RS OGH 2013/10/28 8ObA48/13m, 9ObA131/16d

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Veröffentlicht am 28.10.2013
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Norm

ArbVG §102

Rechtssatz

Ob eine „schlichte“ Verwarnung oder eine Disziplinarmaßnahme vorliegt, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129120

Im RIS seit

13.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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