Norm: ArbVG §102ArbVG §96BRGO §62
Rechtssatz: Die Mitwirkung des Betriebsrats an der personellen Besetzung einer Disziplinarkommission kann vom Arbeitgeber nicht mit Klage erzwungen werden. Entscheidungstexte 8 ObA 13/13i Entscheidungstext OGH 29.11.2013 8 ObA 13/13i Veröff: SZ 2013/120 8 ObA 43/14b Entscheidungstext OGH 25.08.2014 8 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §102
Rechtssatz: Ob eine „schlichte“ Verwarnung oder eine Disziplinarmaßnahme vorliegt, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Entscheidungstexte 8 ObA 48/13m Entscheidungstext OGH 28.10.2013 8 ObA 48/13m 9 ObA 131/16d Entscheidungstext OGH 29.11.2016 9 ObA 131/16d ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 12. 1981 in einem seit 1. 4. 1986 unkündbaren Dienstverhältnis bei den „Österreichischen Bundesbahnen“ beschäftigt. Seit 1. 1. 2005 ist die Beklagte sein Dienstgeber. Auf sein Dienstverhältnis sind der „Kollektivvertrag über die arbeitsrechtliche Stellung von Arbeitnehmern der Österreichischen Bundesbahnen im Rechtsnachfolgeunternehmen“ und die für Dienstverträge im ÖBB-Konzern gültigen Vertragsschablonen, darunter auch die „Allgemeinen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit 1. 6. 2005 existiert zwischen dem klagenden Betriebsrat und der Beklagten eine Betriebsvereinbarung iSd § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG, die Bestimmungen über eine formelle Ermahnung, eine mündliche Verwarnung, eine schriftliche Verwarnung sowie über die Verjährung (Tilgung) mündlicher und schriftlicher Verwarnungen enthält. Der von der Kündigung durch die Beklagte betroffene Arbeitnehmer war ab 15. 4. 2004 bei der Beklagten als Busfahrer beschäftigt. Am 22. 1. 200... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein zur beklagten Partei bestehendes Dienstverhältnis als Dienstnehmer auch nach der mit Schreiben vom 28. 12. 2007 zum 30. 12. 2007 ausgesprochenen Versetzung in den dauernden Ruhestand aufrecht fortbesteht. Da diese Ruhestandsversetzung einer Kündigung gleichzuhalten sei, fehle es an der dazu erforderlichen Einbindung des Betriebsrats nach § 105 ArbVG (Hauptbegehren); selbst wenn ein aufrechtes Dienstverhältnis anzunehmen se... mehr lesen...
Norm: DO ÖBB §136DisziplinarO ÖBB §55DisziplinarO ÖBB §3 litcArbVG §102BBVG §69 Abs2
Rechtssatz: Aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht kann die Disziplinarkommission als "Dritter" mit der Konkretisierung bestimmter Rechte des Arbeitgebers betraut werden kann. Die Einschränkung des Entlassungsrechts der ÖBB durch die DisziplinarO ist daher zulässig. Entscheidungstexte 8 ObA 12/04d Entsche... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1ArbVG §101ArbVG §102AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §26AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §27BBVG §67BBVG §69 Abs2BBVG §70DisziplinarO 1996 §2 Abs2
Rechtssatz: § 101 ArbVG findet auch auf ÖBB-Bedienstete Anwendung. Maßgesetzlich für die Beurteilung, ob eine Versetzung vorliegt, ist die vom Bediensteten ausgeübte Tätigkeit, nicht die ihm zugewiesene Planstelle. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 AArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102ZPO §228 B8
Rechtssatz: Die Feststellung der Unwirksamkeit einer Verwarnung ist nicht möglich, da die Frage der inhaltlichen Berechtigung der Maßnahme als Rechtstatsache nicht feststellungsfähig im Sinne des § 228 ZPO ist. Entscheidungstexte 9 ObA 2107/96k Entscheidungstext OGH 26.06.1996 9 ObA 2107/96k ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102B-VG Art90 Abs2
Rechtssatz: Disziplinarverfahren unterliegen nicht dem Anklageprinzip des Art 90 Abs 2 B-VG. Entscheidungstexte 8 ObA 299/95 Entscheidungstext OGH 18.01.1996 8 ObA 299/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097412 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...