Norm
MSchG §23Rechtssatz
Irrtum über die Verkehrsgeltung der Marke. - Wer eine für einen anderen registrierte Marke in der Annahme verwendet, daß diese für seine eigenen Waren Verkehrsgeltung (§ 2 MSchG) habe, ist, auch wenn diese Annahme nicht begründet ist, nicht straffällig im Sinne des § 23 MSchG.Irrtum über die Verkehrsgeltung der Marke. - Wer eine für einen anderen registrierte Marke in der Annahme verwendet, daß diese für seine eigenen Waren Verkehrsgeltung (Paragraph 2, MSchG) habe, ist, auch wenn diese Annahme nicht begründet ist, nicht straffällig im Sinne des Paragraph 23, MSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0066747Dokumentnummer
JJR_19350409_OGH0002_0040OS00639_3400000_001