Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, vom 10. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der S Gesellschaft m.b.H, berechtigt zur Ausübung der Gewerbe "Erzeugung von Feinkostwaren und anderen Lebensmitteln in Form eines Industriebetriebes" und "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973" im Standor... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 21. November 1995 (zur Zl. 96/09/0311) bzw. vom 15. Dezember 1995 (zur Zl. 96/09/0312) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa. Robert Winkler GesmbH mit Sitz in Deutschlandsberg in der Zeit von Anfang Mai bis 6.8.1993 den bulgarischen Staatsangehörigen G.J., in der Zeit vom 15.6. bis 8.11.1993 den jugoslawischen Staatsangehörigen kosovo-albanischer Nationa... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090302.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1995/895;AuslBG §3 Abs1 idF 1995/895;
Rechtssatz: Die in Art 6 Assoziationsratsbeschluß Türkei Nr 1/80 eingeräumten Rechte haben in den Mitgliedstaaten der Germeinschaft unmittelbare Wirkung (Hinweis E 25. 6. 1996, 96/09/0088). Der bescheidmäßigen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 96/09/0138 1 Stammrechtssatz Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß die Verhängung mehrerer Einzelstrafen jeweils einen Anspruch auf die Verhängung der Mindeststrafe bietet (Hinweis EB E 21.3.1995, 94/09/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §19;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/09/0312
Rechtssatz: Die ausländischen Mitgesellschafter waren weder über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt noch sollten sie, sei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. April 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von sieben Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der F Baugesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 3. Juni 1992 als Arbeitgeberin sieben namentlich genannte, aus dem e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;ABGB §1165;AÜG §4 Abs1;AÜG §4 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0097 2 Stammrechtssatz Für die Abgrenzung zwischen Werkverträgen, deren Erfüllung iSd § 4 Abs 2 AÜG im Wege der Arbeitskräfteüberlassun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk, vom 11. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz schuldig erkannt, er habe es "als zur Vertretung nach außen Berufener der Firma E zu verantworten, daß diese Gesellschaft drei näher bezeichnete Ausländer am 22. Oktober 1992 auf der Baustelle in W als Monteure ohne arbeitsmarkbehördliche Ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 3. April 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von vier Verwaltungsübertretungen wegen Verletzung der §§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG für schuldig erkannt. Er habe in seinem Nachtlokal "W" in B die ungarische Staatsangehörige R vom 2. November bis 15. November 1996 und die Staatsangehörige der Dominikanischen Republik R vom 8. November bis 15. November 1996, sowie die polnischen ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 28. Februar 1995 beantragte das Arbeitsinspektorat für den 14. Aufsichtsbezirk Innsbruck die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegen den Beschwerdeführer im wesentlichen mit der Begründung: , anläßlich einer Kontrolle im Gastbetrieb des Beschwerdeführers am 22. Februar 1995 sei die bosnische Staatsangehörige S.K. bei ihrer Arbeit als Köchin in diesem Betriebe angetroffen worden. Nach Auskunf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §51g Abs1;VStG §51i;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090165.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 7 Stammrechtssatz Ausf dazu, daß im Beschwerdefall der Besch einen Rechtsanspruch auf Anwendung der Bestimmung des § 21 VStG hatte, weil sein tatbildmäßiges Verhalten hinter dem in der Strafdrohung des § 28 A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 2 Stammrechtssatz Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die
Begründung: eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Als nachteilige Folgen illegaler Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften sind insbesondere die Gefahr schwerer volkswirtschaftlicher Schäden (vor allem durch den Entfall von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zu den Systemen der sozialen Sicherheit) und... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice (belangte Behörde) vom 7. April 1997 gerichtet, mit welchem der Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsbürgers, vom 12. Februar 1997 auf Feststellung gemäß Art. 7 Abs. 1 (Satz 1) zweiter Gedankenstrich des Beschlusses vom 19. September 1980, Nr. 1/80, des nach dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaft... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 19. März 1997 stellte die Beschwerdeführerin den an das Arbeitsmarktservice Salzburg gerichteten Antrag, dieses wolle mit Bescheid feststellen, daß sie "gem. Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates Familienangehörige eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmers ist, die die Genehmigung erhalten hat, zu ihm zu ziehen und deswegen freien Zugang zu jeder von ihr gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehalts... mehr lesen...
Das Arbeitsmarktservice Österreich hat (durch sein im Bereich der Bundesorganisation bestehendes Organ Vorstand; § 3 Abs. 1 Arbeitsmarktservicegesetz-AMSG) mit dem beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 28. Oktober 1996 den Antrag des Beschwerdeführers "auf Übertragung der Zuständigkeit zur Entscheidung über ihre Berufung vom 28. Juni 1994 gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Feldkirch AZ 6702B/1307057, wegen Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Art 7 Assozrat Beschluß 1/80 ist unmittelbar anwendbar und räumt subjektive Rechte ein. Der Betroffene hat das Recht auf Erlassung eines Feststellungsbescheides durch das Arbeitsmarktservice (Hinweis E 25.6.1996, 96/09/0088 ua). Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Verhältnis zu anderen Materien und Normen Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102040/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §3 Abs1;AVG §1;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/29 97/09/0233 1 Stammrechtssatz Art 7 Assozrat Beschluß 1/80 ist unmittelbar anwendbar und räumt subjektive Rechte ein. Der Betroffene hat das Recht auf Er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20 Abs3;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AVG §71 Abs1 Z2;AVG §73 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/31 90/09/0081 3
(hier: Gegen die Zurückweisung des Devolutionsantrages durch das
Arbeitsmarktservice Österreich ist die Berufung an den Bunde... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates durch Beschluß ablehnen, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil sie von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090150.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090372.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090144.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Am 9. Oktober 1992 erstattete das Arbeitsamt Krems Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) im Zusammenhang mit einer Kontrolle der "Baustelle ARGE Steinertor" am 2. September 1992 (Tatzeit: um 14.15 Uhr). Bei der Kontrolle seien drei jugoslawische Staatsbürger (Stevica Dimitric, Drago Tomic und Nenad Djokic, jeweils keine Adresse in Österreich) bei Aufräumarbeiten im Auftrag der Firma Mayer & Muckenhuber BaugmbH... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde einer Berufung der Beschwerdeführerin, die ein Dienstleistungsunternehmen betreibt, gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis vom 9. November 1993 mit der Maßgabe keine Folge gegeben, daß der Spruch: des Straferkenntnisses wie folgt zu lauten habe: "Sie haben als Inhaberin der nicht protokollierten Einzelfirma R.W. mit Sitz in ... nachfolgend aufgelistete ausländische Staatsangehörige beschäftigt, obwohl Ihnen für diese Ausländer keine Beschäft... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995090307.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...