Die beschwerdeführende Partei stellte am 20. April 2001 beim Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen S.H. als Teilzeit-Lagerarbeiter in ihrem Betrieb. Mit Bescheid vom 7. Mai 2001 wies das Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien diesen Antrag gemäß § 4 Abs. 6 Z. 1 AuslBG mit der Begründung: a... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 Z4 litb idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 Z8 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Geht man von den im Verwaltungsverfahren festgestellten und von der beschwerdeführenden Partei bestätigten Zeiten einer rechtmäßigen Niederlassung (§ 4b Abs. 1 Z. 4 lit. b AuslBG) bzw. eines "erlaubten" Aufenthaltes (§ 4b Abs. 1 Z.... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 Z4 litb idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 Z8 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Geht man von den im Verwaltungsverfahren festgestellten und von der beschwerdeführenden Partei bestätigten Zeiten einer rechtmäßigen Niederlassung (§ 4b Abs. 1 Z. 4 lit. b AuslBG) bzw. eines "erlaubten" Aufenthaltes (§ 4b Abs. 1 Z.... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 Z4 litb idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 Z8 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Geht man von den im Verwaltungsverfahren festgestellten und von der beschwerdeführenden Partei bestätigten Zeiten einer rechtmäßigen Niederlassung (§ 4b Abs. 1 Z. 4 lit. b AuslBG) bzw. eines "erlaubten" Aufenthaltes (§ 4b Abs. 1 Z.... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 7. Dezember 2000 beim Arbeitsmarktservice Klagenfurt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für eine namentlich bezeichnete bosnische Staatsangehörige für die Tätigkeit einer Bedienerin im Ausmaß von 15 Wochenstunden. Mit Bescheid vom 18. Januar 2001 lehnte das Arbeitsmarktservice Klagenfurt die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für die beantragte bosnische Staatsangehöri... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 31. August 2000 beim Arbeitsmarktservice Bau-Holz Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich bezeichneten jugoslawischen Staatsangehörigen für die Tätigkeit eines Baumonteurs mit Kenntnissen im Trockenbau. Mit Bescheid vom 10. Oktober 2000 lehnte das Arbeitsmarktservice Bau-Holz Wien die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für den beantragten jugoslawischen Staa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 idF 1999/I/120;
Rechtssatz: Werden Ersatzkräfte, die das im Antrag enthaltene Anforderungsprofil erfüllen und zum bevorzugten Personenkreis des § 4b Abs. 1 Z.1 bis 3 AuslBG gehören, ohne Angabe triftiger
Gründe: abgelehnt, kommt es nicht mehr darauf an, dass der beantragte Ausländer die Qualifikation des... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 idF 1999/I/0120;GmbHG §18;
Rechtssatz: Es kann am Ergebnis der Beurteilung nach § 4b Abs. 1 AuslBG nichts ändern, wenn der für die eine Beschäftigungsbewilligung beantragende GmbH nach außen vertretungsbefugte Geschäftsführer von den - vergeblichen - Versuchen der Ersatzkraftstellung k... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 2. Juli 1999 bei der regionalen Geschäftsstelle Angestellte Ost Wien des Arbeitsmarktservice die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine bosnische Staatsangehörige für die Tätigkeit als Rechtsanwaltssekretärin. Mit Bescheid der angeführten Behörde vom 29. Juli 1999 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 6 Z. 1 AuslBG abgewiesen. Mit Bescheid der angeführten Behörde vom 29. Juli 1999 wurde dieser Antrag gemäß Paragraph 4, Absatz 6,... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 22. März 2000 bei der regionalen Geschäftsstelle Persönliche Dienste - Gastgewerbe/Wien des Arbeitsmarktservice die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine bosnische Staatsangehörige für die Tätigkeit als Küchenhilfe in einer Konditorei. Mit Bescheid der angeführten Behörde vom 4. April 2000 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 6 Z. 3 AuslBG abgewiesen. Mit Bescheid der angeführten Behörde vom 4. April 2000 wurde dieser... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 2. Juli 1999 bei der regionalen Geschäftsstelle Angestellte Ost Wien des Arbeitsmarktservice die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine bosnische Staatsangehörige für die Tätigkeit als Rechtsanwaltssekretärin. Mit Bescheid der angeführten Behörde vom 29. Juli 1999 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 6 Z. 1 AuslBG abgewiesen. Mit Bescheid der angeführten Behörde vom 29. Juli 1999 wurde dieser Antrag gemäß Paragraph 4, Absatz 6,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z3;AuslBG §4 Abs6 Z1;AuslBG §4b Abs1 Z4 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Als jugendlicher Ausländer im Sinn des § 4b Abs. 1 Z. 4 lit. a AuslBG kann - angesichts der Definition dieses Begriffes in § 15 Abs. 1 Z. 3 AuslBG, wonach ein Ausländer, der das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als jugendlicher A... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 22. März 2000 bei der regionalen Geschäftsstelle Persönliche Dienste - Gastgewerbe/Wien des Arbeitsmarktservice die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine bosnische Staatsangehörige für die Tätigkeit als Küchenhilfe in einer Konditorei. Mit Bescheid der angeführten Behörde vom 4. April 2000 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 6 Z. 3 AuslBG abgewiesen. Mit Bescheid der angeführten Behörde vom 4. April 2000 wurde dieser... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z3;AuslBG §4 Abs6 Z1;AuslBG §4b Abs1 Z4 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Als jugendlicher Ausländer im Sinn des § 4b Abs. 1 Z. 4 lit. a AuslBG kann - angesichts der Definition dieses Begriffes in § 15 Abs. 1 Z. 3 AuslBG, wonach ein Ausländer, der das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als jugendlicher A... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 28. Dezember 1998 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien den Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die philippinische Staatsangehörige Q (geboren 9. Mai 1977) für die berufliche Tätigkeit als "Marketingassistentin-Asien". Als spezielles Bildungserfordernis wurde im Antrag "Marketingausbildung, Sprachen" angegeben. Die Vermittlung von Ersatzkräften vernei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 2. August 1999 beim Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Staatsangehörigen der Russischen Föderation (GUS) Z (geboren 6. September 1950) für die berufliche Tätigkeit als "Handelskaufmann=Außendienstmitarbeiter". Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden im Antrag "russische Sprache und Handelsbeziehungen nach Rußlan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 27. Mai 1998 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die jugoslawische Staatsangehörige M (geboren 17. April 1962) für die berufliche Tätigkeit als "Haushaltshilfe". Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung bzw. ein Qualifikationsnachweis wurden im Antrag verneint. Die Vermittlung von Ersatzkräften verneinte der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Ersatzkräfteverfahren nach § 4b Abs. 1 AuslBG ist vom Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E 6. März 1997, 94/09/0387). Es sind in einem solchen Fall demnach keine Feststellungen darüber zu treffen, zu welchem Ergebnis ein Ersatzkraftstellungsverfahren - hätte der Antragsteller ein solches zugelassen - tatsächlich geführt hätte. Hat der antragstellende Arbeitgeber offensi... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0039 E 28. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ersatzkräfteverfahren nach § 4b Abs. 1 AuslBG ist vom Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E 6. März 1997, 94/0... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §19 Abs9 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078;AVG §37;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der Antragsteller im Antragsformular gemäß § 19 Abs. 1 AuslBG zur Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung, dessen Verwendung gemäß § 19 Abs. 9 AuslBG zwingend vorge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0039 E 28. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ersatzkräfteverfahren nach § 4b Abs. 1 AuslBG ist vom Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E 6. März 1997, 94/0... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 13. März 2000 beim Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen K. A. als Markthelfer in ihrem Betrieb. Nach Durchführung von Erhebungen wies das Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien diesen Antrag mit Bescheid vom 27. März 2000 gemäß § 4 Abs. 6 Z. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige B (geboren am 13. Oktober 1974) für die berufliche Tätigkeit als Kochgehilfe. In diesem Antrag wurde die Stellung einer Ersatzkraft nicht gewünscht, wegen "schlechter Erfahrungen". Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste- Gast... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 13. Juli 1999 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienst- Gastgewerbe Wien den formularmäßigen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige (Kosovo-Albanerin) Z für die stundenweise Tätigkeit als Reinigungskraft in Wien zu einem Stundenbruttolohn von S 78,00 bei einer voraussichtlichen Anzahl von 20 Wochenstunden. Spezielle Kenntnisse oder Aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allgemeinen Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen wäre, weil z.B. der einzelne (ausländische) Arbeitnehmer einen - aus welchen Gründen auch immer - zu seiner Einstellung bereiten Arbeitgeber gefunden hat. Mit Hilfe dieser Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Einer begründungslosen Ablehnung der Ersatzkraftstellung ist gleichzuhalten eine Zulassung der Ersatzkraftstellung unter Bedingungen, die nicht dem objektiven Geschäftserfordernis entspricht. Grundsätzlich ist es das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht ver... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...