RS OGH 1987/12/16 9ObA164/87

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Norm

ARG §9
UrlG §6

Rechtssatz

Fällt in die Urlaubsdauer ein Feiertag, an dem ansonsten gearbeitet worden wäre, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Feiertagsentgelt gemäß § 9 Abs 1 ARG, nicht aber auf das zusätzliche Entgelt nach § 9 Abs 5 ARG, weil das Ausfallsprinzip des § 6 Abs 3 UrlG nur auf jene Zeiten zu beziehen ist, die auf den bezahlten Urlaub gemäß § 2 Abs 1 UrlG anzurechnen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0052456

Dokumentnummer

JJR_19871216_OGH0002_009OBA00164_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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