Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 7. August 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes (FrG) abgewiesen. Gemäß § 5 Abs. 1 AufG dürfe eine Bewilligung nicht erteilt werden, wenn ein Sichtvermerksversagungsgrund gemäß § 10 Abs. 1 FrG vorliege. Aus dem Grunde des § 10 Abs. 1 Z. 4 FrG sei die Erteil... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 7.3.1997, 95/19/0258, mit weiteren Nachweisen) ist die Aufnahme der illegalen Beschäftigung durch den Fremden ein Verhalten, das die Annahme rechtfertigt, sein weiterer Aufenthalt würde die... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 13. Dezember 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 8 Fremdengesetz - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei am 10. Juli 1996 von Organen des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten auf einer Baustelle in Wien 16 bei der... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4 Z1;AuslBG §3;AuslBG §4;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Beteiligt sich ein Fremder an einer OEG zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes behauptetermaßen nicht nur durch eine finanzielle Einlage, sondern auch durch die Erbringung von Arbeitsleistungen und sind diese Arbeit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 18. Mai 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG), auch in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes (FrG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde zum letztgenannten Abweisungsgrund aus, gemäß § 5 Abs. 1 AufG dürfe eine Bewilligung nicht erteilt werden, wenn ein Sichtvermerksversagungsgrund gem... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Wird der Fremde von Bediensteten des Arbeitsamtes bei Ausübung einer ausländerbeschäftigungsrechtlich unzulässigen Beschäftigung betreten, ist dieses Verhalten dem § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 zu unterstellen, da aufgrund des Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 12. Juli 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) und § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes (FrG) abgewiesen. Der Beschwerdeführer betreibe als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ein Kaffeehaus; zwischen 1. Juli 1993 und 24. November 1994 sei er im Zusammenhang damit 27mal wegen versc... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG;BazillenausscheiderG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/31 95/19/0326 1
(hier: Auch Verstöße gegen die die Beschäftigung von Ausländern
regelnden Normen sind geeignet, das öffentliche Interesse an
der Aufrechterhaltung eines geordneten Arbeitsmarktes, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 8. Juli 1996 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Salzburg vom 24. April 1996 - mit dem der Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen A S abgelehnt worden war - gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 3 Z. 7 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102010/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6;AuslBG §4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein türkischer Arbeitnehmer genießt bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen des Art 6 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei (vier Jahre ordnungsgemäße Beschäftigung - Zugehörigkeit zum regu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 14. Oktober 1993 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die philippinische Staatsangehörige A. für die berufliche Tätigkeit als Hausgehilfin. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wurde darauf hingewiesen, A. solle als Hausgehilfin gemäß den Bestimmungen des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes beschäftigt werden. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sei auch beabsichtigt, sie zur K... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1990/450;AuslBG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0475 1 Stammrechtssatz Daß keine die Anstellungserfordernisse erfüllende (Ersatz) Arbeitskraft vorhanden ist, ist im Rahmen der nach Überschreitung der Landeshöchstzahl zu prüfenden Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 Z 1 bis 4 AuslBG (anders als im Verfahren... mehr lesen...
Mit dem unter Zl. 96/09/0052 angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Antragsteller gegen ein Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz, mit dem über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen nach dem AuslBG eine Geldstrafe in der Höhe von insgesamt S 160.000,-- (zusätzlich der Verfahrenskosten von S 16.000,--) verhängt worden waren, abgewiesen. Zusätzlich wurde der Beschwerdeführer verpflichtet als Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens S 32.000,-- zu le... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - Der Aufschub der Zahlung der Geldstrafe verletzt keine zwingenden öffentlichen Interessen. Das VwGG bietet keinen Anhaltspunkt dafür, die restriktive Handhabung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als Instrumen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer zwischen 1990 und 1993 insgesamt 13 x wegen Verwaltungsübertretungen rechtskräftig bestraft worden sei (ua wegen Übertretungen wegen unbefugter Konzessionsausübung, des... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Übertretungen des AuslBG zählen mit zu den schwersten Übertretungen im Bereich des Fremdenwesens, da sie einer Ordnung des Arbeitsmarktes iSd Zulassung von Ausländern zum Schutz berechtigter Arbeitnehmer dienen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 28. Dezember 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nachdem die belangte Behörde einleitend zu dem Ergebnis kam, daß die in der Berufung behauptet... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 22. August 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein bis zum 28. Februar 1999 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Der Beschwerdeführer habe bereits in den vergangenen Jahren - zuletzt 1993 - jeweils kurzfristig (legal) in Österreich garbeit... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 22. Juli 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen tunesischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Die belangte Behörde nahm - im Zusammenhang mit der Begründung: des erstinstanzlichen Bescheides, auf welche im angef... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Bewilligung zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" (Hinweis E 14.4.1994, 94/18/0153) auch dann eine schwerwi... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte beim Arbeitsamt Linz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich genannten türkischen Staatsangehörigen als "Chauffeur und Verkäufer" mit den Erfordernissen "Führerschein Gruppe B, Verkaufserfahrung". Dieser werde dringend zur Aufrechterhaltung des Gechäftsbetriebes benötigt. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt mit Bescheid vom 19. September 1994 gemäß § 4 Abs. 6... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;AuslBG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0475 1
(hier ist § 4 Abs 6 AuslBG idF BGBl 1994/314 betroffen) Stammrechtssatz Daß keine die Anstellungserfordernisse erfüllende (Ersatz) Arbeitskraft vorhanden ist, ist im Rahmen der nach Überschreitung der Landeshöchstzahl z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 8. Februar 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes (FrG) ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei von Organen des Landesarbeitsamtes Wien bei... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer (Inhaber einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei) stellten am 14. September 1993 beim Arbeitsamt Linz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die tschechische Staatsangehörige M. für die berufliche Tätigkeit als "Anlernling" (spezielle Kenntnisse "tschechisch und Buchhaltung" erforderlich). Dieser Antrag wurde vom genannten Arbeitsamt mit Bescheid vom 28. September 1993 gemäß § 4 Abs. 3 Z. 7 und §... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AuslBG §4;
Rechtssatz: Daß keine die Anstellungserfordernisse erfüllende (Ersatz) Arbeitskraft vorhanden ist, ist im Rahmen der nach Überschreitung der Landeshöchstzahl zu prüfenden Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 Z 1 bis 4 AuslBG (anders als im Verfahren nach § 4 Abs 1 AuslBG) ohne maßgebende Bedeutung. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 24. Oktober 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen ägyptischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer bestreite nicht, daß er von Organen des Lan... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...