Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ *****, GB *****, samt dem darauf Ende des 19. Jahrhunderts errichteten Mehrparteienhaus befindet sich seit 2007 im Alleineigentum der E***** Gesellschaft mbH. Die beklagte Partei ist dort seit 1986 Mieterin einer ca 52 m² großen Wohnung. Das Objekt befindet sich in einem baufälligen Zustand, ist aber - nach Durchführung von Sofortmaßnahmen - derzeit nicht mehr akut einsturzgefährdet. Die Bauwerkspfahlgründung ist nicht ausreichend standsicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bezirksgericht Josefstadt bestellte mit Beschluss vom 12. 10. 2002, GZ 7 Msch 47/00y-22, den Nebenintervenienten gemäß § 6 Abs 2 MRG zum Zwangsverwalter der Liegenschaft. Es trug ihm auf, die in der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom 29. 4. 1993, MA 16-Schli ZS 1/92/3071, genannten Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten durchzuführen, soweit diese noch nicht durchgeführt bzw abgeschlossen waren. Gleichzeitig wurden dem Zwangsverwalter verschi... mehr lesen...
Begründung: Die im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehenden zwei Liegenschaften (ein Appartementhotel mit Waldgrundstücken) wurden in der Versteigerungstagsatzung vom 5. Juni 2007 der Tochter der Verpflichteten um das Meistbot von 800.000 EUR als Ersteherin zugeschlagen (ON 35). Die Ersteherin ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der I***** Vertriebs GmbH (im Folgenden nur GmbH), die ihrerseits offenbar Mieterin war. Mit Beschluss vom 12. Juni 2007 wurde die Er... mehr lesen...
Norm: EO §109EO §112 Abs1MRG §6 Abs2MRG §18MRG §19 Abs2
Rechtssatz: a) Ein Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten an den Vermieter in einem Verfahren nach §§ 18 ff MRG bildet einen nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbaren Exekutionstitel. An ihn sind bei nachträglicher
Begründung: von Wohnungseigentum sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gebunden. Sie sind Verpflichtete im Exekutionsverfahren. b) Die Vollstreckung eines Auft... mehr lesen...
Norm: EO §132 Z3EO §109 Z4
Rechtssatz: 1. Der Rekurs gegen einen Beschluss, durch welchen dem Zwangsverwalter Anweisungen über die Art und Weise der Verwaltung erteilt werden, ist unzulässig. Wenn das Erstgericht den Zwangsverwalter anweist, eine Bestandzinsklage einzubringen, handelt es sich um eine Anweisung im Sinne der § 109 Z 4 EO bzw. § 132 Z 3 EO. 2. Für die klagsweise Geltendmachung von fälligen Mietzinsen durch den Zwangsverwalter ist ... mehr lesen...
Norm: EO §132 Z3EO §109 Z4
Rechtssatz: 1. Der Rekurs gegen einen Beschluss, durch welchen dem Zwangsverwalter Anweisungen über die Art und Weise der Verwaltung erteilt werden, ist unzulässig. Wenn das Erstgericht den Zwangsverwalter anweist, eine Bestandzinsklage einzubringen, handelt es sich um eine Anweisung im Sinne der § 109 Z 4 EO bzw. § 132 Z 3 EO. 2. Für die klagsweise Geltendmachung von fälligen Mietzinsen durch den Zwangsverwalter ist ... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs1EO §99EO §109
Rechtssatz: In der Zwangsverwaltung bewirkt die nach Bestellung des Zwangsverwalters wirksam gewordene Aufschiebung, wenn nicht auch die Aufhebung der Bestellung nach § 43 Abs 2 EO bewilligt wird, nicht, dass sich der Zwangsverwalter ab nun der Verwaltung zu enthalten hätte und die Verwaltung wieder an den Verpflichteten zurück fiele. Die Aufschiebung hat nur die Wirkung, dass der Verwaltungserlös nicht zu verteil... mehr lesen...
Norm: EO §99EO §109
Rechtssatz: Die in § 99 Abs 1 EO vorgesehene Verständigung des Verpflichteten, dass er sich jeder Verfügung über die von der Exekution betroffenen Gegenstände zu enthalten habe und sich an der Geschäftsführung des Verwalters gegen dessen Willen nicht beteiligen dürfe, hat für die Zwangsverwaltung keine eigene Wirkung, sondern nur die Bedeutung einer Belehrung. Die Befugnis des Verwalters zur Verwaltung beginnt gemäß § 109 Ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AcABGB §1438 EABGB §1441EO §109EO §110EO §111 Abs1
Rechtssatz: Nach der Übergabe des Exekutionsobjekts an den Zwangsverwalter kann der Mieter eines Bestandobjekts auf der verwalteten Liegenschaft gegen Mietzinsforderungen des Verpflichteten als Vermieter jedenfalls mit Forderungen aufrechnen, die gegen den Verpflichteten bereits bestanden. Diese Aufrechnungsbefugnis betrifft auch Mietzinsforderungen, die erst nach der Übergabe ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101EO §109EO §110EO §111, EO §112
Rechtssatz: Der Zwangsverwalter hat alle Verfügungen, die der Wirtschaftsbetrieb gewöhnlich mit sich bringt, selbständig zu treffen. Demgemäß ist er auch zur klageweisen Geltendmachung fälliger Mietzinse ohne Genehmigung des Exekutionsgerichts berechtigt. Nichts anderes gilt für Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen auf Zahlungen des Bestandzinses, wie etwa au... mehr lesen...
Norm: EO §97EO §98EO §103EO §109KO §7
Rechtssatz: Der Verpflichtete wird weder durch die Bewilligung der Zwangsverwaltung noch durch die Einführung des Zwangsverwalters geschäftsunfähig oder prozessunfähig. Von anhängigen Zivilverfahren ist der Zwangsverwalter zu verständigen. Es steht ihm frei, in diese an Stelle des Verpflichteten einzutreten. Entscheidungstexte 1 Ob 23/01s Entsche... mehr lesen...