Norm
ABGB §1153 ARechtssatz
Die Feststellung der Unwirksamkeit einer Verwarnung ist nicht möglich, da die Frage der inhaltlichen Berechtigung der Maßnahme als Rechtstatsache nicht feststellungsfähig im Sinne des § 228 ZPO ist.Die Feststellung der Unwirksamkeit einer Verwarnung ist nicht möglich, da die Frage der inhaltlichen Berechtigung der Maßnahme als Rechtstatsache nicht feststellungsfähig im Sinne des Paragraph 228, ZPO ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101813Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2017