Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim ersten Arbeitgeber (im Folgenden: „Veräußerer“) vom 2. 5. 2005 bis 23. 5. 2006 beschäftigt. Mit 24. 5. 2006 ging sein Arbeitsverhältnis unstrittig im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den Zweitarbeitgeber („Erwerber“) über. In weiterer Folge endete das Arbeitsverhältnis am 23. 6. 2006. Bereits am 15. 9. 2006 wurde über das Vermögen des Erwerbers das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der Kläger meldete in diesem Insolvenzverfahren unter... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3AVRAG §6IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Bei Insolvenz des Veräußerers nach einem Betriebsübergang bestehen keine Ansprüche auf Insolvenz?Entgelt. Hingegen bestehen Ansprüche auf Insolvenz Entgelt bei Insolvenz des Erwerbers und nunmehrigen Arbeitgebers, ohne dass darauf abzustellen wäre, ob der Veräußerer insolvent ist. Entscheidungstexte 8 ObS 9/10x Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3AVRAG §6IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Bei Insolvenz des Veräußerers nach einem Betriebsübergang bestehen keine Ansprüche auf Insolvenz?Entgelt. Hingegen bestehen Ansprüche auf Insolvenz Entgelt bei Insolvenz des Erwerbers und nunmehrigen Arbeitgebers, ohne dass darauf abzustellen wäre, ob der Veräußerer insolvent ist. Entscheidungstexte 8 ObS 9/10x Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 1. 2001 bis 31. 3. 2006 bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter (Leiter Anlagenbau) beschäftigt, das Arbeitsverhältnis endete nach seinem unbestrittenen Vorbringen durch Arbeitgeberkündigung. Als Entgelt erhielt er ein Fixum von 4.500 EUR, zahlbar 14 x jährlich, sowie eine Bonuszahlung von maximal 9.240 EUR jährlich. Der Kläger machte mehrere Diensterfindungen, die von der Gemeinschuldnerin zur Patentierung angemeldet wurden. D... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z3a
Rechtssatz: § 1 Abs 3 Z 3a IESG schließt in seiner Gesamtheit in seinem eigentlichen Anwendungsbereich einen Doppelbezug an Insolvenz-Ausfallgeld nicht absolut aus. Vielmehr lässt er einen solchen Doppelbezug für den Fall, dass der Masseverwalter (Arbeitgeber) das laufende Entgelt nicht zahlen kann, ausdrücklich zu, allerdings nur für die Zeit bis zum arbeitsrechtlich frühestmöglichen Austritt des Arbeitnehmers. ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z3a
Rechtssatz: § 1 Abs 3 Z 3a IESG schließt in seiner Gesamtheit in seinem eigentlichen Anwendungsbereich einen Doppelbezug an Insolvenz-Ausfallgeld nicht absolut aus. Vielmehr lässt er einen solchen Doppelbezug für den Fall, dass der Masseverwalter (Arbeitgeber) das laufende Entgelt nicht zahlen kann, ausdrücklich zu, allerdings nur für die Zeit bis zum arbeitsrechtlich frühestmöglichen Austritt des Arbeitnehmers. ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §1 Abs3
Rechtssatz: Die Judikatur billigt dem Arbeitnehmer nach Eintritt der für ihn erkennbaren Krise eine „sechzig Tage nicht übersteigende" Frist, in der der Arbeitnehmer seine Forderungen ernsthaft einfordern oder wegen Entgeltvorenthaltung austreten kann. Entscheidungstexte 8 ObS 5/06b Entscheidungstext OGH 19.06.2006 8 ObS 5/06b ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §1 Abs3
Rechtssatz: Ein Vorsatz hinsichtlich einer missbräuchlichen Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenzausfallgeldfonds kann nicht angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung der erheblichen Dauer des Arbeitsverhältnisses und der daraus resultierenden erheblichen Kündigungsfristen ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung bis zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses anzuneh... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z2
Rechtssatz: Zielrichtung des § 1 Abs 3 Z 2 IESG ist es, zu verhindern, dass kurz vor Konkurseröffnung überhöhte, nicht betriebsübliche Entgeltansprüche zu Lasten des Insolvenz-Ausfallgeldfonds vereinbart werden. Eine in der 6-Monatsfrist gelegene Vereinbarung kann also sowohl dadurch gerechtfertigt werden, dass sie betriebsüblich ist als auch dadurch, dass eine „sachliche Rechtfertigung" vorliegt. Entsc... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z2
Rechtssatz: Zielrichtung des § 1 Abs 3 Z 2 IESG ist es, zu verhindern, dass kurz vor Konkurseröffnung überhöhte, nicht betriebsübliche Entgeltansprüche zu Lasten des Insolvenz-Ausfallgeldfonds vereinbart werden. Eine in der 6-Monatsfrist gelegene Vereinbarung kann also sowohl dadurch gerechtfertigt werden, dass sie betriebsüblich ist als auch dadurch, dass eine „sachliche Rechtfertigung" vorliegt. Entsc... mehr lesen...
Norm: BUAG §10 Abs3IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaubsabfindung nach dem BUAG sind von der Sicherung durch das IESG ausgeschlossen, besteht doch der Anspruch der Arbeitnehmer hier nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Entscheidungstexte 8 ObS 82/01v Entscheidungstext OGH 16.08.2001 8 ObS 82/01v ... mehr lesen...
Norm: BUAG §10 Abs3IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaubsabfindung nach dem BUAG sind von der Sicherung durch das IESG ausgeschlossen, besteht doch der Anspruch der Arbeitnehmer hier nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Entscheidungstexte 8 ObS 82/01v Entscheidungstext OGH 16.08.2001 8 ObS 82/01v ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z1IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Ärztliche Sondergebühren, die von der Krankenanstalt kassiert und nicht weitergegeben wurden, unterliegen gleich dem Entgelt dem Grenzbetrag. Entscheidungstexte 8 ObS 301/00y Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 ObS 301/00y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...