Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim ersten Arbeitgeber (im Folgenden: „Veräußerer“) vom 2. 5. 2005 bis 23. 5. 2006 beschäftigt. Mit 24. 5. 2006 ging sein Arbeitsverhältnis unstrittig im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den Zweitarbeitgeber („Erwerber“) über. In weiterer Folge endete das Arbeitsverhältnis am 23. 6. 2006. Bereits am 15. 9. 2006 wurde über das Vermögen des Erwerbers das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der Kläger meldete in diesem Insolvenzverfahren unter... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3AVRAG §6IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Bei Insolvenz des Veräußerers nach einem Betriebsübergang bestehen keine Ansprüche auf Insolvenz?Entgelt. Hingegen bestehen Ansprüche auf Insolvenz Entgelt bei Insolvenz des Erwerbers und nunmehrigen Arbeitgebers, ohne dass darauf abzustellen wäre, ob der Veräußerer insolvent ist. Entscheidungstexte 8 ObS 9/10x Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3AVRAG §6IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Bei Insolvenz des Veräußerers nach einem Betriebsübergang bestehen keine Ansprüche auf Insolvenz?Entgelt. Hingegen bestehen Ansprüche auf Insolvenz Entgelt bei Insolvenz des Erwerbers und nunmehrigen Arbeitgebers, ohne dass darauf abzustellen wäre, ob der Veräußerer insolvent ist. Entscheidungstexte 8 ObS 9/10x Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 1. 2001 bis 31. 3. 2006 bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter (Leiter Anlagenbau) beschäftigt, das Arbeitsverhältnis endete nach seinem unbestrittenen Vorbringen durch Arbeitgeberkündigung. Als Entgelt erhielt er ein Fixum von 4.500 EUR, zahlbar 14 x jährlich, sowie eine Bonuszahlung von maximal 9.240 EUR jährlich. Der Kläger machte mehrere Diensterfindungen, die von der Gemeinschuldnerin zur Patentierung angemeldet wurden. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten zunächst vom 1. 7. 1961 bis 31. 12. 1998 und daran anschließend vom 1. 1. 1999 bis 30. 4. 2005 als Beitragsprüfer beschäftigt, sein Beschäftigungsausmaß betrug bis 31. 12. 1998 40 Stunden wöchentlich, zum 31. 12. 1998 erhielt er eine Abfertigung in Höhe von 48.463,91 EUR brutto ausbezahlt. Auf das Dienstverhältnis ist die DO.A für Verwaltungsangestellte, Pflegepersonal und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungstr... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z3a
Rechtssatz: § 1 Abs 3 Z 3a IESG schließt in seiner Gesamtheit in seinem eigentlichen Anwendungsbereich einen Doppelbezug an Insolvenz-Ausfallgeld nicht absolut aus. Vielmehr lässt er einen solchen Doppelbezug für den Fall, dass der Masseverwalter (Arbeitgeber) das laufende Entgelt nicht zahlen kann, ausdrücklich zu, allerdings nur für die Zeit bis zum arbeitsrechtlich frühestmöglichen Austritt des Arbeitnehmers. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 4. 1998 bis zum 7. 3. 2006 bei der A***** I***** GmbH beschäftigt, über deren Vermögen am 20. 2. 2006 der Konkurs eröffnet wurde. Das Arbeitsverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO. Der Kläger begehrte für die aus diesem Arbeitsverhältnis unberichtigt aushaftenden Ansprüche Insolvenz-Ausfallgeld. Diesem Antrag wurde von der Beklagten teilweise stattgegeben. Für den Zeitraum vom 8. 3. 2006 bis 7. 6. 2006 wurd... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z3a
Rechtssatz: § 1 Abs 3 Z 3a IESG schließt in seiner Gesamtheit in seinem eigentlichen Anwendungsbereich einen Doppelbezug an Insolvenz-Ausfallgeld nicht absolut aus. Vielmehr lässt er einen solchen Doppelbezug für den Fall, dass der Masseverwalter (Arbeitgeber) das laufende Entgelt nicht zahlen kann, ausdrücklich zu, allerdings nur für die Zeit bis zum arbeitsrechtlich frühestmöglichen Austritt des Arbeitnehmers. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 8. 1990 bis 31. 8. 2002 bei einer GmbH als Angestellter beschäftigt. Über das Vermögen der GmbH wurde am 15. 7. 2002 zu 40 S 343/02t des Landesgerichtes für ZRS Graz der Konkurs eröffnet und der Nebenintervenient zum Masseverwalter bestellt. Am 17. 12. 1992 wurde zwischen der Dienstgeberin und den Betriebsräten der Arbeiter und Angestellten der Standorte der Dienstgeberin in G*****, L***** und W***** eine „Betriebsvereinbarung" geschlossen,... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §1 Abs3
Rechtssatz: Die Judikatur billigt dem Arbeitnehmer nach Eintritt der für ihn erkennbaren Krise eine „sechzig Tage nicht übersteigende" Frist, in der der Arbeitnehmer seine Forderungen ernsthaft einfordern oder wegen Entgeltvorenthaltung austreten kann. Entscheidungstexte 8 ObS 5/06b Entscheidungstext OGH 19.06.2006 8 ObS 5/06b ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §1 Abs3
Rechtssatz: Ein Vorsatz hinsichtlich einer missbräuchlichen Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenzausfallgeldfonds kann nicht angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung der erheblichen Dauer des Arbeitsverhältnisses und der daraus resultierenden erheblichen Kündigungsfristen ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung bis zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses anzuneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 11. 1976 bis 30. 4. 2003 mit einer Karenzunterbrechung aus Anlass der Geburt ihres Kindes vom 10. 1. 1979 bis 15. 1. 1980 bei der Firma M***** GmbH (in der Folge: GmbH) mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt EUR 3.450 beschäftigt. Die GmbH war zuständig für die Geschäftsführung der Firma M*****gmbH & Co KG (in der Folge: KG). Einzige Arbeitnehmer der GmbH waren die Klägerin als für das Personalwesen und die Buchhaltung zuständige Mi... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z2
Rechtssatz: Zielrichtung des § 1 Abs 3 Z 2 IESG ist es, zu verhindern, dass kurz vor Konkurseröffnung überhöhte, nicht betriebsübliche Entgeltansprüche zu Lasten des Insolvenz-Ausfallgeldfonds vereinbart werden. Eine in der 6-Monatsfrist gelegene Vereinbarung kann also sowohl dadurch gerechtfertigt werden, dass sie betriebsüblich ist als auch dadurch, dass eine „sachliche Rechtfertigung" vorliegt. Entsc... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z2
Rechtssatz: Zielrichtung des § 1 Abs 3 Z 2 IESG ist es, zu verhindern, dass kurz vor Konkurseröffnung überhöhte, nicht betriebsübliche Entgeltansprüche zu Lasten des Insolvenz-Ausfallgeldfonds vereinbart werden. Eine in der 6-Monatsfrist gelegene Vereinbarung kann also sowohl dadurch gerechtfertigt werden, dass sie betriebsüblich ist als auch dadurch, dass eine „sachliche Rechtfertigung" vorliegt. Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem hier noch maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen war die Klägerin bereits ab 1. 9. 1964 bei einer Baugesellschaft tätig, über die schließlich mit Beschluss vom 16. 12. 2002 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Das Dienstverhältnis der Klägerin wurde wegen wirtschaftlich bedingter Organisationsmaßnahmen und weil es andere Mitarbeiter härter getroffen hätte, nur als Teilzeitbeschäftigte weiter zu arbeiten, von ihrer Dienstgeberin zum 30. 6. 1996 aufgek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 3. 4. 1989 als Arbeiterin im Unternehmen der späteren Gemeinschuldnerin in der Abteilung Gießerei vollzeitbeschäftigt. Über Wunsch ihrer Arbeitgeberin vereinbarte die Klägerin eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit ab 1. 1. 1997 auf 30 Wochenstunden. Die Arbeitgeberin sicherte der Klägerin zu, dass ihr die bereits erworbenen Abfertigungsansprüche auf Basis der Vollzeitbeschäftigung erhalten bleiben. Nach Eröffnung des Konkurses... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 4 Kläger waren bereits seit 1970 bzw 1975 bzw 1960 bzw 1966 bei der früheren Arbeitgeberin beschäftigt, als im Jahre 1994 ein Betriebsteil ausgegliedert und nunmehr von einer selbständigen GmbH weitergeführt wurde. Über das Vermögen dieser neuen Arbeitgeberin wurde am 26. 11. 1999 das Konkursverfahren eröffnet und die Dienstverhältnisse der Kläger durch deren vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO beendet. Die 4 Kläger waren bereits seit 1970 bzw 1975 bzw 1960 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 2. Jänner 1987 bei der späteren Gemeinschuldnerin ganztags beschäftigt, stieg jedoch am 22. Februar 1999 auf eine Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 24 Wochenstunden um. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gemeinschuldnerin am 13. Februar 2001 erklärte sie mit 14. Februar 2001 ihren begründeten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO. Der auf ihr Arbeitsverhältnis anzuwendende Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie sieht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 16. 6. 1997 als Angestellter beschäftigt. Sein Gehalt wird ihm monatlich ausbezahlt. Mit Beschluss vom 14. 12. 2001 wurde über das Vermögen seines Dienstgebers das Ausgleichsverfahren eröffnet. Der Kläger hat seine offenen Entgeltansprüche für die Zeit vom 1. 11. 2001 bis 14. 12. 2001 einschließlich anteiliger Sonderzahlungen im Gesamtbetrag von EUR 12.816 im Ausgleichsverfahren angemeldet. Sein Anspruch wurde dort zur Gänze anerkannt. Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit von 1. 7. 1992 bis 18. 1. 2001 bei einem in der Folge in Konkurs verfallenen Druckereiunternehmen als Angestellter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für das graphische Gewerbe, technische Angestellte, anzuwenden. Mit Beschluss vom 3. 1. 2001 wurde über das Vermögen der Arbeitgeberin des Klägers der Konkurs eröffnet. Das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt des Klägers gemäß § 25 Abs 1 KO. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger waren seit Jahren bei der A***** GmbH (in der Folge: GmbH) angestellt, beide sind mit dem Gründer und dem Geschäftsführer des Unternehmens verwandt, beide sind an der Gesellschaft beteiligt (Erstkläger: zunächst 12,5 %, ab 1996 25 %; Zweitkläger: zunächst 12,5 %, dann 18,75 %, ab 1996 25 %). Über die GmbH wurde am 23. 3. 1999 der Konkurs eröffnet. Das Arbeitsverhältnis der Erstklägers begann mit 2. 9. 1985 und dauerte mit einer Unterbrechung in der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren Antrag gegenüber dem Sozialamt auf Insolvenz-Ausfallgeld nur mit dem Hinweis auf eine Beschäftigung nach den Bestimmungen des MuttSchG begründet. Erst in der Klage stützt sie ihren Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum 25. 3. bis 2. 6. 1999 auf eine mit ihrem Arbeitgeber vor dem Austrittszeitpunkt getroffene Vereinbarung eines Karenzurlaubes im Anschluss an den Wochengeldbezug. Das Erstgericht wies das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.) Zur Parteienberichtigung: Die Spaltung der beklagten Partei wirkt ipso iure als Gesamtrechtsnachfolge (§§ 1, 14 SpaltG), sodass gemäß § 235 Abs 5 ZPO vorzugehen war. Die Spaltung der beklagten Partei wirkt ipso iure als Gesamtrechtsnachfolge (Paragraphen eins,, 14 SpaltG), sodass gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO vorzugehen war. 2.) Zur Revision: Bereits am 27. 10. 1978 war zwischen der Geschäftsführung der beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger war vom 1. 4. 1979 bis 27. 5. 1999 und die Zweitklägerin vom 1. 3. 1977 bis 27. 5. 1999 bei der späteren Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen mit Beschluss vom 3. 5. 1999 das Konkursverfahren eröffnet wurde, als Angestellte beschäftigt. Dabei war das Dienstverhältnis des Erstklägers in den Zeiträumen vom 23. 12. 1986 bis 1. 2. 1987, 23. 12. 1987 bis 31. 1. 1988, 23. 12. 1988 bis 22. 1. 1989, 22. 12. 1989, bis 21. 1. 1990, 21. 12. 1990 bis 20. 1. 1991... mehr lesen...
Norm: BUAG §10 Abs3IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaubsabfindung nach dem BUAG sind von der Sicherung durch das IESG ausgeschlossen, besteht doch der Anspruch der Arbeitnehmer hier nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Entscheidungstexte 8 ObS 82/01v Entscheidungstext OGH 16.08.2001 8 ObS 82/01v ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellte vom 1. 2. 1957 bis 28. 2. 1997 mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt S 17.210 beschäftigt. Das Dienstverhältnis der Klägerin endete durch Arbeitnehmerkündigung wegen Inanspruchnahme vorzeitiger Alterspension auf Grund langer Versicherungsdauer. Der gesetzliche Abfertigungsanspruch der Klägerin in der Höhe von 12 Monatsentgelten betrug S 226.483 netto. Darüber hinaus wurde zwischen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger waren im Jahre 1995 vom 13. 3. bis 28. 7. 1995 (Erstkläger) bzw vom 3. 3. bis 8. 9. 1995 (Zweitkläger) als Hilfsarbeiter bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Dabei war der Zweitkläger mit dem Abbruch der Häuser und der Erstkläger mit dem Wegräumen und Sammeln des Materials sowie dessen Verladung eingesetzt. Die Gemeinschuldnerin verfügte über keine Gewerbeberechtigung und war auch nicht bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse g... mehr lesen...
Norm: BUAG §10 Abs3IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaubsabfindung nach dem BUAG sind von der Sicherung durch das IESG ausgeschlossen, besteht doch der Anspruch der Arbeitnehmer hier nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Entscheidungstexte 8 ObS 82/01v Entscheidungstext OGH 16.08.2001 8 ObS 82/01v ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z1IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Ärztliche Sondergebühren, die von der Krankenanstalt kassiert und nicht weitergegeben wurden, unterliegen gleich dem Entgelt dem Grenzbetrag. Entscheidungstexte 8 ObS 301/00y Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 ObS 301/00y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 4. 1995 bis 29. 2. 1996 in einem in Form einer Gesellschaft mbH & Co KG betriebenen Sanatorium als Leiter des Bereiches Interne Medizin II beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt. Am 4. 3. 1996 wurde über das Vermögen seiner ehemaligen Dienstgeberin das Konkursverfahren eröffnet. Zuvor hatte diese im Umfang von S 332.072,94 Sondergebühren des Klägers betreffend den Zeitraum Jänner bis Dezember 1995 i... mehr lesen...