Norm: EO §10 A ZPO §575 Abs2 EO § 10 heute EO § 10 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 10 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991 ZPO § 575 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist zu 107/3466 Anteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien 1. Dieses Bestandobjekt vermietete er mit Vertrag vom 31.Juli 1986 für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.April 1987 an eine GmbH und an eine physische Person. Es sollte einem Fremdenbeherbergungsbetrieb der GmbH dienen und war den Mietern bereits vor Vertragsabschluß übergeben worden. Am 9. September 1986 schlossen die Mietvertragsparteien beim Bezir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Angestellter der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei, nämlich der W***** GesmbH. Mit dieser schloß er am 10.12.1987 einen Pensionszuschußvertrag nachstehenden wesentlichen Inhalts: "I. Die W***** Gesellschaft mbH, ***** sichert Herrn Prok.Walter E*****, geb. 8.8.1931, ***** einen Zuschuß zur Pension beziehungsweise Invaliditätsrente sowie zur Witwen- und Waisenrente unter nachstehenden Voraussetzungen zu: A. PENSIONSZUSCHUSS II. ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da EO §10 A EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Wohnung top Nr. 3 im Haus *****. Der Beklagte bewohnt diese Wohnung seit 1986 aufgrund eines unbefristeten Mietvertrages. Am 17.11.1992 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Räumungsvergleich, der auszugsweise wie folgt lautete: "2.) Die beklagte Partei verpflichtet sich bei sonstiger Exekution, das ........... Mietobjekt ............ bis spätestens 30.9.1993 zu räumen und der klagenden Partei ger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung der schriftlichen Mietverträge durch das Berufungsgericht entspricht den Grundsätzen des § 914 ABGB, ist weder unlogisch noch mit den Sprachregeln unvereinbar, noch das Ergebnis einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage (RIS-Justiz RS0044298): Die Auslegung der schriftlichen Mietverträge durch das Berufungsgericht entspricht den Grundsätzen des Paragraph 914, ABGB, ist weder unlogisch noch mit den ... mehr lesen...
Begründung: Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat sich mit Vergleich vom 24.1.1997, GZ 42 Cgs 145/96g des Landesgerichtes Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht verpflichtet, der Klägerin mit Stichtag 1.8.1995 das Pflegegeld der Stufe 5 im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Dieser Vergleich wurde sachwalterschaftsgerichtlich genehmigt. Die Betroffene beantragt, weil die Sozialversicherungsanstalt ihren Verpflichtungen im Vergleich nicht nachkam, die g... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft in N*****. Mit Kaufvertrag vom 28.11.1994 veräußerte er diese an zwei Erwerber. Diese erwirkten die Anmerkung einer bis 12.12.1995 befristeten Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung. Im Jahr 1995 wurde das Eigentumsrecht der Erwerber im Grundbuch eingetragen. Mit der am 28.11.1994 eingelangten Klage begehrt der Kläger die Zustimmung des Beklagten zur Einverleibung des Eigentumsrechtes des Klägers ... mehr lesen...
Norm: EO §10 Übs EO § 10 heute EO § 10 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 10 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz:
Übersicht der Entsche... mehr lesen...
Norm: EO §10 GBG §32 Abs1 litbGBG §136 EO § 10 heute EO § 10 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 10 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz: A... mehr lesen...
Begründung: Mit einem Exekutionsantrag, der am 21.12.1992 beim Grundbuchsgericht einlangte, erwirkt die K***** auf der Liegenschaft EZ ***** als Haupteinlage sowie den Liegenschaften ***** als Nebeneinlagen die Einverleibung eines Simultanpfandrechts für eine mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 25.8.1992, 1 Ob 25/92, nachgewiesene vollstreckbare Prozeßkostenforderung von S 432.090,40 s. A. gegen den Liegenschaftseigentümer Georg P*****. Nunmehr begehrt die Versich... mehr lesen...
Begründung: Franz K***** (im folgenden Beklagter genannt) wurde mit dem im Revisionsverfahren ergangenen Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 11.5.1993, 1 Ob 551/93, schuldig erkannt, das Abstellen von Kraftfahrzeugen, namentlich von Lastkraftwagen und LKW-Zügen, auf einem bestimmten Grundstück, um sie zu beladen, zu unterlassen, soweit es über das Abstellen eines LKW an einem Tag in der Woche für die Dauer bis zu drei Stunden zum Entladen von Lebendvieh oder Beladung mit sol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Eigentümerin einer städtischen Liegenschaft mit Zinshaus trug sich mit Verkaufsabsichten, erteilte am 4.März 1987 einem Immobilienmakler einen entsprechenden Vermittlungsauftrag und führte in der Folge mit einem durch den Vermittler namhaft gemachten Baumeister Verkaufsverhandlungen. Im Zuge dieser mit Einschaltung des Vermittlers gepflogenen Verhandlungen richtete die Eigentümerin an den Vermittler das mit 31.März 1987 datierte Schreiben, demzufolge s... mehr lesen...
Norm: EONov 1991 ArtXXXIV Abs4 EO §10 AAußStrG 2005 §1 Abs2 A1 JN §1 DVb1bb JN §1 DVb2bb EO § 10 heute EO § 10 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 10 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben im Scheidungsprozeß vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien am 3.Juli 1986 einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Der Mann verpflichtete sich zur Leistung von Geldunterhalt. Es wurde vereinbart, daß der Mann ab seiner Pensionierung 33 % seines jeweiligen, wie immer Namen habenden monatlichen Nettoeinkommen als Unterhalt an die Frau bezahlt. Daneben sollte der Frau ohne Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch die Hälfte des jeweiligen ... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIA EO §3 Abs2 IIID EO §10 Aa EO §55 Abs2 EO § 3 heute EO § 3 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 3 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Erstgerichtes vom 24.4.1970 wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, anstelle des mit Vergleich vom 17.4.1968 vereinbarten Betrages in der Höhe von 30 % seines jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens ab 1.3.1970 nur einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von 25 % seines jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens zu bezahlen. Die dem Urteil beigegebenen
Entscheidungsgründe: enthalten ua die Feststellung, daß der Verpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in aufrechter Ehe lebenden Streitteile schlossen am 14.10.1987 vor dem Erstgericht einen Vergleich, in dem sie ua vereinbarten, jeweils einen gesonderten Haushalt zu führen. Der Punkt 3 des Vergleiches lautet: "Der Antragsgegner (di der Kläger des hier zu entscheidenden Verfahrens) verpflichtet sich, ab 1.11.1987 während aufrechter Ehe 40 % des jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens am Monatsersten im voraus bei fünftägigem Respiro an die Antragstelleri... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger Franz D*** (D'A***) ist Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 1077 KG 91110 Hard. Der zweite Hälfteanteil ging durch die Einverleibung auf Grund des SchenkungLertrages vom 11.März 1983 von seiner damaligen Ehefrau in das Eigentum des gemeinsamen Sohnes Werner D*** (D'A***) über. Im Scheidungsprozeß kam zwischen dem betreibenden Gläubiger, seiner Ehefrau und dem Sohn am 10.Juni 1983 ein gerichtlicher Vergleich zustande, der unter anderem folge... mehr lesen...
Norm: ABGB §339 EO §10 A ABGB § 339 heute ABGB § 339 gültig ab 01.01.1812 EO § 10 heute EO § 10 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Endbeschluß des Bezirksgerichtes Leibnitz vom 24. April 1987, 5 C 254/86-8, wurde ausgesprochen, daß Martin und Hilde P*** den ruhigen Besitz der Kläger im Recht aus der auf dem Grundstück 34 der EZ 12 KG Einöd des Martin und der Hilde P*** befindlichen Quelle, über ein Zuleitungsrohr und ein auf diesem Grundstück befindliches Wasserbassin für das Wohnhaus Einöd 8 a der Kläger Wasser zu beziehen, durch Aufsetzen einer Rohrverbindung auf d... mehr lesen...
Begründung: Am 8. Jänner 1986 beantragte die betreibende Partei auf Grund eines Urteiles des Bezirksgerichtes Oberlandquart, Kanton Graubünden, vom 22. September 1976 die Bewilligung der Fahrnisexekution und der Lohnpfändungsexekution im Sinne des § 294 a EO zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes für die Zeit vom 1. September 1985 bis 31. Jänner 1986 in Höhe von 1.500,-- sfr samt Zinsen und des laufenden Unterhaltes von 300,-- sfr monatlich ab 1. Februar 1986. Am 8. Jän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden klagenden Parteien erbrachten als Arbeitsgemeinschaft "ARGE Traunufersammler Wels" für die beklagte Partei Leistungen zur Errichtung der Kläranlage Marchtrenk-Kappern und zur Errichtung des Hauptsammelkanales Welser Heide, Baulos 4, 5 und 6a. Mit Schreiben der beklagten Partei vom 7. März 1980 wurden den klagenden Parteien die Arbeiten zur Errichtung der Kläranlage Marchtrenk-Kappern übertragen. Die Auftragssumme betrug einschließlich Umsatzsteuer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin forderte von der Beklagten S 2,270.000,-- s.A. unter anderem mit dem Vorbringen, sie habe nach Kenntnis, daß die Beklagte an der Errichtung einer Niederlassung in Klagenfurt interessiert sei, dieser mit Schreiben vom 25.August 1983 angeboten, ihr ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Halle zum Betrieb dieser Niederlassung zu verschaffen, wenn die Klägerin mit dem - selbstverständlich zu marktgerechten Preisen auszuführenden - Bau de... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im
Spruch: angeführten schwedischen Urteil des Amtsgerichtes Svartlösa wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, der betreibenden Partei, einem unehelichen Kind des Verpflichteten, ab 1. April 1976 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 358,-- SKr zu leisten. Gemäß einer auf der Urteilsausfertigung angebrachten Bestätigung des Gerichtsvollzieheramtes Huddinge erhöhte sich dieser Unterhaltsbetrag gemäß den Best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin der beiden Salzburger Liegenschaften EZ 470 und EZ 646 KG Bergheim II. Sie hatte die erstgenannte Liegenschaft im Herbst 1960 und die andere im Frühjahr 1965 jeweils gemeinsam mit ihrem damaligen Ehegatten, den sie im Juli 1960 geheiratet hatte und von dem sie 1971 wieder geschieden worden war, gekauft; auf Grund der Kaufverträge war jeweils auf einem Hälfteanteil der Liegenschaften das Eigentum der Klägerin und das ihres Ehem... mehr lesen...
Norm: EO §3 IVA EO §3 IVB EO §10 Aa EO § 3 heute EO § 3 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 3 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 3 heute ... mehr lesen...
Norm: EO §10 B VersVG §158f ZPO §234 ZPO §405 BI EO § 10 heute EO § 10 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 10 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991 Vers... mehr lesen...
Norm: EO §7 Ba EO §7 Bb1 EO §7 BdIA EO §10 A EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis ... mehr lesen...
Die Parteien schlossen im Ehescheidungsprozeß 3 Cg 399/76-3 beim Landesgericht für ZRS Wien am 15. November 1976 einen gerichtlichen Vergleich, dessen Punkte 1 und 2 wie folgt lauten: "1. Beide Parteien halten übereinstimmend fest, daß die bisherige eheliche Wohnung in Wien 5, G-Gasse 36/26 nur eine Untermietwohnung ist, Untermieter ist der Beklagte. Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin eine Mietwohnung (Hauptmiete der Klägerin) im Ausmaß von ca. 70 m2 innerhalb des Gemein... mehr lesen...