Norm
MSchG §10Rechtssatz
Der Markeninhaber ist nicht berechtigt, einem Dritten die Benutzung eines seiner Marke identischen oder ähnlichen Zeichens in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, die alle Zulässigkeitsvoraussetzungen nach der RL 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126782Im RIS seit
17.06.2011Zuletzt aktualisiert am
17.06.2011