Norm: MSchG §10 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gültig von 01.01.2002 bis 22.06.2004... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen betreiben die südlich von Graz gelegene „Shopping City Seiersberg“. Sie stehen im Wettbewerb mit der zur *****-Gruppe gehörenden Erstbeklagten, die im März 2007 in Graz ein als „Murpark“ bezeichnetes Einkaufszentrum eröffnete. Das Einkaufszentrum verfügt über 2.211 Autoabstellplätze, die den Kunden unentgeltlich zur Verfügung stehen. Baurechtlich hätten 527 genügt. Die Zweitbeklagte ist eine Gesellschaft, deren einzige Gesellschafterin die Stadt ... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben über das Internet unter anderem Aloe-Vera-Produkte und Parfums. Die Beklagte vertreibt unter anderem einen „Herrenduft“ mit der Bezeichnung „Jungle Man“ (Eau de Parfum). Sie bewirbt dieses Produkt im Internet und auch in einer Broschüre unter Verwendung des Kennzeichens Für die P***** AG ***** sind unter anderem die internationalen Marken IR503771 (seit 10. Juni 1986) und IR582886 (seit 22. Juli 1991) geschützt. Der Schutzbereich bezieht... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Inhaberin mehrerer Gemeinschaftsmarken (Wort- und Wortbildmarken) VELUX und Inhaberin der österreichischen Wortmarke VELUX sowie der österreichischen Wortbildmarke VELUX; sie hat der Zweitklägerin das Recht eingeräumt, diese Marken beim Vertrieb von Dachflächenfenstern in Österreich zu verwenden. Die Erstbeklagte, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Zweitbeklagten, ist auf die Herstellung, den Austausch und die Wartung von Dachflächenfenstern spezia... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gültig von 01.01.2002 bis 22.06.2004... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der österreichischen Wortmarke Nr 254 407 „MAX“ (Beginn der Schutzdauer: 11. 12. 2009) für Waren der Klassen 6, 19 und 37, darunter auch Baumaterialien. Die Beklagte, deren Firma (abgesehen vom Zusatz „Handels GmbH“) ausschließlich aus dem Zeichen „S*****“ besteht, vertreibt ua Befestigungsmaterialien für die Bauwirtschaft. Sie bietet Justierfüße (verwendbar für Unterkonstruktionen einer Terrasse als Abstandhalter zwischen Unterkonstruktion und Bod... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gültig von 01.01.2002 bis 22.06.2004... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 UWG §1 Abs1 Z1 C5b MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die Klägerin ist ein Unternehmen mit Sitz in Österreich. Sie produziert und vertreibt weltweit Schi- und Snowboardservicemaschinen samt Ersatzteilen und Zubehör. Sie ist Inhaberin der österreichischen Marke „Wintersteiger“ mit Priorität vom 25. Jänner 1993 für zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 6, 7, 8, 9, 12, 14, 16, 20, 25, 28, 37 und 42, unter anderem für Schi- und Snowboardservicemaschinen samt Zubehör so... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist unter ihrer Firma „Die Bergspechte Outdoor-Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller GmbH“ im Firmenbuch eingetragen. Sie ist Inhaberin der zur Nr 230763 registrierten österreichischen Wortbildmarke mit den Wortbestandteilen „BERGSPECHTE Outdoor-Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller“: Diese Marke ist seit 27. März 2006 für Waren der Klasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts, Sweatshirts, Anoraks), 39 (Veranstaltung von Reisen, insbesondere Ber... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin und die Zweitklägerin Sublizenznehmerin des - im Folgenden als „Streitpatent" bezeichneten - europäischen Patents EP 334 429 (in Österreich E 82 498). Die Parteien streiten über den Eingriff der Beklagten in folgende Ansprüche des Patents: Anspruch 1: die Verwendung einer durch eine chemische Formel („Formel [I]") definierten Verbindung (l-Nebivolol) zur Potenzierung der Wirkung von blutdrucksenkenden Medikamenten mit... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin und die Zweitklägerin Sublizenznehmerin des - im Folgenden als „Streitpatent" bezeichneten - europäischen Patents EP 334 429 (in Österreich E 82 498). Die Parteien streiten über den Eingriff der Beklagten in die Ansprüche 4, 6 und 7 des Patents: Das Streitpatent enthält als Anspruch 1 einen unabhängigen Verwendungsanspruch, und zwar betreffend die Verwendung einer durch eine chemische Formel („Formel [I]") definierten... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 PatG 1970 §22 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gültig von 01.01.2002 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin folgender - gegenüber der Marke der Erstbeklagten prioritätsälteren - Marken für die Warenklassen 24 (Webstoffe und Textilwaren) und 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen): der zu AT 30608 eingetragenen Wortmarke KOBRA, der internationalen Wortmarke IR 443944 KOBRA und einer zu AM 1584/83 eingetragenen Bildmarke (Darstellung einer Schlange). Die Klägerin vertreibt seit 1977 Jeansbekleidung unter Verwendung des Unternehme... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt ein Arzneimittel, das in der kosmetischen Medizin zur Faltenglättung eingesetzt wird. Wesentlicher Bestandteil ist der Wirkstoff Botulinumtoxin A, der als Nervengift die Erregungsübertragung von den Nervenzellen zum Muskel hemmt. Das Arzneimittel wird subkutan (unter die Haut) injiziert, was die Kontraktion des Muskels schwächt und dadurch zur Glättung mimisch bedingter Falten führt. Die Anwendung ist Ärzten vorbehalten. Die Klägerin bezeichnet die... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Klägerin ist Inhaberin der am 29. 6. 2005 beim österreichischen Patentamt registrierten Wort-Bild-Marke „No Kangaroos in Austria". Die Marke genießt unter anderem Schutz für Bekleidungsstücke. Das Zeichen wurde seit 1992 von der Rechtsvorgängerin der Klägerin und seit 2002 von der Klägerin selbst auf T-Shirts angebracht. Seit fünf oder sechs Jahren findet es sich auch auf Messeeinladungen, seit 2003 auf Produktkatalogen und seit 2004 auf Einkaufssäcken der Kläge... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 Art5 Abs1EG Amsterdam Art234 MSchG §10 MSchG §10a MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Die Klägerin ist unter ihrer Firma D***** GmbH im Firmenbuch eingetragen. Sie ist Inhaberin der zur Nr 230763 registrierten österreichischen Wortbildmarke BERGSPECHTE Outdoor Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller: Diese Marke ist seit 27. 3. 2006 für Waren der Klassen 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts, Sweatshirts, Anoraks), 39 (Veranstaltung von Reisen, insbesondere Berg-, Trekking-, Expeditions- und Mountainbike-R... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 MSchG §33a Abs1 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gültig von 01.01.2002... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin nachstehender Marken: der österreichischen Wortmarke Nr 232.749 „FEELING", geschützt für Fahrzeuge und deren Teile, soweit in Klasse 12 enthalten, sowie für Räder und Felgen für Fahrzeuge (Priorität vom 20. 12. 2005), und der Gemeinschaftsmarke Nr 5.150.032 „FEELING", geschützt für Fahrzeuge und deren Zubehör, soweit in Klasse 12 enthalten, sowie für Räder für Fahrzeuge (Priorität vom 20. 12. 2005). Die Beklagte vertreibt... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke (richtig) „PERSONAL SHOP" für die Klassen 35 (Dateienverwaltung mittels Computer; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Versandwerbung) und 39 (Zustellung [Auslieferung] von Versandhandelsware). Bei der Anmeldung am 2. April 2002 nahm sie die Priorität ihrer entsprechenden österreichischen Marke vom 24. Oktober 2001 in Anspruch. Die Rechte zur Verwertung und Verwendung der Marke übertru... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gültig von 01.01.2002 bis 22.06.2004... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gültig von 01.01.2002 bis 22.06.2004... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt eine Kräuterlimonade, die sie unter der für sie in Klasse 32 (alkoholfreie Getränke) registrierten österreichischen Wortmarke „Almdudler" vertreibt. Die Erstbeklagte, deren alleinige Geschäftsführerin die Zweitbeklagte ist, betreibt in der Nähe von Wien ein Ausflugsrestaurant samt angeschlossenem Hotel, für das sie bis Dezember 2005 auch Limonade der Klägerin bezog; seit 2006 enthält ihr Sortiment statt dessen ein als „Kräuterlimonade" bezeichnetes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der sich auch in seinen Statuten der Abkürzung VKI bedient, ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn zielende Verbraucherorganisation zur Beratung der Allgemeinheit über Eigenschaften und Kaufbedingungen von Konsumgütern und Leistungen, die für Konsumenten erbracht werden. Er darf zur Erfüllung seines Zwecks insbesondere nachstehende Tätigkeiten entwickeln: mündliche und schriftliche Einzelauskünfte, Rechtsberatung, Herausgabe von Printmedien, Prod... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Harald Schmidt, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr R... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gültig von 01.01.2002 bis 22.06.2004... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gültig von 01.01.2002 bis 22.06.2004... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, erzeugen und vertreiben Fleisch- und Wurstwaren, insbesondere Leberkäse, im In- und Ausland. Die Klägerin vertreibt Leberkäse unter ihrer österreichischen Wortbildmarke Nr 211843 (siehe Anlage 1 untere Abbildung), geschützt für Waren der Klasse 29 (Leberkäse, Fleisch- und Wurstwaren) mit Priorität 1. 9. 2003. Teil dieser Marke ist eine aus der Vogelperspektive ... mehr lesen...