RS OGH 1997/8/7 8ObA133/97k

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Veröffentlicht am 07.08.1997
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Norm

ArbVG §59 Abs1
BRWO §11 Abs1
BRWO §33

Rechtssatz

Die Rechtzeitigkeit der Anfechtungsklage ist vom Kläger im Bestreitungsfall glaubhaft zu machen. Das Vorliegen örtlich getrennter Arbeitsstätten ist immer dann anzunehmen, wenn ein gewisses Element der Dauerhaftigkeit hinzutritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108178

Dokumentnummer

JJR_19970807_OGH0002_008OBA00133_97K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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