RS OGH 2007/11/22 8ObS20/07k

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Veröffentlicht am 22.11.2007
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Norm

IESG §1 Abs3 Z3a

Rechtssatz

§ 1 Abs 3 Z 3a IESG schließt in seiner Gesamtheit in seinem eigentlichen Anwendungsbereich einen Doppelbezug an Insolvenz-Ausfallgeld nicht absolut aus. Vielmehr lässt er einen solchen Doppelbezug für den Fall, dass der Masseverwalter (Arbeitgeber) das laufende Entgelt nicht zahlen kann, ausdrücklich zu, allerdings nur für die Zeit bis zum arbeitsrechtlich frühestmöglichen Austritt des Arbeitnehmers.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 20/07k
    Entscheidungstext OGH 22.11.2007 8 ObS 20/07k
    Beisatz: Hier: Frage, ob die vom Kläger bereits bezogene Kündigungsentschädigung aus dem ersten Arbeitsverhältnis den Anspruch auf laufendes Entgelt aus dem zweiten Arbeitsverhältnis ausschließt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122930

Dokumentnummer

JJR_20071122_OGH0002_008OBS00020_07K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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