Begründung: für den Gesamtgrad der Behinderung: Das führende Leiden 1 wird durch Leiden 2 nicht erhöht, wegen fehlender wechselseitiger ungünstiger Leidensbeeinflussung in relevantem Ausmaß. Stellungnahme zu Vorgutachten: Es ist trotz Arthroskopie am rechten Knie keine wesentliche Besserung eingetreten. Keine Änderung zum Vorgutachten. Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist gegeben, da: eine kurze Wegstrecke (300 bis 400 Meter) aus eigener Kraft und ohne f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin brachte am 15.05.2013 einen Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung" im Behindertenpass beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (seit 01.06.2014 Kurztitel: Sozialministeriumservice; im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) ein, welcher mit Bescheid der belangten Behörde vom 08.11.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin (nachfolgend auch: "BF" bzw. beschwerdeführende Partei: "bP") beantragte erstmals am 08.07.2013 (beim Bundessozialamt einlangend am 11.07.2013) die Ausstellung eines Behindertenpasses. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin (nachfolgend auch: "BF" bzw. beschwerdeführende Partei: "bP") beantragte erstmals am 08.07.2013 (beim Bundessozialamt einlangend am 11.07.2013) die Ausstellung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Erstverfahren: Die beschwerdeführende Partei stellte am 10.01.2014 unter Anschluss eines Konvolutes von Unterlagen einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses. Im Rahmen eines vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen eingeholten Gutachtens eines Sachverständigen für Allgemeinmedizin stellte dieser nach einer Untersuchung einen Gesamtgrad der Behinderung von 40v.H. fest. Das Ergebnis der dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 04.12.2012 stellte die beschwerdeführende Partei (in Folge bP genannt) einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses. Am 02.02.2013 wurde eine fachärztliche Begutachtung vorgenommen sowie ein diesbezügliches Sachverständigengutachten erstellt (datiert mit 02.02.2013). Mit Schreiben vom 25.02.2013 wurde die bP durch das Bundessozialamt Landesstelle XXXX (in Folge belangte Behörde- bB genannt) zur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Wien, vom 16.01.2014 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Behindertenpasses gemäß §§ 40, 41 und 45 Bundesbehindertengesetz (BBG) abgewiesen. Der Bescheid wurde am 17.01.2014 abgefertigt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Wien, vom 16.01.2014 wurde der Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 14.01.2014 stellte die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP genannt) einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses und beantragte die Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung". Am 13.02.2014 wurde eine fachärztliche Begutachtung vorgenommen sowie ein diesbezügliches Sachverständigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 03.12.2013 stellte die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP genannt) einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses. Am 17.02.2014 wurde eine fachärztliche Begutachtung vorgenommen sowie ein diesbezügliches Sachverständigengutachten erstellt (datiert mit 17.02.2014). Mit Schreiben vom 27.03.2014 wurde die bP durch das Bundessozialamt XXXX (mit 01.06.2014 als Sozialministeriumservice bezeichne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 13.11.2013 stellte die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP genannt) einen Antrag auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung im Behindertenpass. Am 09.01.2014 wurde eine fachärztliche Begutachtung vorgenommen sowie ein diesbezügliches Sachverständigengutachten erstellt (datiert mit 09.02.2014). Am 09.01.2014 langte der Antrag auf die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Über Antrag der beschwerdeführenden Partei (nachfolgend auch: "bP" bzw. Beschwerdeführerin "BF") wurde dieser nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens (Ergebnis: GdB 60 v.H.) vom Bundessozialamt im Jänner 2011 ein Behindertenpass ausgestellt. römisch eins.1. Über Antrag der beschwerdeführenden Partei (nachfolgend auch: "bP" bzw. Beschwerdeführerin "BF") wurde dieser nach Durchführung eines Ermittlungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführende Partei (nachfolgend auch "bP") beantragte am 18.02.2013 einen Behindertenpass. Am 09.10.2013 wurde eine fachärztliche Begutachtung vorgenommen sowie ein diesbezügliches Sachverständigengutachten erstellt (datiert mit 09.10.2014) und in weiterer Folge wurde der bP ein solcher Pass mit einem GdB von 50 v.H. ausgestellt. Mit Schreiben vom 17.12.2013 beantragte die bP die Zusatzeintragung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für XXXX, nach erfolgtem Ermittlungsverfahren, eine Behinderung im Ausmaß von 60 v.H. bescheinigt und ein diesbezüglicher Behindertenpass ausgestellt. 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für römisch 40 , nach erfolgtem Ermittlungsverfahren, eine Behinderung im Ausmaß von 60 v... mehr lesen...
Begründung: für den Gesamtgrad der Behinderung: Leiden 1 wird durch Leiden 2 wegen fehlender ungünstiger wechselseitiger Leidensbeeinflussung und fehlender maßgeblicher funktioneller Zusatzrelevanz nicht weiter erhöht. Folgende beantragte bzw. in den zugrunde gelegten Unterlagen diagnostizierten Gesundheitsschädigungen erreichen keinen Grad der Behinderung: Ein einschätzungsrelevantes Postcholecystektomiesyndrom liegt nicht vor - es fehlen überhaupt alle objektiven Beweise für die im P... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin hat am 16.12.2013 beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (in der Folge belangte Behörde genannt) einen Antrag auf Eintragung des Zusatzes "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" im Behindertenpass, eingebracht. Nachstehend angeführte Beweismittel wurden in Vorlage gebracht: Parkausweis für Behinderte, Ausweisnummer XXXX Parkaus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Antrag vom 5.5.2008 begehrte die Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Behindertenpasses gem. der §§ 40ff Bundesbehindertengesetzes sowie die zusätzliche Eintragung der Gehbehinderung und untermauerte diesen durch die Vorlage des Arztbriefes des KH XXXX, vom 29.3.2006, dem Neurologischen Schlussbericht der XXXX vom 15.5.2006 sowie einen ärztlichen Ambulanzbericht des XXXX vom 25.9.2007. Mit Antrag vom 5.5.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer brachte mit Schreiben vom 7.5.2013, am 8.5.2013 bei der belangten Behörde eingelangt, einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses ein und brachte zur Untermauerung seines Begehrens einen Arztbericht der XXXX vom 14.2.2013 in Vorlage. Der Beschwerdeführer brachte mit Schreiben vom 7.5.2013, am 8.5.2013 bei der belangten Behörde eingelangt, einen Antrag auf Ausstellung eines Behinder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 16.4.2012 brachte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gem. den Bestimmungen der §§ 2 und 14 des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, idgF. ein und begründete diesen durch die Vorlage ärztlicher Befunde, Gutachten und Schreiben. Die BF brachte ein Unfallchirurgisch-orthopädisches Gutachten vom 12.8.2009,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 1.8.2012, am 2.8.2012 bei der belangten Behörde eingelangt, beantragte der Beschwerdeführer die Ausstellung eines Behindertenpasses und brachte einen Bescheid der AUVA betreffend der Zuerkennung der Versehrtenrente, sowie ein ärztliches Schreiben des Dr. XXXX, FA für Allgemeinchirurgie und Unfallchirurgie und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Chirurgie und Unf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Die Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen (Landesstelle Tirol) vom 22.04.2014. Diese Behörde trägt (gemäß § 10 Abs. 6 des Bundessozialamtsgesetzes in der durch Art. 13 des Arbeitsrechts-Änderungsgesetzes 2013, BGBl. I 138 geänderten Fassung, iVm. der Verordnung BGBl. II 59/2014) seit 01.06.2014 die Bezeichnung "Sozialministeriumservice" (im Folgenden:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer stellte am 26.03.2013 einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses. Im von der belangten Behörde eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten eines Arztes für Allgemeinmedizin vom 14.06.2013 basierend auf der persönlichen Untersuchung wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Lfd. Nr. Funktionseinschränkung Position GdB 1 Coxarthrose beidseits mittlerer Rahmensatz, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als "bP" bezeichnet), stellte am 23.9.2013 einen Antrag auf die Ausstellung eines Behindertenpasses. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf die Aufnahme entsprechender Zusatzeintragungen, insbesondere "Unzumutbarkeit zum Fahren öffentlicher Verkehrsmittel" gestellt. römisch eins.1.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als "bP" beze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer hat am XXXX beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (in der Folge belangte Behörde genannt) einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses gestellt. 1. Der Beschwerdeführer hat am römisch 40 beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (in der Folge belangte Behörde genannt) einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses gestellt. Im von der belangten Behörd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 25.11.2012 stellte die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP genannt) einen Antrag auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung im Behindertenpass. Am 30.01.2013 wurde eine fachärztliche Begutachtung vorgenommen sowie ein diesbezügliches Sachverständigengutachten erstellt (datiert mit 07.02.2013). Am 04.03.2013 wurde die bP durch das Bundessozialamt XXXX (in Folge belangte Behörde - bB genannt) zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch: BF) stelle erstmals am 30.08.2002 einen Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten. Mit Bescheid des Bundessozialamtes XXXX vom 25.11.2002 wurde gemäß §§ 2, 3, 14 und 27 Abs. 1 BEinstG festgestellt, dass der BF ab dem 30.08.2002 dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört und der Grad der Behinderung fünfzig vom Hunde... mehr lesen...