I. Klage, Sachverhalt und Vorverfahren römisch eins. Klage, Sachverhalt und Vorverfahren 1. Gestützt auf Art137 B-VG begehrt die Klägerin, den Bund schuldig zu erkennen, den Betrag von € 667.206,16 samt 4 % Zinsen seit 10. August 2020 sowie die Kosten dieses Rechtsstreites binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. 2. In der Klage wird folgender Sachverhalt vorgebracht: 2.1. Nach einem Schaden sei die klagende Partei als Generalunternehmerin von einer näher bezeichneten AG beauftr... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: B-VG Art137 / KlagenAuslBGAVRÄGAÜG VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 137 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Liezen erteilte dem Beschwerdeführer – einem Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina – auf dessen Antrag für den Zeitraum 3. August 2015 bis 2. August 2016 einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot–Karte" (Fachkraft in Mangelberufen; Spengler). 1.2. Am 1. Juni 2016 stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen einen Antrag auf Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot–Karte plus". Mit Bescheid vom 4. August 2016 wies ... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Niederlassungs- und AufenthaltsG (NAG) §24, §41, §41a AuslBG §12a, §20e VwGVG §27 AuslBG § 12a heute AuslBG § 12a gültig ab 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 175/2023 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem an die Erstbeschwerdeführerin als Arbeitgeberin gerichteten Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Dornbirn vom 23. November 1995 wurde deren Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitbeschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß §4 Abs7 AuslBG (iVm der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. 944/1994 idF BGBl. 163/1995, und der Bu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem an den Erstbeschwerdeführer als Arbeitgeber gerichteten Bescheid des Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien vom 17. September 1996 wurde dessen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die Zweitbeschwerdeführerin, eine polnische Staatsangehörige, gemäß §4 Abs7 AuslBG (iVm der Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1996, BGBl. 763/1995, (kurz: BHZV 1996) und der Bundes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem an die Erstbeschwerdeführerin als Arbeitgeberin gerichteten Bescheid des Arbeitsmarktservice Angestellte Wien vom 10. Oktober 1995 wurde deren Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitbeschwerdeführer, einen kroatischen Staatsangehörigen, gemäß §4 Abs7 AuslBG (iVm der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. 944/1994 idF BGBl. 163/1995, (kurz: BHZV 1995) und der Bundesh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die erstbeschwerdeführende Partei beantragte bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitbeschwerdeführer, einen rumänischen Staatsangehörigen. Dieser Antrag wurde von der Behörde I. Instanz gemäß §4 Abs6 AuslBG abgewiesen. römisch eins. 1. Die erstbeschwerdeführende Partei beantragte bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Be... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem an den Arbeitgeber, eine Gesellschaft mbH, gerichteten Bescheid des Arbeitsmarktservice Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft Wien vom 12. März 1996 wurde dessen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den nunmehrigen Beschwerdeführer, einen indischen Staatsangehörigen, gemäß §4 Abs7 AuslBG (iVm der Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1996, BGBl. 763/1995, (kurz: BHZV 1996) und der Bu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Erstbeschwerdeführer beantragte beim Arbeitsmarktservice Bekleidung-Druck-Papier Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitbeschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen. Dieser Antrag wurde von der Behörde I. Instanz gemäß §4 Abs6 AuslBG abgewiesen. römisch eins. 1. Der Erstbeschwerdeführer beantragte beim Arbeitsmarktservice Bekleidung-Druck-Papier Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem an die Erstbeschwerdeführerin als Arbeitgeberin gerichteten Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Feldkirch vom 17. April 1996 wurde deren Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die Zweitbeschwerdeführerin, eine kroatische Staatsangehörige, gemäß §4 Abs7 AuslBG (iVm der Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1996, BGBl. 763/1995, (kurz: BHZV 1996) und der Bund... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationAuslBG BundeshöchstzahlenüberziehungsV, BGBl 278/1995 AuslBG §4 Abs7 AuslBG §21 AuslBG §12a B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall AuslBG §4 Abs7 AuslBG §21 AuslBG §12a B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 14... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B702/96 das Verfahren über eine Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 26. Jänner 1996 richtet. römisch eins. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B702/96 das Verfahren über eine Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 26. Jänner 1996 richtet. 1. Die beschwerdeführende Gesellsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B3865/95 das Verfahren über eine Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 31. Oktober 1995 richtet. Mit diesem Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers im verfassungsgerichtlichen Verfahren gegen einen Bescheid des Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien abgewiesen, mit welchem sein Antrag auf Erteilung einer Beschäftigu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsmaßstab B-VG Art139 Abs6 zweiter SatzAuslBG BundeshöchstzahlV 1995, BGBl 944/1994 idF BGBl 163/1995AuslBG BundeshöchstzahlV 1996, BGBl 763/1995 AuslBG §4 Abs7 AuslBG §12a B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Z95/09/0118 das Verfahren über eine Beschwerde gegen einen von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 13. März 1995 anhängig, mit dem ein Antrag der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Erteilung einer Sicherungsbescheinigung nach §11 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) abgelehnt wurde. römisch eins. 1. a) Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Z95/09/01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof sind drei Beschwerdeverfahren anhängig, deren Gegenstand jeweils ein im Instanzenzug ergangener Bescheid einer Landesgeschäftstelle des Arbeitsmarktservice bildet, mit dem - gestützt auf §4 Abs7 AuslBG idF BGBl. 450/1990 iVm der gemäß §12a leg.cit. erlassenen Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. 944/1994 - ein Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für e... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Allg B-VG Art140 Abs4 StGG Art5 AuslBG BundeshöchstzahlenüberziehungsV, BGBl 278/1995 AuslBG §4 Abs7 AuslBG §12a VfGG §65a B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand B-VG Art139 Abs1 / AllgAuslBG BundeshöchstzahlV 1995, BGBl 944/1994 idF BGBl 163/1995 AuslBG §4 Abs7 AuslBG §11 AuslBG §12a B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Beim unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich behängen Verfahren über die Berufungen 1. des F G gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 19. Februar 1992, Z SV96 - 98 - 1991, 2. des Mag. P E B gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 13. April 1992, Z SV96 - 97 - 1991, 3. des F F gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr - Umgebung vom 16. März 1992, Z Ge96/332... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandEMRK österr Vorbehalt zu Art5 EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienAuslBG AuslBG §28a VStG §51d B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...