Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 31.07.2017 Norm: BVergG 2006 §320 Abs1 BVergG 2006 §325 Abs1 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2007 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 6. Juli 2017 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch Dr. Peter Lindinger Dr. Andreas Pramer GesbR, Rechtsanwälte, Graben 18, 4020 Linz an der Donau, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30. Juli 2017, richtig wohl vom 30. Juni 2017, und den Ersatz der Pauschalgebüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 3. Juli 2017 beantragte die AAAA vertreten durch Dr. Fritz Vierthaler, Rechtsanwalt, Marktplatz 16, 4810 Gmunden, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 27. Juni 2017 und den Ersatz der Pauschalgebühr, sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "KS Vöcklabruck Neu – Trockenbauarbeiten" de... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.06.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 20.06.2017, der XXXX den Zuschlag erteilen zu wollen, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Bestellung eines Sachverständigen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 26.05.2017, verbessert eingebracht am 26.05.2017, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte vor, dass ihr Angebot zu Unrecht ausgeschieden worden sei. Zur
Begründung: verwies die Antragstellerin auf folgende Umstände: Es werde angegeben, das Änderungen der Bewertungsmengen erfolgt seien: Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Auftraggeberin ein Tabelle... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2 bi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2 bi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2 bi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. Mai 2017 beantragte die AAAA vertreten durch die Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 9. Mai 2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr, sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wied... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. Mai 2017 beantragte die XXXX, vertreten durch die Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 9. Mai 2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr, sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 09.06.2017, den im
Spruch: bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie einen Eventualfeststellungsantrag und drei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs-, Eventualfeststellungs- und eV – Antrag, wobei der Gebührenersatzantrag betreffend den Eventualfeststellungsantrag gleichfalls als ev... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 09.06.2017, den im
Spruch: bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie einen Eventualfeststellungsantrag und drei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs-, Eventualfeststellungs- und eV – Antrag, wobei der Gebührenersatzantrag betreffend den Eventualfeststellungsantrag gleichfalls als ev... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 09.06.2017, den im
Spruch: bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie einen Eventualfeststellungsantrag und drei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs-, Eventualfeststellungs- und eV – Antrag, wobei der Gebührenersatzantrag betreffend den Eventualfeststellungsantrag gleichfalls als ev... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.06.2017 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers vom 02.06.2017 zu Gunsten der XXXX 1. Mit Schriftsatz vom 12.06.2017 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung des Auftraggeber... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX ua einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (Auftraggeberin) vom 09.05.2017, der XXXX (Wiedereinsetzungswerberin ) den "Zuschlag" erteilen zu wollen. 1. Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, st... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 26.05.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 17.05.2017, Akteneinsicht, das Angebot der Antragstellerin und alle Teile die sich auf das Angebot beziehen von der Akteneinsicht auszunehmen, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggebe... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 09.05.2017, der XXXX den Zuschlag erteilen zu wollen, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Bestellung eines Sachverständigen,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. Mai 2017 beantragte die XXXX,[HR3] vertreten durch die Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 9. Mai 2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr, sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin Eventveranstaltungs-Dienstleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich vertreten den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (im Folgenden: Antragsgegnerin). Ziel des Vergabever... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte – soweit für das gegenständige Verfahren entscheidungserheblich – insbesondere folgende Ausscheidensgründe vor, die aus Ihrer Sicht nicht vorliegen würden: Hardwareanforderungen Haupt- und Nebenarbeitsplätze sowie Mithörplätze: Bei Verwendung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Nachprüfungsantrag der ASt gegen die Zuschlagsentscheidung, wie beim BVwG zur Verfahrenszahl W131 2151745-2 protokolliert, wurde vom BVwG abgewiesen, nachdem die ASt zuvor für das Nachprüfungs- und eV – Begehren betreffend das gegenständliche offene Vergabeverfahren über einen Bauauftrag im Unterschwellenbereich Pauschalgebühren in einer dem Gesetz entsprechenden Höhe von 4.617,00 Euro Euro entrichtet hatte. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die AG führt derzeit das im Entscheidungskopf genannte Vergabeverfahren als offenes Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich durch, wobei alle bisherigen Entscheidungen bis auf die Zuschlagsentscheidung beim BVwG unbekämpft geblieben und daher bestandfest geworden sind. 2. Im (bestandfesten) Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen (= LV) waren ua folgende hier entscheidungsrelevante Bestimmungen vorge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeber schrieben im November 2015 die gegenständlichen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung nach § 25 Abs. 5 BVergG zum Abschluss von zwei nebeneinander bestehenden Rahmenvereinbarungen mit einem (einzigen) Unternehmer aus. Der geschätzte Auftragswert betrug EURO 10.868.000,00. 1. Die Auftraggeber schrieben im November 2015 die gegenständlichen Leistungen im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.02.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen vom 16.02.2017, im verfahrensgegenständlichen Vergabeverfahren "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" die Teilangebote der Antragstellerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberin, die ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG, schrieb im Oktober 2016 die gegenständliche Leistung "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" in neun Losen in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer (je Los) für eine fünfjährige L... mehr lesen...