Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.04.2018 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 09.05.2018 zugunsten der XXXX GMBH. Zur
Begründung: brachten sie insbesondere Folgendes vor: 1. Mit Schriftsatz vom 22.04.2018 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 18. Mai 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der sonstige Festlegung während der Verhandlungsphase ("Scoringentscheidung") und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben sowie den Ersatz der Pauschal... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt), eine dreigliedrige Bietergemeinschaft, brachte am 23.05.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten einer Konkurrentin in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. Der verfahrenseinleitende Schriftsatz der ASt enthält alle gesetzlich geforderten Form... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs 3... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. März 2018 beantragte die XXXX vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 8. März 2018 - und die damit getroffene Wahl des Vergabeverfahrens-, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 8. März 2018 - und die damit getroffene Wahl des Zusch... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. März 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 8. März 2018 - und die damit getroffene Wahl des Vergabeverfahrens-, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 8. März 2018 - und die damit getroffen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.07.2017, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge kurz: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (in der Folge auch: Antragstellerin) die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Republik Österreich (in der Folge auch: Auftraggeberin) vom 21.07.2017, sowie ferner Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2017 beantragte die Antragstellerin, die XXXX, vertreten durch XXXX, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Beschaffung von Toilettenpapier rechtswidrigerweise ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung bzw. vorherigem Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt habe. 1. Am 29.06.2017 beantragte die Antragstellerin, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im März 2017 schrieb die Auftraggeberin, die Flughafen Wien AG, entsprechend der Bekanntmachung in der Online-Ausgabe des Amtlichen Lieferanzeigers vom 16.03.2017 die Lieferung von Toilettenpapier und Zick-Zack-Faltpapier unter dem Aktenzeichen "Z_2017_DV_059" im Wege einer Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb im Unterschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip aus. Die Angebotsfrist ende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Nachprüfungsantrag der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Thurnher Wittwer Pfefferkorn & Partner Rechtsanwälte GmbH samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, langte am 09.03.2018 im BVwG ein. Dabei wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die XXXX (im Weiteren Auftraggeberin) am 28.02.2018 das Angebot der Antragstellerin ausgeschieden habe. Dies obwohl die Auftraggeberin ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 09.03.2018 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren " XXXX " der Auftraggeberin Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). 1. Am 09.03.2018 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 20. März 2018, beim Bundesverwaltungsgericht am 23. März 2018 per Post eingelangt, beantragte die AAAA vertreten durch Dr. Rudolf Denzel, Dr. Peter Patterer, Rechtsanwälte, Moritschstraße 1, 9500 Villach, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie den Ersatz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 20. März 2018, beim Bundesverwaltungsgericht am 23. März 2018 per Post eingelangt, beantragte die XXXX , vertreten durch Dr. Rudolf Denzel, Dr. Peter Patterer, Rechtsanwälte, Moritschstraße 1, 9500 Villach, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie den Ersatz der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 02.03.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin bzw. der Mitteilung vom 22. Februar 2018, mit welchem Unternehmen die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 02.03.2018 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Fertigung und Lieferung von Lärmschutzwänden mit Träger- und Absorptionskörpern aus Beton, optional das Versetzen - Auftragstype A (Ausführung bis Vmax = 160 km/h)" der Auftraggeberin ÖBB-Infrastruktur AG.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf ... mehr lesen...