Norm
IESG §1 Abs3 Z3aRechtssatz
§ 1 Abs 3 Z 3a IESG schließt in seiner Gesamtheit in seinem eigentlichen Anwendungsbereich einen Doppelbezug an Insolvenz-Ausfallgeld nicht absolut aus. Vielmehr lässt er einen solchen Doppelbezug für den Fall, dass der Masseverwalter (Arbeitgeber) das laufende Entgelt nicht zahlen kann, ausdrücklich zu, allerdings nur für die Zeit bis zum arbeitsrechtlich frühestmöglichen Austritt des Arbeitnehmers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122930Dokumentnummer
JJR_20071122_OGH0002_008OBS00020_07K0000_001