Norm: ArbVG §96 ArbVG §102 ArbVG §105 ASGG §54 Abs1 ArbVG § 96 heute ArbVG § 96 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 96 gültig von 01.07.1974 bis 31.12.2010 ArbVG § 102 heute ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §102 ArbVG §96 BRGO §62 ArbVG § 102 heute ArbVG § 102 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 96 heute ArbVG § 96 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §102 ArbVG § 102 heute ArbVG § 102 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Ob eine „schlichte“ Verwarnung oder eine Disziplinarmaßnahme vorliegt, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Entscheidungstexte 8 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 12. 1981 in einem seit 1. 4. 1986 unkündbaren Dienstverhältnis bei den „Österreichischen Bundesbahnen“ beschäftigt. Seit 1. 1. 2005 ist die Beklagte sein Dienstgeber. Auf sein Dienstverhältnis sind der „Kollektivvertrag über die arbeitsrechtliche Stellung von Arbeitnehmern der Österreichischen Bundesbahnen im Rechtsnachfolgeunternehmen“ und die für Dienstverträge im ÖBB-Konzern gültigen Vertragsschablonen, darunter auch die „Allgemeinen V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit 1. 6. 2005 existiert zwischen dem klagenden Betriebsrat und der Beklagten eine Betriebsvereinbarung iSd § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG, die Bestimmungen über eine formelle Ermahnung, eine mündliche Verwarnung, eine schriftliche Verwarnung sowie über die Verjährung (Tilgung) mündlicher und schriftlicher Verwarnungen enthält. Seit 1. 6. 2005 existiert zwischen dem klagenden Betriebsrat und der Beklagten eine Betriebsvereinbarung iSd Paragraph 96, Absatz eins, Ziffer e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein zur beklagten Partei bestehendes Dienstverhältnis als Dienstnehmer auch nach der mit Schreiben vom 28. 12. 2007 zum 30. 12. 2007 ausgesprochenen Versetzung in den dauernden Ruhestand aufrecht fortbesteht. Da diese Ruhestandsversetzung einer Kündigung gleichzuhalten sei, fehle es an der dazu erforderlichen Einbindung des Betriebsrats nach § 105 ArbVG (Hauptbegehren); selbst wenn ein aufrechtes Dienstverhältnis anzunehmen s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bereits seit 1992 bei den österreichischen Bundesbahnen beschäftigte und nunmehr als Zugchef in Tirol im Rahmen seines unkündbaren Dienstverhältnisses tätige Kläger hat im Zeitraum zwischen 2002 und 2006 13 x verspätet den Dienst angetreten und zum Teil erhebliche Zugverspätungen verursacht. Auch am 18. 9. 2006 überhörte er den für 4:55 Uhr gestellten Wecker, er wachte erst um 5:45 Uhr auf. Er verursachte eine Zugverspätung von 30 Minuten bei der Abfahrt. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist einer von fünf Gesellschaftern der K***** GmbH, über deren Vermögen am 18. 2. 2005 zu 11 S 15/05z des Landesgerichts Wiener Neustadt das Konkursverfahren eröffnet und zu deren Masseverwalterin die Beklagte bestellt wurde. Schon bei der Gründung der Gesellschaft wurde der Kläger wie ein weiterer Gesellschafter, Ing. K*****, zum alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Im Revisionsverfahren ist unstrittig, dass der Kläger in seiner Eigenschaf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 7. 1991 bei den Verkehrsbetrieben, einen Teilbetrieb der damaligen Klagenfurter Stadtwerke, als Autobuslenker beschäftigt. Er unterliegt als sogenannter „Vertragsbediensteter" der als Vertragsschablone geltenden VBO der Stadt Klagenfurt (im Folgenden: VBO genannt). Die als Wirtschaftsbetrieb der Stadt Klagenfurt geführten Stadtwerke gingen mit 30. 9. 2000 an die Beklagte „Stadtwerke Klagenfurt AG" über, der Betriebsübergang hinsichtlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein gelernter Kfz-Mechaniker mit Wohnsitz in K*, ist seit 1974 bei der Beklagten beschäftigt. Nach Tätigkeiten als Bahnhelfer, Schrankenwärter, Blockposten, im Fahrkartenverkauf, bei der Übernahme des Expressguts und der Betreuung verschiedener Schrankenanlagen als Springer war er ab Anfang der 90er-Jahre auf Grund seiner Bewerbung am Dienstort B* als E-Karrenfahrer tätig. Zu diesem Zweck absolvierte er die Prüfungen für E-Karren und als Staplerfahrer.... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO mit der
Begründung: zu, dass es sich bei der Frage, ob der Abzug eines Triebfahrzeugführers vom Fahrdienst, dem der Dienstgeber die Vertrauenswürdigkeit gemäß § 4 Z 3 Triebfahrzeugführer-Verordnung (TFVO), BGBl II 1999/64, abgesprochen habe, eine zustimmungspflichtige Versetzung iSd § 101 ArbVG sei, um eine erhebliche Rechtsfrage handle, zu der noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vo... mehr lesen...
Norm: DO ÖBB §136DisziplinarO ÖBB §55DisziplinarO ÖBB §3 litc ArbVG §102 BBVG §69 Abs2 ArbVG § 102 heute ArbVG § 102 gültig ab 01.07.1974 BBVG Art. 1 § 69 gültig von 01.08.1997 bis 31.12.2003 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/2003 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1978 bei der Beklagten im Geschäftsbereich "Kraftwerke" als technischer Sachbearbeiter tätige Kläger wurde bereits mit Wirksamkeit vom 1. 9. 1982 definitiv gestellt. Er betreibt nebenberuflich ein Unternehmen zur gewerblichen Beförderung von Personen mit Paragleiter, was er der Beklagten auch am 1. 9. 1997 mitteilte. Die Ausübung dieser Nebenbeschäftigung wurde ihm unter der Bedingung nicht untersagt, dass sie das Ausmaß von maximal 10 Stunden wöchent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1964 geborene Kläger ist seit 2. 7. 1984 bei der beklagten Partei beschäftigt; seit August 1990 war er im Bereich der Datenverarbeitung eingesetzt. Auf das Dienstverhältnis sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) anzuwenden. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle eines ADV-Systembetreuers und war in Gehaltsgruppe VII A eingestuft. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Festgestellt bzw im Wesentlichen unstrittig ist folgender Sachverhalt: Die im Betrieb der Beklagten verwendeten sogenannten "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen - AVB - sehen im § 16 mit der Überschrift "Anspruch bei Dienstverhinderung" im Wesentlichen vorweg Regelungen über die Ansprüche des ÖBB-Angestellten bei Dienstverhinderungen infolge Krankheit oder Unfall (Abs 1 bis 3 des § 16) dann aber im § 16 Abs... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1988 bei den ÖBB als Buslenker im Personenverkehr beschäftigt und war unter anderem im Linien-Werksverkehr auf der Flughafenschnelllinie eingesetzt. Auf sein Dienstverhältnis kommen die sogenannten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen (AVB) zur Anwendung. Wegen eines Verhaltens des Klägers am 19. 3. 2001 kam es zu einer schriftlichen Beschwerde mehrerer Kunden, zu der der Kläger am 29. 3. 2001 ein... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wendet sich im Kern gegen eine Einschränkung der von der Beklagten gewährten außertariflichen Fahrbegünstigungen durch Einhebung von 30 bzw 40 S für die Benützung bestimmter Züge und den wegen der beharrlichen Verstöße des Klägers gegen diese neue Regelung ausgesprochenen Entzug der Fahrbegünstigung. Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger es als Nichtigkeit des Berufungsverfahrens geltend macht, dass die Beklagte entgegen dem Ne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 2. 1. 1984 als Vertragsbediensteter der Landeshauptstadt Klagenfurt aufgenommen und bei den Stadtwerken Klagenfurt als Busfahrer eingesetzt. Mit 1. 7. 1989 wurde er unkündbar gestellt. Alle Bediensteten, die - wie auch der Kläger - zum 30. 9. 2000 in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Klagenfurt standen und bei den Stadtwerken organisatorisch eingegliedert waren, wurden von der beklagten Partei mit allen Rechten u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Unternehmen der Beklagten wurde im April 1999 ein neues Telefonsystem in Betrieb genommen. Die Installation der Telefonanlage erfolgte auf Grund betriebswirtschaftlicher Überlegungen, die vor allem in der erhofften Kostenreduktion, dem Aufbau eines einheitlichen Rufnummernplans, der besseren firmeninternen Kommunikation und der Kostenstellenzuordnung bestanden. Eine Betriebsvereinbarung über die Einführung und Verwendung dieses neuen Telefonsystems wurde nic... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 ArbVG §101 ArbVG §102 AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §26AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §27 BBVG §67 BBVG §69 Abs2 BBVG §70 DisziplinarO 1996 §2 Abs2 ArbVG § 96 heute ArbVG § 96 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 6. 1964 geborene Kläger ist seit 2. 1. 1984 bei den Österreichischen Bundesbahnen beschäftigt. Seit Beginn seiner Ausbildung zum Programmierer im April 1990 ist er im sogenannten Rechenzentrum eingesetzt (spätere Bezeichnung: Data Service-Center, kurz DSC). Im Rechenzentrum sind insgesamt ca 120 Mitarbeiter beschäftigt. Leiter des Rechenzentrums ist seit September 1997 der am 25. 5. 1954 geborene Robert Z*****. Organisatorisch ist das Rechenzentrum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Klägers zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Klägers zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1973 bei der beklagten Partei beschäftigt. Er war zuletzt Zugbegleiter und schloß im Jahr 1993 das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich ab. Vor dem 13. 11. 1995 hatte der Kläger einen Dienstposten der Gehaltsgruppe V b in der Gehaltsstufe 11 im Sinne der Anlage 2 der Bundesbahnbesoldungsordnung (BBO 1963) inne. Ab 13. 11. 1995 wurde er mit seiner Zustimmung vertretungshalber auf einem Dienstposten verwendet, dessen Inhaberin der Gehalts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab dem Jahr 1968 bei den Österreichischen Bundesbahnen zunächst im Schienenverkehr und seit 1973 im Kraftwagendienst beschäftigt. Mit Wirksamkeit vom 1. 4. 1980 wurde er in das Beamtendienstverhältnis übernommen. Das Dienstpostenverleihungsschreiben vom 21. 4. 1981 hat unter anderem folgenden Wortlaut: "Auf ihr nunmehriges Dienstverhältnis finden die Dienstordnung sowie die sonstigen für die Beamten der Österreichischen Bundesbahnen geltend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt im wesentlichen die Feststellung, daß das zwischen ihm und der beklagten Partei seit 17. 4. 1973 aufrecht bestehende Dienstverhältnis auch nach der mit Schreiben vom 27. 8. 1997 ausgesprochenen Kündigung fortbestehe und ungeachtet des Schreibens der Beklagten vom 21. 8. 1997 ein definitives im Sinne des § 10 der Betriebsvereinbarung sei. Für den Fall der Abweisung des Feststellungsbegehrens begehrte der Kläger die "Aufhebung der Kündigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte (und Widerkläger) war von 1990 bis zu seiner Entlassung am 22. September 1995 als technischer Angestellter bei der klagenden (und widerbeklagten) Partei beschäftigt. Die klagende Partei bot ein - vom Beklagten als Angestelltem der Klägerin ausgearbeitetes - Werk (Herstellung und Lieferung von Rohrleitungen für einen Tunnelofen der V***** AG) an, wobei der Beklagte, dem die Gestattung für eine selbständige, die klagende Partei aber nicht konku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom Jahre 1954 bis 30.Juni 1993 - mit einer Unterbrechung von fünfeinhalb Jahren - als Angestellter beschäftigt. Vom 1.Jänner bis 30.Juni 1993 war der Kläger dienstfrei gestellt. Ab dem Jahre 1985 war er Leiter der Käserei in G*****. Im Jahre 1993 belief sich sein Bruttogehalt auf 35.020 S zuzüglich einer Zulage von 3.120 S sowie einem Überstundenpauschale von insgesamt 3.854 S. Dem Kläger wurde seit vielen Jahren B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 A ArbVG §96 Abs1 Z1 ArbVG §102 ZPO §228 B8 ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ArbVG § 96 heute ArbVG § 96 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geänd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt der klagende Betriebsrat die Feststellung, daß die von der beklagten Partei gegenüber zwei namentlich genannten Arbeitskollegen näher bezeichneten mündlichen und schriftlichen Verwarnungen, Rügen und Verweise bis zum Tag der Klageeinbringung unwirksam seien. Die Arbeitnehmer hätten von der Geschäftsführung immer wieder Schreiben erhalten, in denen Verwarnungsmitteilungen unter Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen enth... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z1 ArbVG §102 B-VG Art90 Abs2 ArbVG § 96 heute ArbVG § 96 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 96 gültig von 01.07.1974 bis 31.12.2010 ArbVG § 102 heute ... mehr lesen...