RS OGH 2011/2/16 17Ob19/10h, 4Ob40/11b, 4Ob171/11t, 4Ob165/11k, 4Ob38/12k, 4Ob76/12y, 4Ob204/12x, 4O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2011
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Norm

MSchG §10
UWG §1 Abs1 Z1 C5b

Rechtssatz

Eine Markenverletzung setzt Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn das beanstandete Verhalten objektiv geeignet ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern und nicht eine andere Zielsetzung bei objektiver Betrachtung eindeutig überwiegt.

Entscheidungstexte

  • 17 Ob 19/10h
    Entscheidungstext OGH 16.02.2011 17 Ob 19/10h
    Veröff: SZ 2011/18
  • 4 Ob 40/11b
    Entscheidungstext OGH 21.06.2011 4 Ob 40/11b
    Vgl; Beisatz: Hier: Förderung fremden Wettbewerbs iSd § 1 Abs 1 Z 1 UWG durch die öffentliche Hand verneint. (T1); Veröff: SZ 2011/75
  • 4 Ob 171/11t
    Entscheidungstext OGH 22.11.2011 4 Ob 171/11t
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Vergleich von Produkten Dritter durch einen selbst nicht wirtschaftlich tätigen Verband zwecks Information seiner Mitglieder – Förderung fremden Wettbewerbs verneint. (T2)
  • 4 Ob 165/11k
    Entscheidungstext OGH 28.02.2012 4 Ob 165/11k
    Vgl auch; Beisatz: Ein Produktvergleich mit dem Ziel, am Abschluss von Verträgen über einzelne Produkte zu verdienen, dient in aller Regel der Förderung des eigenen und fremden Wettbewerbs. (T3)
    Beisatz: Hier: Vergleich von Versicherungsleistungen durch einen Versicherungsmakler ? wirtschaftliches Eigeninteresse und Eignung zur Förderung fremden Wettbewerbs bejaht. (T4)
  • 4 Ob 38/12k
    Entscheidungstext OGH 11.05.2012 4 Ob 38/12k
    Beisatz: Die „Benutzung“ eines mit der Marke des Inhabers identischen oder ihr ähnlichen Zeichens setzt voraus, dass das Zeichen im Rahmen einer eigenen auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich benutzt wird. (T5)
    Beisatz: Verkauft eine natürliche Person ein Markenprodukt mittels eines Online-Marktplatzes, ohne dass diese Transaktion im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit dieser Person stattfindet, kann sich der Inhaber der Marke nicht auf sein ausschließliches Recht berufen. Weisen hingegen die auf einem solchen Marktplatz getätigten Verkäufe aufgrund ihres Umfangs, ihrer Häufigkeit oder anderer Merkmale über die Sphäre einer privaten Tätigkeit hinaus, bewegt sich der Verkäufer im Rahmen des „geschäftlichen Verkehrs“. (T6)
  • 4 Ob 76/12y
    Entscheidungstext OGH 10.07.2012 4 Ob 76/12y
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Förderung fremden Wettbewerbs durch die Herausgabe der Media-Analyse durch den beklagten Verein bejaht. (T7)
  • 4 Ob 204/12x
    Entscheidungstext OGH 15.01.2013 4 Ob 204/12x
    Vgl; Vgl auch Beis wie T6; Beisatz: Hier: Unternehmerisches Handeln auf eBay. (T8); Veröff: SZ 2013/1
  • 4 Ob 94/14y
    Entscheidungstext OGH 24.06.2014 4 Ob 94/14y
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Förderung eigenen und fremden Wettbewerbs durch die Veröffentlichung eines Artikels eines Rechtsanwalts in einer Werbebroschüre, der darauf gerichtet war, die Adressaten zur Inanspruchnahme einer schriftlichen Abhandlungspflege zu bewegen. (T9)
  • 4 Ob 7/15f
    Entscheidungstext OGH 17.02.2015 4 Ob 7/15f
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Förderung fremden Wettbewerbs durch den Verein für Konsumenteninformation aufgrund dessen Energieanbieterwechselkampagne verneint. Die aus einem Produktvergleich resultierende faktische Förderung des Testsiegers ist durchaus mit den positiven Effekten der Energieanbieterwechselkampagne für den Bestbieter zu vergleichen. (T10)
  • 4 Ob 74/15h
    Entscheidungstext OGH 19.05.2015 4 Ob 74/15h
    Vgl auch; Beisatz: Hier: "PR-Ethik-Rat" zeigt mit seiner Rüge seiner Meinung nach bedenkliche PR-Aktivitäten auf - wettbewerbsfremde Zielsetzungen überwiegen. (T11)
  • 4 Ob 129/15x
    Entscheidungstext OGH 17.11.2015 4 Ob 129/15x
    Vgl; Beisatz: Hier: Förderung fremden Wettbewerbs durch Werbung des beklagten Fachverbandes für seine Mitgliedsunternehmen bejaht. (T12)
  • 4 Ob 47/22y
    Entscheidungstext OGH 22.04.2022 4 Ob 47/22y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126548

Im RIS seit

14.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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