RS OGH 2006/6/19 8ObS5/06b

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Veröffentlicht am 19.06.2006
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Norm

IESG §1 Abs2
IESG §1 Abs3

Rechtssatz

Ein Vorsatz hinsichtlich einer missbräuchlichen Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenzausfallgeldfonds kann nicht angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung der erheblichen Dauer des Arbeitsverhältnisses und der daraus resultierenden erheblichen Kündigungsfristen ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung bis zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses anzunehmen gewesen wäre (vgl. 8 ObS 20/04f).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121037

Dokumentnummer

JJR_20060619_OGH0002_008OBS00005_06B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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