RS Bvwg 2017/7/31 W138 2159835-2

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Veröffentlicht am 31.07.2017
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

31.07.2017

Rechtssatz

Rechtssatz 2

Für die Antragslegitimation wurde gemäß § 320 Abs. 1 BVergG als Mindestvoraussetzungen gemäß Art 1 Abs. 3 RL 89/665/EWG, an das Interesse am Vertragsabschluss und an den Schaden geknüpft und die Nichtigerklärung gemäß § 325 Abs. 1 BVergG doppelt bedingt, indem sowohl die Verletzung des Antragstellers in einem geltend gemachten subjektiven Recht, als auch die objektive potentielle Wesentlichkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens dafür Voraussetzungen sind. Die Nachprüfungsverfahren dienen auch nach der innerstaatlichen Umsetzung der RL 89/665/EWG, ausschließlich der Durchsetzung der subjektiven Rechte des Bieters. Dementsprechend ist auch nur die Rechtmäßigkeit Vorgangsweise des Auftraggebers und nicht die Zweckmäßigkeit oder Sinnhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens.Für die Antragslegitimation wurde gemäß Paragraph 320, Absatz eins, BVergG als Mindestvoraussetzungen gemäß Artikel eins, Absatz 3, RL 89/665/EWG, an das Interesse am Vertragsabschluss und an den Schaden geknüpft und die Nichtigerklärung gemäß Paragraph 325, Absatz eins, BVergG doppelt bedingt, indem sowohl die Verletzung des Antragstellers in einem geltend gemachten subjektiven Recht, als auch die objektive potentielle Wesentlichkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens dafür Voraussetzungen sind. Die Nachprüfungsverfahren dienen auch nach der innerstaatlichen Umsetzung der RL 89/665/EWG, ausschließlich der Durchsetzung der subjektiven Rechte des Bieters. Dementsprechend ist auch nur die Rechtmäßigkeit Vorgangsweise des Auftraggebers und nicht die Zweckmäßigkeit oder Sinnhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens.

Schlagworte

Antragslegimitation, Nachprüfungsverfahren, subjektive Rechte,
Verfahrensgegenstand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2017:W138.2159835.2.02

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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