Entscheidungen zu § 10 Abs. 3 MSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

RS OGH 2020/12/22 4Ob205/20f

Norm: MSchG §10 Abs3 Z3
Rechtssatz: § 10 Abs 3 Z 3 MSchG erlaubt  – als Schutzschranke – im Allgemeinen einen verweisenden Markengebrauch vor allem als erforderliche Bestimmungsangabe, das heißt als Verweis auf eine besondere Zusatzfunktion der eigenen Ware oder Dienstleistung, zB als Zubehör bzw Ersatzteil oder als Service- bzw Zusatzdienstleistung für das gekennzeichnete Produkt des Markeninhabers, sofern keine Funktionsbeeinträchtigung der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.2020

RS OGH 2019/12/19 4Ob96/19z

Norm: MSchG §10 Abs3
Rechtssatz: Durch die Duldungspflicht des Markeninhabers gemäß § 10 Abs 3 MSchG (der Art 6 MarkenRL umsetzt) werden nur solche Benutzungshandlungen Dritter für zulässig erklärt, die den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel entsprechen. Im Anlassfall verstoßen die Beklagten mit ihrem Geschäftsmodell  gegen das UWG, weshalb schon aus diesem Grund die beanstandete Markenverwendung nicht durch den genannten Ausnah... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2019

TE OGH 2011/3/23 17Ob2/11k

Begründung: Die Erstklägerin ist Inhaberin mehrerer Gemeinschaftsmarken (Wort- und Wortbildmarken) VELUX und Inhaberin der österreichischen Wortmarke VELUX sowie der österreichischen Wortbildmarke VELUX; sie hat der Zweitklägerin das Recht eingeräumt, diese Marken beim Vertrieb von Dachflächenfenstern in Österreich zu verwenden. Die Erstbeklagte, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Zweitbeklagten, ist auf die Herstellung, den Austausch und die Wartung von Dachflächenfenstern spezia... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.03.2011

TE OGH 2010/3/23 17Ob18/09k

Begründung: Die Erstbeklagte ist Inhaberin der ua für Tee registrierten österreichischen Wortmarke GUTE-LAUNE, Priorität 27. 9. 1999, sowie der entsprechenden internationalen Marke für die Benelux-Staaten, für Liechtenstein und die Schweiz. Sie verwendet die Wortmarke seit 1998; seit 2001 produziert und vertreibt sie einen Tee unter der Bezeichnung GUTE-LAUNE. Die Zweitbeklagte ist Geschäftsführerin der Erstbeklagten. Die Klägerin vertreibt unter der ihrem Firmenschlagwort entspr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.03.2010

TE OGH 2008/12/16 17Ob28/08d

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist österreichische Generalimporteurin von Fahrzeugen der Marke M*****. Ihre Muttergesellschaft ist Inhaberin der folgenden zu AT 219630 registrierten Bildmarke („M*****-Logo"): (Abbildung nur in Originalentscheidung ersichtlich.) Weiters verfügt die Muttergesellschaft der Klägerin über mehrere Wortbildmarken mit dem Wortbestandteil „M*****". Die Klägerin ist ausschließlich befugt, diese Marken in Österreich zu gebrauchen. Ein Vorbringen zu deren ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.12.2008

TE OGH 2006/6/20 4Ob67/06s

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Entscheidung | OGH | 20.06.2006

TE OGH 2005/2/8 4Ob243/04w

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Entscheidung | OGH | 08.02.2005

RS OGH 2004/10/19 4Ob215/04b, 4Ob243/04w, 4Ob67/06s, 17Ob2/11k, 4Ob138/20b

Norm: MSchG §10 Abs3
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob die Angabe den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht, kommen als Unlauterkeitskriterien vor allem Rufausbeutung, Rufschädigung, Aufmerksamkeitsausbeutung und Verwässerung in Betracht. Unlauter kann vor allem eine über die Wiedergabe der beschreibenden Angabe hinausgehende zusätzliche Annäherung durch Übernahme besonderer Gestaltungselemente aus Bildmarken, Logos, t... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.2004

TE OGH 2004/10/19 4Ob215/04b

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Entscheidung | OGH | 19.10.2004

Entscheidungen 1-9 von 9

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