di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1984

RS OGH 1983/9/14 3Ob85/83

Norm: ABGB §435EO §216 Abs1 Z4 IIEO §234 ff
Rechtssatz: Wenn die Beteiligten durch Unterlassung entsprechender Schritte gestatten, daß im Zuge einer Realexekution auch ein auf der Liegenschaft stehender Überbau, der nicht den verpflichteten Parteien gehört, versteigert wird, dann muß auch der Erlös für den Überbau verteilt werden. § 216 Abs 1 Z 4 EO ist dann sinngemäß so anzuwenden, daß aus dem Gesamtmeistbot die auf der Liegenschaft ohne Überb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1983

RS OGH 1983/9/14 3Ob85/83

Norm: ABGB §435EO §216 Abs1 Z4 IIEO §234 ff
Rechtssatz: Wenn die Beteiligten durch Unterlassung entsprechender Schritte gestatten, daß im Zuge einer Realexekution auch ein auf der Liegenschaft stehender Überbau, der nicht den verpflichteten Parteien gehört, versteigert wird, dann muß auch der Erlös für den Überbau verteilt werden. § 216 Abs 1 Z 4 EO ist dann sinngemäß so anzuwenden, daß aus dem Gesamtmeistbot die auf der Liegenschaft ohne Überb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1983

RS OGH 1983/7/8 3Ob17/83

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIbWRG §80
Rechtssatz: § 80 WRG 1959 qualifiziert die Verpflichtungen der Mitglieder einer Wassergenossenschaft als Grundlast, die den Vorrang vor anderen dinglichen Lasten unmittelbar nach den von der Liegenschaft oder Anlage zu entrichtenden Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben genießt. Diese Bestimmung kann daher schon deshalb keine Vorschrift sein, die einer öffentlichen Abgabe ein gesetzliches Pfand- oder Verz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1983

RS OGH 1983/7/8 3Ob17/83

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIbWRG §80
Rechtssatz: § 80 WRG 1959 qualifiziert die Verpflichtungen der Mitglieder einer Wassergenossenschaft als Grundlast, die den Vorrang vor anderen dinglichen Lasten unmittelbar nach den von der Liegenschaft oder Anlage zu entrichtenden Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben genießt. Diese Bestimmung kann daher schon deshalb keine Vorschrift sein, die einer öffentlichen Abgabe ein gesetzliches Pfand- oder Verz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1983

RS OGH 1983/7/6 3Ob17/83, 3Ob39/87, 3Ob5/91, 3Ob172/99m

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIbFAG §14 Abs1 Z15Tir GemeindeabgabenG §30
Rechtssatz: Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Gemeindeanlagen im Sinne des § 14 Abs 1 Z 15 FinanzausgleichsG (hier: Kanalanschlußgebühren und Wasserleitungsanschlußgebühren) sind nicht privilegiert im Sinne des § 216 Abs 1 Z 2 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 17/83 Entscheidungstext OGH 06.07.1983 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1983

RS OGH 1983/7/6 3Ob17/83, 3Ob39/87, 3Ob5/91, 3Ob172/99m

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIbFAG §14 Abs1 Z15Tir GemeindeabgabenG §30
Rechtssatz: Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Gemeindeanlagen im Sinne des § 14 Abs 1 Z 15 FinanzausgleichsG (hier: Kanalanschlußgebühren und Wasserleitungsanschlußgebühren) sind nicht privilegiert im Sinne des § 216 Abs 1 Z 2 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 17/83 Entscheidungstext OGH 06.07.1983 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1983

RS OGH 1982/10/6 3Ob156/81

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIb
Rechtssatz: § 5 des Bundesgesetzes vom 4.7.1960, BGBl Nr 166/60 verweist auf die §§ 10 und 11 des Grundsteuergesetzes 1955 und schafft eindeutig die Grundlage für das Bestehen eines Vorzugsrechtes durch die Einräumung eines gesetzlichen Pfandrechts zugunsten der dort behandelten Abgaben. Entscheidungstexte 3 Ob 156/81 Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1982

RS OGH 1982/10/6 3Ob156/81

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIb
Rechtssatz: § 5 des Bundesgesetzes vom 4.7.1960, BGBl Nr 166/60 verweist auf die §§ 10 und 11 des Grundsteuergesetzes 1955 und schafft eindeutig die Grundlage für das Bestehen eines Vorzugsrechtes durch die Einräumung eines gesetzlichen Pfandrechts zugunsten der dort behandelten Abgaben. Entscheidungstexte 3 Ob 156/81 Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1982

TE OGH 1980/11/26 3Ob145/80

Mit Beschluß vom 19. Mai 1980 verteilte das Erstgericht das für die Liegenschaft EZ 1182 KG E erzielte Meistbot. Hierbei blieb die von der Marktgemeinde E gemäß § 14 der Nö. Bauordnung angemeldete Forderung von 34 803 S mit der Begründung: unberücksichtigt, Aufschließungsbeiträgen komme nach der Nö. Bauordnung kein gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht im Sinne des § 216 Abs. 1 Z. 2 EO zu; im übrigen sei der Betrag auch nicht aus den letzten drei Jahren vor Zuschlagserteilung rückständ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.11.1980

TE OGH 1980/11/26 3Ob145/80

Mit Beschluß vom 19. Mai 1980 verteilte das Erstgericht das für die Liegenschaft EZ 1182 KG E erzielte Meistbot. Hierbei blieb die von der Marktgemeinde E gemäß § 14 der Nö. Bauordnung angemeldete Forderung von 34 803 S mit der Begründung: unberücksichtigt, Aufschließungsbeiträgen komme nach der Nö. Bauordnung kein gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht im Sinne des § 216 Abs. 1 Z. 2 EO zu; im übrigen sei der Betrag auch nicht aus den letzten drei Jahren vor Zuschlagserteilung rückständ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.11.1980

RS OGH 1977/12/20 3Ob84/77

Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §216 Abs1 Z1 IIIh und Z2
Rechtssatz: Die von der betreibenden Partei bezahlte Brandschadensversicherungsprämie ist im Zwangsversteigerungsverfahren nur im Fall einer vorausgegangenen Verwaltung als Vorzugspost zu behandeln. Sie gehörten aber zu jenen Kosten, welche im Rahmen der Nebengebührensicherstellung zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 84/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1977

RS OGH 1977/12/20 3Ob84/77

Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §216 Abs1 Z1 IIIh und Z2
Rechtssatz: Die von der betreibenden Partei bezahlte Brandschadensversicherungsprämie ist im Zwangsversteigerungsverfahren nur im Fall einer vorausgegangenen Verwaltung als Vorzugspost zu behandeln. Sie gehörten aber zu jenen Kosten, welche im Rahmen der Nebengebührensicherstellung zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 84/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1977

TE OGH 1976/10/12 3Ob140/76

Mit seiner am 6. Oktober 1970 beim Kreisgericht Leoben eingebrachten Klage begehrte Johann S die Verurteilung von Rainer und Jutta P zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von 55 828 DM samt Anhang. Gegen Jutta P erging am 23. November 1970 ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil. Rainer P wurde durch Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 11. Mai 1973, zur Zahlung eines Betrages von 25 828 DM samt Anhang zur ungeteilten Hand mit Jutta P verurteilt; das Mehrbegehren auf Zah... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1976

TE OGH 1974/3/5 3Ob191/13

Die dem Versteigerungsverfahren beigetretene Gläubigerin Beitragsgemeinschaft für den Güterweg F begehrte im Verteilungsverfahren die vorzugsweise Befriedigung ihrer schon vor dem Versteigerungstermin angemeldeten vollstreckbaren Forderung, weil es sich um Kosten des Güterwegebaus, also eine "nach dem Muster der Grundsteuer" zu entrichtende Robotleistung handle. Die Kosten für Wege und Straßen würden üblicherweise aus der Grundsteuer bestritten und auf diese umgelegt. Das Erstgerich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.03.1974

TE OGH 1974/3/5 3Ob191/13

Die dem Versteigerungsverfahren beigetretene Gläubigerin Beitragsgemeinschaft für den Güterweg F begehrte im Verteilungsverfahren die vorzugsweise Befriedigung ihrer schon vor dem Versteigerungstermin angemeldeten vollstreckbaren Forderung, weil es sich um Kosten des Güterwegebaus, also eine "nach dem Muster der Grundsteuer" zu entrichtende Robotleistung handle. Die Kosten für Wege und Straßen würden üblicherweise aus der Grundsteuer bestritten und auf diese umgelegt. Das Erstgerich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.03.1974

RS OGH 1974/3/5 3Ob191/73

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIboö Landesstraßenverwaltungsgesetz §8oö Landesstraßenverwaltungsgesetz §48
Rechtssatz: Die von den Mitgliedern einer zur Erreichung eines bestimmten gemeinnützigen Zweckes, nämlich der Herstellung eines Güterweges, gebildeten Beitragsgemeinschaft zu leistenden Beiträge sind öffentliche Abgaben iS § 216 Abs 1 Z 2 EO. Diese Interessentenbeiträge genießen aber kein gesetzliches Vorzugsrecht (insbesondere nicht nach § 11 Gr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.03.1974

RS OGH 1974/3/5 3Ob191/73

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIboö Landesstraßenverwaltungsgesetz §8oö Landesstraßenverwaltungsgesetz §48
Rechtssatz: Die von den Mitgliedern einer zur Erreichung eines bestimmten gemeinnützigen Zweckes, nämlich der Herstellung eines Güterweges, gebildeten Beitragsgemeinschaft zu leistenden Beiträge sind öffentliche Abgaben iS § 216 Abs 1 Z 2 EO. Diese Interessentenbeiträge genießen aber kein gesetzliches Vorzugsrecht (insbesondere nicht nach § 11 Gr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.03.1974

RS OGH 1972/11/9 3Ob136/72

Norm: EO §39 Abs1 Z6 IEO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §40EO §135EO §216 Abs1 Z4 IIIg
Rechtssatz: Ist zur Hereinbringung derselben Forderung zwangsweise Pfandrechtsbegründung und Zwangsversteigerung anhängig, so kann selbst bei Tilgung der gesamten Forderung sA, zu deren Hereinbringung die zwangsweise Pfandrechtsbegründung bewilligt und das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet wurde, diese Exekution noch nicht eingestellt werden, so... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1972

RS OGH 1972/11/9 3Ob136/72

Norm: EO §39 Abs1 Z6 IEO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §40EO §135EO §216 Abs1 Z4 IIIg
Rechtssatz: Ist zur Hereinbringung derselben Forderung zwangsweise Pfandrechtsbegründung und Zwangsversteigerung anhängig, so kann selbst bei Tilgung der gesamten Forderung sA, zu deren Hereinbringung die zwangsweise Pfandrechtsbegründung bewilligt und das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet wurde, diese Exekution noch nicht eingestellt werden, so... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1972

TE OGH 1964/9/22 3Ob101/64

I. Das Erstgericht versteigerte zunächst am 28. September 1961 zu E 12/62 die Liegenschaft EZ. 555 der KG. T. um den Betrag von nur 600 S. Am 5. September 1963 erfolgte dann die kridamäßige Versteigerung der Liegenschaften EZ. 300, KG. L. und EZ. 21 KG. K. Beide Liegenschaften wurden gemäß den Versteigerungsbedingungen auf die Objekte I. bis XVI. aufgeteilt und einzeln ausgeboten. Die Summe aller bei der zweiten Versteigerung erzielten Meistbote betrug 3.915.850 S, der zu verteilend... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.09.1964

RS OGH 1964/9/22 3Ob101/64, 3Ob17/82

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIbGBG §26
Rechtssatz: Die Bestimmung, daß mehr als drei Jahre rückständige Grundsteuerbeträge nicht vorzugsweise zu befriedigen sind, gehört zu den zwingenden Verteilungsgrundsätzen, die stets von Amts wegen zu beachten sind. Entscheidungstexte 3 Ob 101/64 Entscheidungstext OGH 22.09.1964 3 Ob 101/64 RZ 1965,31 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1964

RS OGH 1964/9/22 3Ob101/64, 3Ob17/82

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIbGBG §26
Rechtssatz: Die Bestimmung, daß mehr als drei Jahre rückständige Grundsteuerbeträge nicht vorzugsweise zu befriedigen sind, gehört zu den zwingenden Verteilungsgrundsätzen, die stets von Amts wegen zu beachten sind. Entscheidungstexte 3 Ob 101/64 Entscheidungstext OGH 22.09.1964 3 Ob 101/64 RZ 1965,31 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1964

RS OGH 1938/7/11 3Ob480/38

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIb
Rechtssatz: Entscheidend ist der Zeitraum, auf den die Rückstände entfallen, nicht der zufällige Zeitpunkt der Vorschreibung (vgl GlUNF 3311). Entscheidungstexte 3 Ob 480/38 Entscheidungstext OGH 11.07.1938 3 Ob 480/38 DREvBl 1938/416 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1938:RS000329... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1938

RS OGH 1938/7/11 3Ob480/38

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIb
Rechtssatz: Entscheidend ist der Zeitraum, auf den die Rückstände entfallen, nicht der zufällige Zeitpunkt der Vorschreibung (vgl GlUNF 3311). Entscheidungstexte 3 Ob 480/38 Entscheidungstext OGH 11.07.1938 3 Ob 480/38 DREvBl 1938/416 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1938:RS000329... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1938

RS OGH 1938/5/18 3Ob336/38

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIb
Rechtssatz: Es gibt keine allgemein gültige Richtschnur, wie eine Liegenschaft für ein bestimmtes (erwerb)steuerpflichtiges Unternehmen eingerichtet sein muß, damit das gesetzliche Vorzugspfandrecht für die (Erwerbs)steuer entstehen kann. Diese Frage ist immer nach der Art des einzelnen Unternehmens zu beantworten (Betriebsliegenschaft im Baumeistergewerbe). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1938

RS OGH 1938/5/18 3Ob336/38

Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIb
Rechtssatz: Es gibt keine allgemein gültige Richtschnur, wie eine Liegenschaft für ein bestimmtes (erwerb)steuerpflichtiges Unternehmen eingerichtet sein muß, damit das gesetzliche Vorzugspfandrecht für die (Erwerbs)steuer entstehen kann. Diese Frage ist immer nach der Art des einzelnen Unternehmens zu beantworten (Betriebsliegenschaft im Baumeistergewerbe). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1938

RS OGH 1937/9/22 3Ob630/37

Norm: EO §216 Abs1 Z4 IIIh
Rechtssatz: Reicht der Meistbotsrest nicht aus, um das Kapital samt den nach dem § 216 Z 4 EO gleichen Rang genießenden Nebengebühren und die aus der Nebengebührenkaution zu berichtigenden Forderungen voll zu berichtigen, so ist er nach dem Verhältnis der Summe aus dem Kapital und den nach § 216 Z 4 EO im gleichen Range stehenden Nebengebühren und der Summe der aus dem Haftungsbetrage zu deckenden Forderungen aufzutei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1937

RS OGH 1937/9/22 3Ob630/37

Norm: EO §216 Abs1 Z4 IIIh
Rechtssatz: Reicht der Meistbotsrest nicht aus, um das Kapital samt den nach dem § 216 Z 4 EO gleichen Rang genießenden Nebengebühren und die aus der Nebengebührenkaution zu berichtigenden Forderungen voll zu berichtigen, so ist er nach dem Verhältnis der Summe aus dem Kapital und den nach § 216 Z 4 EO im gleichen Range stehenden Nebengebühren und der Summe der aus dem Haftungsbetrage zu deckenden Forderungen aufzutei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1937

Entscheidungen 91-120 von 137

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