Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z3;
Rechtssatz: Wird eine Schiwerkstätte/Lagerraum von Arbeitnehmern betreten, um Gegenstände zu holen oder kurze Arbeiten bei Reparaturen vorzunehmen (die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt ca zehn Minuten täglich) handelt es sich um einen "sonstigen Betriebsraum" iSd § 1 Z 3 AAV. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 14. September 1993 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in ihrer Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der F. Ges.m.b.H. einer Übertretung des Arbeitnehmerschutzgesetzes in Verbindung mit der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung für schuldig befunden und hiefür bestraft. Mit Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 1. März 1994 wurde der gegen dieses Straferken... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972;VStG §5 Abs2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum iSd § 5 Abs 2 VStG entschuldigt nur dann, wenn er erwiesenermaßen unverschuldet ist (Hinweis E 4.3.1992, 91/03/0097, 0098). Das ist nicht der Fall, wenn der für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften verantwortliche handelsrechtliche Geschäftsführer neben dem zweiten Ges... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft "als nach § 9 VStG Verantwortlicher (handelsrechtlicher Geschäftsführer)" einer Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in X, Niederösterreich, schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß auf einer in Völkermarkt, Kärnten, gelegenen Baustelle am 27. Februar 1991 drei näher bezeichnete Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) nicht beachtet worden seien. Er h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die örtliche Umschreibung der Baustelle des Unternehmens des Arbeitgebers im
Spruch: des Straferkenntnisses ist in Ansehung von Übertretungen der AAV als Teil der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG anzusehen (Hinweis E 3.5.1993... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein zur Vertretung einer juristischen Person nach außen befugtes Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen, so ist im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechtes Tatort der Verwaltungsübertretung der Sitz der Unter... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen zur Vertretung berufenes Organ zweier näher bezeichneter Gesellschaften m.b.H. mit Sitz in einer oberösterreichischen Gemeinde für schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §6 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Bf in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Gesch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Oktober 1993 wurden der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 27 Abs. 6 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, (ASchG) eine Reihe von Aufträgen erteilt. Die für die Erledigung der vorliegenden Beschwerde interessierenden Vorschreibungen zu den Punkten 2., 5. und 6. lauten: 2. Die nachstehend bezeichneten Betriebsbereiche bzw. -räume sowie die Bereiche der Fluchtwege aus diesen sind mit eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Oktober 1993 wurden der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 27 Abs. 6 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, (ASchG) eine Reihe von Aufträgen erteilt. Die für die Erledigung der vorliegenden Beschwerde interessierenden Vorschreibungen zu den Punkten 2., 5. und 6. lauten: 2. Die nachstehend bezeichneten Betriebsbereiche bzw. -räume sowie die Bereiche der Fluchtwege aus diesen sind mit eine... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z3;AAV §96;
Rechtssatz: Sofern die Voraussetzungen des § 96 AAV zutreffen, ist es rechtlich zulässig, auch für solche Räume eine Notbeleuchtung vorzuschreiben, die auch nicht als "sonstige Betriebsräume" (vgl § 1 Z 3 AAV) gelten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020296.X01 Im RIS seit 0... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z3;AAV §96;
Rechtssatz: Sofern die Voraussetzungen des § 96 AAV zutreffen, ist es rechtlich zulässig, auch für solche Räume eine Notbeleuchtung vorzuschreiben, die auch nicht als "sonstige Betriebsräume" (vgl § 1 Z 3 AAV) gelten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020296.X01 Im RIS seit 0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 25. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß der Büroraum einer näher bezeichneten Filiale nicht Lichteintrittsflächen im Ausmaß von mindestens einem Zehntel der F... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 23. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft zu verantworten, daß am 7. April 1989 in einem näher bezeichneten Betrieb dieser Gesellschaft bei bestimmten ständigen Arbeitsplätzen die erforderliche Raumtemperatur von 18 Grad C in näher beschrie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 25. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß der Büroraum einer näher bezeichneten Filiale nicht Lichteintrittsflächen im Ausmaß von mindestens einem Zehntel der F... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 25. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß der Büroraum einer näher bezeichneten Filiale nicht Lichteintrittsflächen im Ausmaß von mindestens einem Zehntel der F... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z1;AAV §8 Abs1;
Rechtssatz: Wurde das Fenster eines Büoraumes mit einer undurchsichtigen Folie verklebt und vor dem Fenster in der Fensternische ein zweiteiliger Kasten aufgestellt, so liegt ein Verstoß gegen § 8 Abs 1 AAV vor, wobei der Umstand, daß es bei einem Teil der in diesem Raum durchgeführten Arbeitsvorgänge, wie etwa der Kassenübernahme, unzweckmäßig ist, daß ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z1;AAV §1 Z2 lita;AAV §1 Z2 litb;AAV §8 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Raum als Arbeitsraum zu qualifizieren ist, sind alle in dem betreffenden Raum vorgenommenen Arbeiten zu berücksichtigen. Wird in einem Büroraum täglich die Kassenübernahme und Kassenabrechnung gemacht, wird dort einmal bis zweimal wöchen... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z1;AAV §8 Abs1;
Rechtssatz: Wurde das Fenster eines Büoraumes mit einer undurchsichtigen Folie verklebt und vor dem Fenster in der Fensternische ein zweiteiliger Kasten aufgestellt, so liegt ein Verstoß gegen § 8 Abs 1 AAV vor, wobei der Umstand, daß es bei einem Teil der in diesem Raum durchgeführten Arbeitsvorgänge, wie etwa der Kassenübernahme, unzweckmäßig ist, daß ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z1;AAV §1 Z2 lita;AAV §1 Z2 litb;AAV §8 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Raum als Arbeitsraum zu qualifizieren ist, sind alle in dem betreffenden Raum vorgenommenen Arbeiten zu berücksichtigen. Wird in einem Büroraum täglich die Kassenübernahme und Kassenabrechnung gemacht, wird dort einmal bis zweimal wöchen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z1;AAV §1 Z2 lita;AAV §1 Z2 litb;AAV §8 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Raum als Arbeitsraum zu qualifizieren ist, sind alle in dem betreffenden Raum vorgenommenen Arbeiten zu berücksichtigen. Wird in einem Büroraum täglich die Kassenübernahme und Kassenabrechnung gemacht, wird dort einmal bis zweimal wöchen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/27 93/18/0054 1
(hier: Übertretung der AAV) Stammrechtssatz Der gewerberechtliche Geschäftsführer kann nur für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften - von denen der Schutz der Arbeitnehmer bei ihrer ber... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1 AAV bestraft, weil er es "als Gesellschafter der als Arbeitgeber fungierenden X-OHG, sohin als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ", zu verantworten habe, "daß diese Gesellschaft am 26. September 1990, an welchem Tag Arbeitnehmer beschäftigt waren, in der Filiale in V" kein Waschwasser zur Verfügung gestellt habe. Über die gegen diesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/18/0216 E 8. Juli 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/03 93/18/0070 2 Stammrechtssatz Die örtliche Umschreibung der Filiale des Unternehmens des Arbeitgebers im
Spruch: stellt im Hinblick auf Übertretungen der AAV lediglich ein - wenn auch wesentliches - Sa... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 24. Dezember 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Gesellschafter der als Arbeitgeber fungierenden K.-OHG, sohin als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ, zu verantworten, daß am 26. September 1990, an welchem Tag Arbeitnehmer beschäftigt gewesen seien, in einer örtlich näher umschriebenen Filiale in V gegen drei näher angeführte Vorschriften der AAV verstoßen worden sei. Es wurden Gel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0107 1 Stammrechtssatz Für den Bereich des Verwaltungsstrafgesetzes kommt es auch in Sachen, die sich auf den Betrieb einer Unternehmung etc beziehen - und dies trifft auch auf in Filialen gegliederte Unternehmungen zu -, für die örtliche Zuständigkeit der einschreitenden Stra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die örtliche Umschreibung der Filiale des Unternehmens des Arbeitgebers im
Spruch: stellt im Hinblick auf Übertretungen der AAV lediglich ein - wenn auch wesentliches - Sachverhaltselement iSd § 44a Z 1 VStG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180070.X02 ... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 6. August 1992 erließ der Landeshauptmann von Wien (die belangte Behörde) im Instanzenzug dem Beschwerdeführer gegenüber einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es als Betriebsinhaber der X-Drogerie und Arbeitgeber zu verantworten, daß die Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, BGBl. Nr.218/1983 in der geltenden Fassung, wonach Arbeitsräume, soweit die Art der Arbeitsvorgänge oder die Zweckbestimmung des Raumes dem nicht ent... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
Rechtssatz: Arbeitnehmerschutzvorschriften stehen nicht zur Disposition der (betreffenden) Arbeitnehmer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180427.X09 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 17.12.2010 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Juli 1992, Zl. 92/18/0197, verwiesen, womit der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 6. April 1992 hinsichtlich der Verwaltungsübertretung nach § 46 Abs. 4 zweiter Satz AAV zur Gänze sowie hinsichtlich der Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 4 erster Satz Bauarbeiterschutzverordnung hinsichtlich des Straf- und Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, im übrigen (sohin in Ansehung des Sch... mehr lesen...