Begründung: Der Kläger ist aufgrund einer Anmeldung vom 4. September 2006 Inhaber der österreichischen Wortmarke AT 234797 „SPIELEFEST" für die Klassen 41 (ua Veranstaltung von Spieleabenden sowie Spielemeisterschaften und Turnieren) und 42 (Testen von Spielen). Im Markenregister ist folgender Hinweis eingetragen: „Die Marke wurde aufgrund eines zur Marke 177837 erbrachten Verkehrsgeltungsnachweises registriert". Die letztgenannte Marke AT 177837 lautet „ÖSTERREICHISCHES SPIELEFES... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marken: a) österreichische Formmarke Nr 236.313 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 6 und 20 (Koffer für den Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche); b) Gemeinschaftsformmarke Nr 3.424.661 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 7 (Koffer für Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche, insbesondere aus Metall oder Kunststoff); Abbildung zu a) und b): c) österreichisch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** GesmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G***** & Co KG, ***** vertreten durch Held Berdnik Astner... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt seit 1996 einen Handfeuerlöscher auf Aerosolbasis, der unter der Bezeichnung Firekiller vertrieben wird. Davor war dieser Feuerlöscher (zuletzt) von der A***** Brandschutztechnik GmbH hergestellt worden. Die Klägerin wurde 1996 zur Ausgliederung von Aktivitäten aus der A***** „Brandschutztechnik" GmbH gegründet; ihr wurde insbesondere die Herstellung und der Vertrieb des Firekiller übertragen. Die A***** Brandschutztechnik GmbH verpflichtete sich, ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu Nr. ***** des Österreichischen Patentamtes ua für die Klasse 25 (Bekleidungsstücke) eingetragenen Wort-Bild-Marke "The New Yorker". Diese Marke war am 2.Juli 1991 angemeldet worden; Beginn der Schutzdauer ist der 1.April 1992. Diese Wort-Bild-Marke ist in rot-schwarz gehalten und weist einen charakteristischen Schriftzug auf. Die Marke wurde Anfang 1989 für Unterwäsche entwickelt. Die wichtigsten damit bezeichneten Warengruppen der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein befaßt sich mit der Prüfung technischer Gerätschaften und Vorrichtungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gerätesicherung; zu diesem Zweck erstellt er Gutachten, bildet technisches Personal aus, prüft es und betreibt technische Versuchsanstalten. Sein Tätigkeitsfeld erstreckt sich ua auf medizinisch-technische Produkte. Er betreut die medizinisch-technischen Anlagen von rund 40 österreichischen Spitälern. Außerhalb Wiens unterhä... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 MSchG §23 UWG §9 F3 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig von 01.06.20... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 16.12.1988 beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortmarke Nr. 123.111 "GAUDI-STADL", welche für die Klassen 9 (Tonträger) und 41 (Unterhaltung) eingetragen ist. Am 16.9.1989 fand in W***** (NÖ) eine Veranstaltung statt, für welche mit Plakaten folgenden Inhaltes geworben wurde: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger behauptet, daß sein Zeichen "GAUDI-STADL" einen großen Bekanntheitsgrad erreicht habe und bei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der nachstehenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit Beginn der Schutzdauer am 30.11.1989 für die Klassen 9 (Computer-Hardware, Computergehäuse) und 42 (Erstellung von Software) registrierten Marke Nr 128.064: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 41 der Zeitschrift "Elektro Radio Handel" Nr 9/90 war folgende Anzeige der Beklagten eingeschaltet: Abbildung nicht darstellbar! Mit der Behauptung, daß die Beklagte da... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Werbeunternehmen mit fünf Unterabteilungen; für eine dieser Unterabteilungen verwendet sie seit ungefähr 1980 die Bezeichnung "E***-Technik". Sie tritt im Rechtsverkehr unter ihrer Firma Siegmund R*** (einer Kommanditgesellschaft) auf, verwendet aber auf dem Geschäftspapier neben den Bezeichnungen für die anderen Unterabteilungen auch die Bezeichnung "E***- Technik". Die Klägerin ist auf Grund der Markenanmeldung vom 13.1.1987 Inhaberin der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Linz; sie hat eine Zweigniederlassung in Innsbruck, deren zu HRB 3096 des Handelsregisters des Landesgerichtes Innsbruck registrierte Firma zunächst "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** B*** I***" gelautet hatte und mit Eintragung vom 14. Mai 1985 in "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** I***" geändert wurde. Die Klägerin ist Inhaberin der erstmals am 24. Oktober 1932 registrierten österreichischen Wortmarke Nr. 644... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 115 476 beim Österreichischen Patentamt mit der Priorität vom 7. Oktober 1986 für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren) registrierten, nachstehend abgebildeten Wort-Bild-Marke: Die Klägerin vertreibt seit Herbst 1987 über die Firma U***-VERSAND unter der Marke "new line" Basketball- und Freizeitschuhe sowie Nylonstiefel mit der Bezeichnung "Snow-Jogger". Der Schriftzug "new line" be... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kamm... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Inhaber der für Dienstleistungen der Klasse 42: 'Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Misswahlen' auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 'B C' (Beilage E); er hat der zweitklagenden GmbH, deren Geschäftsführer er ist, die Benützung dieser Marke gestattet. Die Zweitbeklagte - eine GmbH mit dem Sitz in G bei München, Bundesrepublik Deutschland - lud mit einer Postwurfsendung für den 14.3... mehr lesen...
Für die Klägerin ist im Markenregister des Österreichischen Patentamtes unter Nr. 79.132 (Priorität vom 8. November 1973) mit dem Warenverzeichnis "Warenklasse 19: Profilsteine" eine Marke eingetragen, welche in der besonderen körperlichen Form des Profilsteins besteht und auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises registriert worden ist. Die Marke stellt einen Profilstein in der Form eines"I" bzw. eines doppelten"T" dar, an dessen schmalen Mittelteil beiderseits je ein symmetrisch ... mehr lesen...
Norm: MSchG §14 MSchG §21 MSchG §23 MSchG §31 UWG §9 C5 MSchG § 14 heute MSchG § 14 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2024 MSchG § 14 gültig von 01.01.2016 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSch... mehr lesen...
Norm: MSchG §2 MSchG §4 MSchG §23 UWG §9 F3 MSchG § 2 heute MSchG § 2 gültig ab 23.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 2 gültig von 01.06.1979 bis 22.06.2004 MSchG § 4 heute ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 MSchG §4 Abs1 Z5 MSchG §4 Abs2 MSchG §9 F3 MSchG §23 MSchG §24 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §23 MSchG § 23 heute MSchG § 23 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 MSchG § 23 gültig von 01.11.2023 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 MSchG § 23 gültig von 28.12.2019 bis 31.10.202... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §23MSchG 1953 §24
Rechtssatz:
Ist ein Name, eine Firma oder eine Etablissementbezeichnung als Marke eingetragen, so erfüllt die unbefugte Benützung einer solchen Marke nur den Tatbestand des § 23 MSchG 1953. Idealkonkurrenz der §§ 23 und 24 MSchG ist begrifflich ausgeschlossen. Ist ein Name, eine Firma oder eine Etablissementbezeichnung als Marke eingetragen, so erfüllt die unbefugte Benützung einer solchen Marke nur... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §23MSchG 1953 §24
Rechtssatz:
Der Mißbrauch einer Wortbildmarke, die den Firmenwortlaut des Erzeugers enthält, begründet nur das Vergehen nach § 23 und nicht zugleich auch jenes nach § 24 MSchG 1953 (Gesetzeskonkurrenz). Der Mißbrauch einer Wortbildmarke, die den Firmenwortlaut des Erzeugers enthält, begründet nur das Vergehen nach Paragraph 23 und nicht zugleich auch jenes nach Paragraph 24, MSchG 1953 (Gesetzeskonk... mehr lesen...
Norm: MSchG §23 MSchG § 23 heute MSchG § 23 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 MSchG § 23 gültig von 01.11.2023 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 MSchG § 23 gültig von 28.12.2019 bis 31.10.202... mehr lesen...
Norm: MSchG §23 MSchG § 23 heute MSchG § 23 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 MSchG § 23 gültig von 01.11.2023 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 MSchG § 23 gültig von 28.12.2019 bis 31.10.202... mehr lesen...
Norm: MSchG §5 MSchG §11 MSchG §11a MSchG §23 MSchG §25 MSchG § 5 heute MSchG § 5 gültig ab 16.11.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2004 MSchG § 5 gültig von 01.08.2001 bis 15.11.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MSchG §... mehr lesen...
Norm: MSchG §23 MSchG § 23 heute MSchG § 23 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 MSchG § 23 gültig von 01.11.2023 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 MSchG § 23 gültig von 28.12.2019 bis 31.10.202... mehr lesen...
Norm: MSchG §23 MSchG § 23 heute MSchG § 23 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 MSchG § 23 gültig von 01.11.2023 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 MSchG § 23 gültig von 28.12.2019 bis 31.10.202... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §23
Rechtssatz:
Es kommt nicht auf die Gesamtheit der Wortmarke und Bildmarke an, sondern begründet einen Eingriff in das MSchG, wenn ein in die Augen fallender und durch seinen Wortklang sich einprägender Bestandteil einer kombinierten Wortmarke und Bildmarke verwechslungsfähig und zur Herbeiführung einer Täuschung über das Erzeugnis geeignet ist.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §23MSchG 1970 §51
Rechtssatz:
Wer eine Flasche, die die Warenmarke der Firma Julius Maggi führt, zu dem Zwecke mit "Graf" - Suppenwürze füllt, damit der Inhalt als Maggiwürze verkauft werde, ist nach § 23 MSchG strafbar. Wer eine Flasche, die die Warenmarke der Firma Julius Maggi führt, zu dem Zwecke mit "Graf" - Suppenwürze füllt, damit der Inhalt als Maggiwürze verkauft werde, ist nach Paragraph 23, MSchG strafbar.... mehr lesen...
Norm: MSchG §23 MSchG § 23 heute MSchG § 23 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 MSchG § 23 gültig von 01.11.2023 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 MSchG § 23 gültig von 28.12.2019 bis 31.10.202... mehr lesen...
Norm: MSchG §23 MSchG §25 MSchG § 23 heute MSchG § 23 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 MSchG § 23 gültig von 01.11.2023 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 MSchG § 23 gültig von 28.12.2019 bi... mehr lesen...