Entscheidungen zu § 59 Abs. 1 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2001/9/5 9ObA184/01a

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die nachstehenden Feststellungen: 1. dass die Evangelische Pfarrgemeinde ***** einen einheitlichen Betrieb im Sinne der Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes darstellt; 2. dass der am 10. 12. 1997 gewählte und am 15. 1. 1998 konstituierte Betriebsrat funktionsfähig ist, 3. dass die bei der beklagten Partei in der Pfarramtskanzlei sowie die als Gemeindepädagogen, Küster und Kirchenmusiker beschäftigten Arbeitnehmer(inn... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.09.2001

TE OGH 2000/4/13 8ObA287/99k

Entscheidungsgründe: In einem Teilbetrieb der Österreichischen Bundesbahnen fand am 5. und 6. 11. 1997 die Wahl zu den Personalvertretungsorganen statt. Eine der insgesamt drei wahlwerbenden Gruppen war die Erstklägerin. Der Zweitkläger war deren Kandidat für einen Sitz im Vertrauenspersonenausschuss. Die Erstklägerin trat erstmals zu Personalvertretungswahlen an. Die beiden anderen wahlwerbenden Gruppierungen waren schon bisher im Vertrauenspersonenausschuss vertreten gewesen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.04.2000

RS OGH 2000/4/13 8ObA287/99k, 9ObA8/21y

Norm: ArbVG §59 Abs1BBVG §29
Rechtssatz: Die Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitender Grundsätze des Wahlrechts stellt keinen absoluten Anfechtungsgrund dar. Es kommt nicht auf die abstrakte, sondern die im Einzelfall zu prüfende objektive Eignung des Fehlers, das Wahlergebnis zu beeinflussen, an. Entscheidungstexte 8 ObA 287/99k Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.04.2000

TE OGH 1997/8/7 8ObA133/97k

Entscheidungsgründe: Am 23.2.1995 fand in dem Unternehmen, dessen Arbeitnehmer unter anderem der Kläger ist, die Wahl des Beklagten statt. Im Hinblick auf die betrieblichen Besonderheiten - alle Wahlberechtigten leisten ihre Dienste außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers - wurde die Wahl durch Briefwahl vorgenommen. Zur Vermeidung von Kosten wurden die Wahlkarten den Wahlberechtigten nicht mittels eingeschriebener Briefsendung zugesandt. Die Verlautbarung des (berichtigte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.08.1997

RS OGH 1997/8/7 8ObA133/97k

Norm: ArbVG §59 Abs1BRWO §11 Abs1BRWO §33
Rechtssatz: Die Rechtzeitigkeit der Anfechtungsklage ist vom Kläger im Bestreitungsfall glaubhaft zu machen. Das Vorliegen örtlich getrennter Arbeitsstätten ist immer dann anzunehmen, wenn ein gewisses Element der Dauerhaftigkeit hinzutritt. Entscheidungstexte 8 ObA 133/97k Entscheidungstext OGH 07.08.1997 8 ObA 133/97k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.08.1997

TE OGH 1995/1/11 9ObA240/94

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Entscheidung | OGH | 11.01.1995

TE OGH 1994/3/17 8ObA224/94

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Entscheidung | OGH | 17.03.1994

TE OGH 1993/4/28 9ObA74/93

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Entscheidung | OGH | 28.04.1993

RS OGH 1993/4/28 9ObA74/93, 8ObA224/94, 9ObA240/94, 9ObA184/01a

Norm: ArbVG §51ArbVG §52ArbVG §53ArbVG §59 Abs1
Rechtssatz: Aus § 59 Abs 1 ArbVG geht in Einklang mit den Materialien klar hervor, daß auch die Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitender Grundsätze des Wahlrechts (insbesondere § 51 ArbVG, auch §§ 52 f ArbVG) im Regelfall nur einen Anfechtungsgrund bildet. Nur bei besonders schweren Verstößen führt die Verletzung der Wahlgrundsätze des § 51 ArbVG unter Umständen zur N... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1993

TE OGH 1990/12/5 9ObA230/90

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1.8.1981 bei der M*** Gesellschaft mbH als Angestellte beschäftigt. In diesem Betrieb sind 103 Angestellte und eine Arbeiterin tätig. Das Wahlergebnis der am 5.10.1989 durchgeführten Betriebsratswahl für einen gemeinsamen Betriebsrat ergab 49 gültige Stimmen für die Liste H. und 48 gültige Stimmen für die Liste Sch. Die Kundmachung des Wahlergebnisses erfolgte am Tag der Wahl. Die Klägerin begehrt die am 5.10.1989 durchgeführte Betriebsra... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.12.1990

RS OGH 1990/12/5 9ObA230/90

Norm: ArbVG §59 Abs1BRWO §21 Abs3
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt der Grundsätze über das Wesen freier und unbeeinflußter Wahlen zeigt sich, daß eine Wahlanfechtung nach § 59 Abs 1 ArbVG nicht in Betracht kommt, wenn ein gegen oder ohne seinen Willen aufgenommener Kandidat mit anderen, noch dazu einfachen Mitteln seine Streichung erreichen kann. Macht er von seinem Recht nach § 21 Abs 3 letzter Halbsatz BRWO nicht Gebrauch, gilt er als der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1990

RS OGH 1990/12/5 9ObA230/90

Norm: ArbVG §59 Abs1BRWO §21 Abs3
Rechtssatz: Andere Personen haben keinen Anspruch darauf, daß ein Kandidat nur deshalb aus der Liste gestrichen wird, weil er angeblich seiner Aufnahme nicht zugestimmt habe. Diese Streichung ist naturgemäß ein nur dem Kandidaten selbst zustehendes höchstpersönliches Recht. Entscheidungstexte 9 ObA 230/90 Entscheidungstext OGH 05.12.1990 9 ObA 23... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1990

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