RS OGH 1926/9/3 Os597/26

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Veröffentlicht am 03.09.1926
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Norm

MSchG §23

Rechtssatz

Die Frage nach der Verwechslungsfähigkeit zweier Marken, das heißt, ob die beanständete Marke gegenüber der geschützten so geringe Änderungen aufweist oder so undeutlich ist, daß der Unterschied von dem gewöhnlichen Käufer der betreffenden Waren nur durch Anwendung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden kann, fällt in das Gebiet der tatsächlichen Feststellung. Die Frage nach dem Begriffe und dem Wesen der Verwechslungsfähigkeit ist eine Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

  • Os 597/26
    Entscheidungstext OGH 03.09.1926 Os 597/26
    Veröff: SSt VI/98

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0066759

Dokumentnummer

JJR_19260903_OGH0002_0000OS00597_2600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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