Norm
JN §99Rechtssatz
Eine internationale Marke im Sinne des Madrider Markenabkommens, für die Schutz in Österreich beansprucht wird, bildet ein in Österreich gelegenes Vermögen im Sinne des § 99 JN, das jedenfalls am Sitz des österreichischen Patentamtes "lokalisiert" ist.Eine internationale Marke im Sinne des Madrider Markenabkommens, für die Schutz in Österreich beansprucht wird, bildet ein in Österreich gelegenes Vermögen im Sinne des Paragraph 99, JN, das jedenfalls am Sitz des österreichischen Patentamtes "lokalisiert" ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117766Dokumentnummer
JJR_20030708_OGH0002_0040OB00128_03G0000_001