RS OGH 2011/10/12 8Ob105/99w, 7Ob276/00i, 6Ob174/02k, 5Nc14/11w, 3Ob186/11s

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Norm

JN §27a
JN §99
  1. JN § 27a heute
  2. JN § 27a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  1. JN § 99 heute
  2. JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Seit der Einführung des § 27a JN ist - entgegen der von der Rechtsprechung entwickelten Indikationentheorie - unerheblich, ob neben der örtlichen Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes auch eine sonstige ausreichende inländische Nahebeziehung vorliegt.Seit der Einführung des Paragraph 27 a, JN ist - entgegen der von der Rechtsprechung entwickelten Indikationentheorie - unerheblich, ob neben der örtlichen Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes auch eine sonstige ausreichende inländische Nahebeziehung vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112696

Im RIS seit

25.12.1999

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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