Begründung: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei Schadenersatz in Höhe von EUR 15,131.645 mit der
Begründung: , die in Russland ansässige Beklagte habe ihre Pflichten aus einem Depotvertrag gegenüber der Z***** („FP") verletzt, indem sie im Namen von FP registrierte Gasprom-Aktien an Dritte übertragen habe. FP habe die daraus gegenüber der Beklagten entstandenen Ansprüche teilweise an die Klägerin abgetreten. Zur Zuständigkeit des angerufenen Handelsgerichtes Wien führte d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der deutschen Wortmarke Nr. 1139958 „Juwel", welche am 19. 5. 1989 (ua) für Waren der Klasse 29 (Tiefkühlkost, insbesondere Fleisch, Geflügel, Wild) in das deutsche Markenregister eingetragen wurde. Am 19. 5. 2003 wurde für die Klägerin auf Grund dieser Marke eine internationale Marke zu IR 807897 registriert, die auch für Österreich Schutz genießt. Die Beklagte ist Inhaberin der österreichischen Wortbildmarke Nr. 218732 „Küchen Juwel" und de... mehr lesen...
Norm: JN §99 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Hat die Beklagte eine Forderung gegen einen Dritten in Form einer Bankgarantie, welche zur Sicherung der Kaufpreisforderung der beklagten Partei gegenüber der klagenden Partei ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erwirkte zu 8 C 1778/03y des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt eine am 4. 12. 2003 erlassene einstweilige Verfügung, wonach der beklagten Partei verboten wurde, 30.000 EUR sowie jeden sonstigen Betrag aus der Bankgarantie vom 14. 10. 2003 von der R***** W***** zu verlangen. Diesen Antrag verband die Klägerin mit einem Drittverbot. Sie bezog sich zusammengefasst darauf, dass sie sämtliche Kaufpreisforderungen der beklagten Partei beglichen, ja sogar überzahl... mehr lesen...
Norm: JN §99 MMA Art4 Abs1 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Eine internationale Marke im Sinne des Madrider Markenabkommens, für die Schutz in Österreich beansprucht wird, bildet ein in Österreich gelegenes Vermögen im Sinn... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Tschechischen Republik. Die Klägerin begehrt Entgelt für 1998 und 1999 an eine andere Kapitalgesellschaft in der Tschechischen Republik vorgenommene Zellstofflieferungen. Die Beklagte habe sich zur Zahlung dieser (fremden) Schuld verpflichtet, die Klägerin habe ihre Schuldübernahme angenommen. Zur inländischen Gerichtsbarkeit und zur örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Handelsgerichtes Wien berief sich die ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 28. 3. 1996 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger 1. von Claus M*****, 2. von Mag. Alex M***** und 3. von Freya M***** zur ungeteilten Hand ein Rechtsanwaltshonorar von zunächst 1,528.825,70 S. Als Adresse führte er bei Claus und Mag. Alex M*****"H*****straße *****, 5020 Salzburg" an, bei Freya M***** die Adresse in Monte Carlo. Hinsichtlich Letzterer stützte er die Zuständigkeit des Erstgerichtes auf die §§ 93 und 99 JN. Gegen Claus u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner am 15. 2. 2002 beim Erstgericht eingelangten Klage von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von 33.429,50 EUR. Die Erstbeklagte, eine Gesellschaft mit dem Sitz auf den British Virgin Islands, habe seit 1996 sogenannte "E*****-Vorzugsaktien" bzw "E*****-Direktbeteiligungen" angeboten. Der in Tel Aviv wohnhafte Zweitbeklagte sei Präsident und Alleinverantwortlicher der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte sei die einzige Gesellschafte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren Wohnsitz, die Beklagte ihren Sitz in Moskau. Die Klägerin macht mit der vorliegenden Klage einen Kontoglattstellungsanspruch gegen die Beklagte in der Höhe von S 133.485,52 samt Anhang geltend. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes stützt sich die Klägerin auf den Vermögensgerichtsstand nach § 99 Abs 1 JN. Die Beklagte habe weder ihren Sitz noch einen allgemeinen Gerichtsstand in Wien. Sie verfüge aber über je ein konkre... mehr lesen...
Norm: JN §27a JN §99 JN § 27a heute JN § 27a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: JN §27a Abs1 JN §27a Abs2 JN §99 JN § 27a heute JN § 27a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 27a heute JN § 27a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/19... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die ihren Sitz in Linz hat, begehrte mit dem am 24. 2. 1998 beim Erstgericht eingelangten Antrag unter Vorlage zweier an sie indossierter "Primissory Notes" vom 6. 6. 1997 und 23. 7. 1997, ausgestellt in Jakarta, Indonesien, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages gegen die Beklagte über USD 1,994.791,67 sA und berief sich zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf § 87 und § 99 Abs 3 JN. Die Klägerin, die ihren Sitz in Linz hat, begehrte mi... mehr lesen...
Norm: JN §99 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ob der Beschluß über die Einverleibung auch bereits rechtskräftig war, ist unerheblich, weil er in der Folge rechtskräftig geworden ist und der Eigentumserwerb in dem Zeitpunkt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt S 241.900,-- sA. Der Beklagte habe für ihn eine Liegenschaft in Paraguay verkauft; an restlichem Kaufpreis stünden dem Kläger S 191.900,-- und aus einem dem Beklagten gewährten Darlehen S 50.000,-- zu. Der Kläger gab die Anschrift des Beklagten in der Klage mit "***** H*****" an. Da die Klage dem Beklagten unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden konnte, beantragte der Kläger, die Klage dem Beklagten an seinem "derzeitigen Aufenthaltsort... mehr lesen...
Rechtssatz: Art 3 LGVÜ schließt den österreichischen Vermögensgerichtsstand nach § 99 JN ausdrücklich aus. Entscheidungstexte 1 R 123/97i Entscheidungstext LG Feldkirch 12.03.1997 1 R 123/97i Anmerkung 0000001 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:0LG0929:1997:RFE0000001 Dokumentnummer JJR_19970312_0LG0929_001... mehr lesen...
Norm: LGVÜ Art3 JN §99 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Art 3 LGVÜ schließt den österreichischen Vermögensgerichtsstand nach § 99 JN ausdrücklich aus. Artikel 3, LGVÜ schließt den österreichischen Vermögensgerichtsstand nach... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §99 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 99 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt S 10 Mio. an Schadenersatz. Zwischen den Streitteilen habe ein Abfüllervertrag für den jugoslawischen Markt bestanden. Gegenstand des Vertrages sei das von der deutschen Muttergesellschaft der Klägerin entwickelte Getränk "D*****"gewesen. Die Beklagte habe das Getränk "D*****" entgegen den im Vertrag übernommenen Verpflichtungen durch ein unter der Marke "S*****" vertriebenes Getränk ersetzt, so daß die Marke der Klägerin auf dem jugoslawischen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 99 Abs 1 Satz 2 JN darf der Wert des im Inland befindlichen Vermögens nicht unverhältnismäßig geringer sein als der Wert des Streitgegenstandes, für dessen Berechnung der § 55 Abs 3 JN nicht gilt. Das Vermögen muß nach ständiger Rechtsprechung in einer angemessenen Relation zum Streitwert stehen; dies ist dann der Fall, wenn das Vermögen ca. 20 % des Streitwertes erreicht (EvBl 1991/182 = RdW 1991, 325 = RZ ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von allen vier beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Bezahlung des Betrages von S 2,874.376,80 sA. Die erstbeklagte Partei ist eine in der Zwischenzeit in Konkurs verfallene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Österreich. Die Einreden der viertbeklagten Partei, es mangle an der inländischen Gerichtsbarkeit und das Erstgericht sei örtlich und sachlich nicht zuständig, wurden mit Beschluß des Erstgerichtes ON 53 verwor... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte ursprünglich vom Beklagten die Bezahlung von S 2,811.078,-- sA. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin habe um den Klagsbetrag im Auftrag des Beklagten Wertpapiere gekauft, die dieser nicht bezahlt habe. Die Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichtes Steyr gründete die Klägerin auf § 99 JN und führte dazu aus, daß der Beklagte in Österreich keinen allgemeinen Gerichtsstand habe, sich aber im Depot der klagenden Partei, also im Sprengel des Lan... mehr lesen...
Norm: JN §99 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Der Gerichtsstand des Vermögens setzt ein vom Klageanspruch verschiedenes und von der Entscheidung über die Rechtsbeständigkeit des Klageanspruches selbst unabhängiges Vermögen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von S 297.450 als Kaufpreis für die von der Beklagten zur Lieferung in Auftrag gegebenen *****Speicher *****. Die Beklagte habe "die Abnahme dieser Geräte für März 1992 zugesichert", trotz Lieferbereitschaft der Klägerin und mehrfacher Aufforderungen aber nicht abgenommen. Die Zuständigkeit des Erstgerichtes stütze sich auf § 99 JN, weil die Beklagte gegenüber der Klägerin einen Anspruch auf Lieferung dieser Gerät... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §99 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 99 heute ... mehr lesen...
Begründung: Da die Zurückweisung der Klage in Ansehung der Zweitbeklagten bereits in Rechtskraft erwachsen ist, wird im folgenden die Erstbeklagte zur Vereinfachung als "Beklagte" bezeichnet. Die deutsche Muttergesellschaft der Klägerin "K***** Deutschland" ist Inhaberin der unter Nr.840.325 registrierten nationalen (Bundesrepublik Deutschland) sowie der unter der Nr.351.119 registrierten internationalen Wortmarke "deit". Die Klägerin hat mit der Beklagten am 24.11.1970 eine... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagte - eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz - schuldig zu erkennen, auf ihre Kosten der Klägerin a) das Recht aus der österreichischen Patentanmeldung AT 231/89 und b) die europäische Patentanmeldung Nr. 90890022.8, Veröffentlichungsnummer 0382709, zu übertragen. Die Beklagte habe im Werkauftrag der Klägerin, ein Verfahren zur getrennten Absonderung der Metalle Zink und Eisen aus sauren eisenhaltigen Lösungen (Abfal... mehr lesen...
Norm: JN §99 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die zur Rechtzeitigkeit der Zahlung im bargeldlosen Überweisungsverkehr geltenden Grundsätze sind auch bei der Beurteilung des Gerichtsstandes des Vermögens anzuwenden. Er liegt... mehr lesen...
Begründung: Der in Deutschland wohnhafte Kläger ist Handelsagent, besitzt einen österreichischen Gewerbeschein und betreibt nach seinem Vorbringen auch in Österreich eine Handelsagentur. Er hat mit dem Beklagten, der seinen Firmensitz in Italien hat, einen Handelsvertretervertrag geschlossen, nach welchem er mit dessen Alleinvertretung für Österreich und Deutschland betraut ist und der für Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand den Sitz des (jeweiligen) Klägers vorsieht. Mit de... mehr lesen...
Begründung: Beide Beklagte haben, als sie noch in Grieskirchen wohnten, bei der klagenden Partei einen Kredit aufgenommen, der nunmehr fälliggestellt worden ist. Unbestritten blieb die Verbrauchereigenschaft der beiden Beklagten und daß sie anläßlich der Kreditaufnahme eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 104 JN mit der klagenden Partei auf das Bezirksgericht Grieskirchen getroffen haben. Beide Beklagte haben, als sie noch in Grieskirchen wohnten, bei der klagenden Partei eine... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien (im folgenden: Kläger) brachten vor, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden: Beklagte) wären je zur Hälfte Eigentümer einer griechischen Aktiengesellschaft gewesen. Diese sei Eigentümerin eines Hotels auf der griechischen Insel K*****. Die Kläger hätten sich für den Erwerb dieses Hotels interessiert. Nach Einigung über einen Kaufpreis von S 109 Mill. hätten die Parteien zwei eine Einheit bildende private ... mehr lesen...