Norm
EO §216 Abs1 Z2 IIIbRechtssatz
Es gibt keine allgemein gültige Richtschnur, wie eine Liegenschaft für ein bestimmtes (erwerb)steuerpflichtiges Unternehmen eingerichtet sein muß, damit das gesetzliche Vorzugspfandrecht für die (Erwerbs)steuer entstehen kann. Diese Frage ist immer nach der Art des einzelnen Unternehmens zu beantworten (Betriebsliegenschaft im Baumeistergewerbe).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0003293Dokumentnummer
JJR_19380518_OGH0002_0030OB00336_3800000_001