Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Kommandos Streitkräfte vom 23.02.2021, Zl. XXXX , wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers zum Ablauf des 28.02.2015 mit 12.455,3334 Tagen von Amts wegen gemäß § 169f Abs. 1 GehG neu festgesetzt. 1. Mit Bescheid des Kommandos Streitkräfte vom 23.02.2021, Zl. römisch 40 , wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers zum Ablauf des 28.02.... mehr lesen...