Entscheidungen zu § 9 ARG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

18 Dokumente

Entscheidungen 1-18 von 18

RS OGH 2019/2/27 9ObA11/19m

Norm: ARG §7ARG §9GRC Art21EG-RL 2000/78/EG ? Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art1EG-RL 2000/78/EG ? Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art2EG-RL 2000/78/EG ? Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art7
Rechtssatz: Die Normierung des Karfreitags als Feiertag bzw des Anspruchs auf Feiertagsentgelt im Fall der Arbeitsleistung an diesem Tag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kir... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.2019

TE OGH 2007/8/8 9ObA98/07p

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Entscheidung | OGH | 08.08.2007

RS OGH 2007/8/8 9ObA98/07p

Norm: ARG §9
Rechtssatz: Die auf Grund der geltenden Rechtslage völlig klare Unterwerfung der Arbeitnehmer der Österreichischen Bundesbahnen unter die Schutzbestimmung des Arbeitsruhegesetzes führt zur Konsequenz, dass auch der allgemeine, vom Ausfallsprinzip getragene Entgeltbegriff des § 9 Abs 1 ARG Anwendung zu finden hat. Da diese Rechtslage erst seit 1.5.2004 gilt, gibt es überhaupt keinen Anhaltspunkt, auf dem ARG beruhende Entgelt(fortza... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.08.2007

TE OGH 2005/8/3 9ObA102/05y

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Entscheidung | OGH | 03.08.2005

TE OGH 2002/10/17 8ObA67/02i

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Entscheidung | OGH | 17.10.2002

TE OGH 2002/7/10 9ObA210/01z

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Entscheidung | OGH | 10.07.2002

RS OGH 2002/7/10 9ObA210/01z

Norm: ARG §9AZG §10AZG §19cKA-AZG §5
Rechtssatz: Zur Frage der Berücksichtigung von Feiertagen bei der für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten und Ordensspitäler Österreichs, welche im Schichtdienst und Turnusdienst beschäftigt sind, üblichen freien Diensteinteilung. Entscheidungstexte 9 ObA 210/01z Entscheidungstext OGH 10.07.2002 9 ObA 210/01z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.2002

RS OGH 2002/7/10 9ObA210/01z, 9ObA102/05y

Norm: ARG §9AZG §10AZG §19cKA-AZG §5
Rechtssatz: Die Ermittlung der Normalarbeitszeit für die Berechnung von Überstunden kann von einem Feiertag nur insofern beeinflusst werden, als eben eine theoretische Einteilung, aber mangelnde Verwendung zu einer Anrechnung als Arbeitszeit führt. Diese Bestimmungen geben jedoch nicht Aufschluss darüber, wie eine freie Diensteinteilung (hier: der Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten und Ordensspitäler Ös... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.2002

TE OGH 1994/4/6 9ObA603/93

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Entscheidung | OGH | 06.04.1994

RS OGH 1994/4/6 9ObA603/93

Norm: AngG §8 Abs1 IIAARG §9ASGG §54 Abs2KollV für Angestellte der Versicherungsunternehmen - Außendienst §4 Abs2 Z2UrlG §6
Rechtssatz: Zur Frage, inwieweit die dem KollV für Angestellte der Versicherungsunternehmen - Außendienst vom 10.08.1951, Stand 01.04.1991, kollektivvertragsangehörigen Arbeitgeber verpflichtet sind, den Anspruch der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer auf Entgelt während der Dauer einer durch Urlaub, Feiertagsruhe und Kr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1994

RS OGH 1994/4/6 9ObA603/93

Norm: AngG §8 Abs1 IIA. ARG §9UrlG §6
Rechtssatz: Die Bestimmungen über den fiktiven Arbeitsverlauf während des Urlaubs bzw der Dienstverhinderung sind restriktiv auszulegen. Nachteile, die der Arbeitnehmer durch den Urlaub bzw die Dienstverhinderung zu einem späteren Zeitpunkt erleidet, werden durch die Entgeltweiterzahlung nicht abgegolten. Ist daher eine Prämienleistung oder Provisionsleistung vom Erreichen einer Zielvorgabe abhängig, ist ke... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1994

RS OGH 1994/4/6 9ObA603/93, 8ObA67/02i

Norm: AngG §8 Abs1 IIAARG §9UrlG §6
Rechtssatz: Der Berücksichtigung von fiktiven Folgeprovisionen und Betreuungsprovisionen aus fiktiven Geschäftsabschlüssen (fiktiven Abschlussprovisionen) steht die restriktive Beschränkung der Fortzahlungsansprüche auf den unmittelbaren zeitlichen Konnex mit der Dienstverhinderung entgegen. Ebenso entsteht im Bereich der Wettbewerbsprovision und Superprovision grundsätzlich kein zu berücksichtigender "Ausfal... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1994

TE OGH 1988/8/31 9ObA155/88

Begründung: Der Kläger war ab dem Jahre 1976 mit Unterbrechungen, zuletzt vom 25.Mai bis 13.Juni 1987 im Transportbetrieb der Beklagten als LKW-Fahrer beschäftigt. Er arbeitete bei Bedarf fallweise auch an Samstagen, und zwar im Jahre 1984 6mal, 1985 3mal und 1986 7mal. Sein Stundenlohn betrug zuletzt 72 S brutto. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Auf dieses Arbeitsverhältnis findet der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe - ausgenommen die Urlaubsbestimmu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.08.1988

TE OGH 1987/12/16 9ObA164/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten seit 20. April 1964 als Schlosser beschäftigt. In der Zeit vom 12. bis 31. August 1985 konsumierte der Kläger seinen Urlaub. Auf dieses Arbeitsverhältnis findet der Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs (KV) Anwendung, der folgende Regelung über Sonntags- und Feiertagsarbeit enthält: "§ 8 Sonntags- und Feiertagsarbeit .......... 3. Als Feiertage gelten die auf Grund des Arbeitsruhegesetze... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.12.1987

RS OGH 1987/12/16 9ObA164/87

Norm: ARG §9UrlG §6
Rechtssatz: Fällt in die Urlaubsdauer ein Feiertag, an dem ansonsten gearbeitet worden wäre, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Feiertagsentgelt gemäß § 9 Abs 1 ARG, nicht aber auf das zusätzliche Entgelt nach § 9 Abs 5 ARG, weil das Ausfallsprinzip des § 6 Abs 3 UrlG nur auf jene Zeiten zu beziehen ist, die auf den bezahlten Urlaub gemäß § 2 Abs 1 UrlG anzurechnen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1987

RS OGH 1987/12/16 9ObA164/87, 9ObA109/89

Norm: ARG §9
Rechtssatz: Würde ungeachtet des Umstandes, daß Arbeitnehmer infolge Urlaubs an den betreffenden Feiertagen nicht arbeiten, das zusätzliche Entgelt nach § 9 Abs 5 ARG zustehen, wäre dies eine sachlich nicht gerechtfertigte Begünstigung jener Arbeitnehmer, die ihren Urlaub so lagern, daß möglichst viele Feiertage hineinfallen. Es gebührt daher lediglich das Entgelt nach § 9 Abs 1 ARG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1987

TE OGH 1986/3/25 14Ob31/86 (14Ob32/86, 14Ob33/86, 14Ob34/86, 14Ob35/86, 14Ob36/86, 14Ob37/86, 14Ob38

Entscheidungsgründe: Sämtliche Kläger sind Kraftfahrer der beklagten Partei. Auf ihr Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für die Arbeiter in der erdölgewinnenden Industrie Österreichs (im folgenden kurz: KV) Anwendung, der unter anderem folgende Bestimmungen enthält: "VII. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit Überstunden 1. Als Überstunde gilt jede angeordnete Arbeitszeit, welche außerhalb der auf Grundlage der jeweils geltenden wöchentlichen Nomalarbeitszeit (Absch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.1986

RS OGH 1986/3/25 14Ob31/86 (14Ob32/86 - 14Ob40/86), 9ObA155/88

Norm: ARG §9AZG §10 Abs1
Rechtssatz: Zu dem Entgelt, das für die an Feiertagen geleistete Arbeit gebührt, gehören auch die gesetzlich (§ 10 Abs 1 AZG) oder kollektivvertraglich gebührenden Überstundenzuschläge. Die Sonntagsentlohnung weicht von der Feiertagsentlohnung nur insofern ab, als bei der Sonntagsentlohnung ein zusätzlicher Anspruch auf Bezahlung des infolge eines Feiertages ausgefallenen Entgelts (§ 9 Abs 1 ARG) nicht in Betracht kommt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.1986

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