Norm: ArbVG §8ArbVG §9
Rechtssatz: Liegt ein Mischbetrieb im Sinne des § 9 Abs 3 ArbVG vor, dann verdrängt ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender gesatzter Kollektivvertrag in analoger Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden Kollektivvertrag. Entscheidungstexte 9 ObA 91/13t ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** K*****, gegen die beklagte Partei „a*****“ ***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Stephan Duschel, Mag. Klaus Hante... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten vom 1. 11. 2007 bis 6. 6. 2008 als Reinigungskraft beschäftigt. Der Beklagte ist bei der Wirtschaftskammer in den Fach- bzw Berufsgruppen Chemisches Gewerbe und Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger aber auch Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen erfasst. Seine Gewerbeberechtigungen umfassen bestimmte Teile des Reinigungsgewerbes sowie der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen. Konkret betr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §9GewO 1988 §2 Abs13
Rechtssatz: § 2 Abs 13 GewO 1988 ist als besonderer Fall der Kollektivvertragsangehörigkeit zu verstehen. Betreibt ein Arbeitgeber neben einem Gewerbe, für das eine aufrechte Gewerbeberechtigung besteht, unbefugt ein anderes Gewerbe, so fingiert § 2 Abs 13 GewO die Geltung des für dieses Gewerbe geltenden Kollektivvertrages. Welcher Kollektivvertrag dann auf das konkrete Arbeitsverhältnis Anwendung zu finden ha... mehr lesen...
Norm: ArbVG §9ArbVG §10ArbVG §11AÜG §10
Rechtssatz: Der unabdingbare kollektivvertragliche Mindeststandard richtet sich nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages jenes Unternehmens, in welchem der Dienstnehmer tatsächlich dauernd tätig ist. Beurteilungskriterien eines tätigkeitsfremden Kollektivvertrages können außerhalb des Anwendungsbereiches des § 10 AÜG zur Einstufung nicht herangezogen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §9ArbVG §10
Rechtssatz: Bestehen in einem "Mischbetrieb" nur ein KollV für die Arbeiter und ein KollV für die Angestellten, kommt es zu keiner echten Kollision von KollV im Sinne des § 9 Abs 3 ArbVG. In diesem Fall kann der KollV des maßgeblicheren Wirtschaftsbereiches, der nur für die Arbeiter gilt, den fachlich und persönlich anzuwendenden KollV für die Angestellten nicht verdrängen. Beide KollV bestehen insoweit nebeneinander. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren als Mietwagenchauffeure, und zwar der Erstkläger ab 1.10.1982, der Zweitkläger ab 5.7.1980 und der Drittkläger ab 22.2.1982 bei der beklagten Partei beschäftigt. Die Kläger arbeiteten ausschließlich als Mietwagenfahrer. Mit Schreiben vom 12.5.1984 erklärten die Kläger ihren vorzeitigen Austritt, weil ihnen zustehende Entgelte trotz Mahnung nicht gezahlt worden seien; der Drittkläger überdies, weil er am 8.5.1984 vom mit der Geschäftsführung be... mehr lesen...
Norm: ArbVG §9
Rechtssatz: Betreibt ein Arbeitgeber neben einem Gewerbe, das einem KollV unterliegt, räumlich getrennt ein solches, auf das kein KollV Anwendung findet, wobei diesem die überragende wirtschaftliche Bedeutung zukommt, so hat der für das andere Gewerbe bestehende KollV keine Anwendung zu finden. Entscheidungstexte 9 ObA 201/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 20... mehr lesen...
Norm: ArbVG §8ArbVG §9
Rechtssatz: Analoge Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG bei einem Zusammentreffen eines von einem Mindestlohntarifes erfassten Wirtschaftsbereichs von maßgeblicher Bedeutung mit einem von einem KollV erfassten untergeordneten Teilbereich. Entscheidungstexte 9 ObA 83/89 Entscheidungstext OGH 14.06.1989 9 ObA 83/89 Veröff: Arb 10787 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §9ArbVG §10
Rechtssatz: Die §§ 9 und 10 ArbVG setzen eine mehrfache Kollektivvertragsangehörigkeit eines Arbeitgebers voraus; diese ist dann nicht gegeben, wenn nur ein Bereich des (teilbaren) Betriebes einem KollV unterliegt, für anderen Bereiche hingegen keine KollV bestehen. Entscheidungstexte 14 ObA 20/87 Entscheidungstext OGH 24.02.1987 14 ObA 20/87 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §8ArbVG §9
Rechtssatz: Fehlt es an der Möglichkeit einer fachlichen Abgrenzung der verschiedenen Betriebe oder Betriebsabteilungen des Arbeitgebers und ist dennoch infolge (freiwilliger) Mehrfach - Mitgliedschaft im Sinne des § 8 ArbVG seine mehrfache Kollektivvertragsunterworfenheit gegeben, dann kann § 9 ArbVG nicht - oder zumindest nicht unmittelbar - angewendet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §9
Rechtssatz: Produktion und Vertrieb von Waren bilden auch dann, wenn sie in organisatorisch voneinander getrennten Betrieben oder Betriebsabteilungen durchgeführt werden, im Sinne des § 9 ArbVG eine fachliche Einheit. Entscheidungstexte 4 Ob 74/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 4 Ob 74/77 Veröff: Arb 9597 = IndS 1978 H6,1117 = DRdA 1979,41 = SozM IC,899 = ZAS... mehr lesen...