Norm: JN §92a JN § 92a heute JN § 92a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Der Gerichtsstand der Schadenszufügung gilt auch für Regressklagen des Haftpflichtversicherers als Legalzessionar. Es kommt nicht darauf an, ob der Schaden aus dem schadenverur... mehr lesen...
Norm: ABGB §364a. ABGB §364b JN §92a ABGB § 364a heute ABGB § 364a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 JN § 92a heute JN § 92a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/198... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Bezirksgericht Gloggnitz eingebrachten Mahnklage begehren die Kläger von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von EUR 4.135,-- sA. Sie brachten vor, sie seien Mieter eines Mietobjektes in Brunn am Gebirge. Die Beklagten seien im klagsrelevanten Zeitraum zwischen März und Juni 2002 Eigentümer einer benachbarten Liegenschaft gewesen. Bei Grabungsarbeiten auf der Liegenschaft der Beklagten entlang der Grundstücksgrenze des von den Klägerin in Besta... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Schadenersatzklage von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Tschechien hat, die Zahlung von EUR 244.967,99 mit der
Begründung: , am 17. 3. 2002 habe sich im Bahnhof Breitenstein am Semmering ein Unfall ereignet, bei dem ein Waggon entgleist sei. Die Ware sollte von Tschechien über Österreich nach Slowenien transportiert werden. Auslöser für den Unfall sei das Verrutschen der Ladung gewesen; dieses sei wiederum durch eine nicht... mehr lesen...
Norm: JN §92a JN § 92a heute JN § 92a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Dauert das schädigende Verhalten (hier: in Gestalt eines mangelhaften Transportes) über mehrere Gerichtssprengel an, dann ist jedenfalls (auch) das Erstgericht, in dessen Sp... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger machte in seiner Klage geltend, er sei am 16. 1. 2002 nach einem Unfall, bei dem er einen offenen Bruch des rechten Waden- und Schienbeines erlitten habe, in einem französischen Krankenhaus operiert worden. Im Anschluss daran sei er am 19. 1. 2002 nach Österreich ins W***** Klinikum H***** überstellt worden. Da ein massives Ödem vorhanden gewesen sei, sei die Operationswunde in Frankreich offen gelassen worden. Der Rücktransport über eine Strecke von rund 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hatte sich in Ansehung der beklagten Parteien schon wiederholt mit der Frage der Zuständigkeit des Landesgerichts für ZRS Wien für Schäden aufgrund in Linz durchgeführter Plasmapherese zu beschäftigen. Der angefochtene Beschluss, der sich ausdrücklich auf die Entscheidung 8 Ob 241/02b stützt, bewegt sich entgegen der Ansicht des Revisionsrekurswerbers auf dem Boden einer mittlerweile einhelligen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In mehreren Parallelverfahren (gleiche Haftungsgründe, gleiche Beklagte nur verschiedene Kläger) hat der Oberste Gerichtshof erst kürzlich erkannt, dass der Gerichtsstand der Schadenszufügung für beide Beklagte diesfalls in Linz begründet ist, weil auch die Zweitbeklagte wegen der Schäden der Klägerin aus der Verletzung ihrer Person in Anspruch genommen wird. Das schließt die Inanspruchnahme des für die Zweitbeklagte ö... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Zuspruch von EUR 65.400 sowie die Feststellung der solidarischen Haftung der beklagten Parteien für alle ihm aus seiner Infektion mit dem Hepatitis C-Virus in Hinkunft noch entstehenden Schäden. Er sei in den Jahren 1970 bis 1973 beim Blutplasmaspenden in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz mit dem Virus infiziert worden. Die Erstbeklagte habe an ihrem Stando... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien als Solidarschuldnern die Zahlung von 138.078 EUR und die Feststellung, dass sie ihm für alle in Hinkunft auftretenden weiteren Schäden aus der Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus, die er sich anlässlich von Plamaspenden (in Linz) in den Jahren 1968 bis 1972 zugezogen habe, zur ungeteilten Hand hafteten. Die erstbeklagte Partei habe ohne gewerberechtliche Genehmigung und unter den Regeln ärztlicher Kunst widersprechenden Hy... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte Schadenersatz für in Zusammenhang mit Blutplasmaspenden verursachte Gesundheitsschäden durch Infektion mit dem Hepatitis C-Virus und die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Infektionsschäden. Er brachte vor, von 1969 bis 1976 etwa zweimal wöchentlich Blut zur Gewinnung von Blutplasma in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz gespendet zu haben. In der Folge sei beim Kläger eine chronische Hepatitis C und Leb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte 65.400 EUR als Ersatz von Gesundheitsschäden infolge einer Infektion mit dem Hepatitis C-Virus anlässlich von Blutspenden und die Feststellung, dass ihm die beklagten Parteien für alle künftigen Infektionsschäden hafteten. Er brachte vor, von 1973 bis 1978 etwa sechsmal monatlich Blut zur Gewinnung von Blutplasma in der Plasmapheresestelle der erstbeklagten Partei in Linz gespendet zu haben. Am 5. 1. 2000 sei bei ihm eine chronische Hepatitis C dia... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 65.400 EUR an Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch die Infektion mit dem Hepatitis C-Virus im Zusammenhang mit Blutplasmaspenden sowie die Feststellung, dass ihm die Beklagten für alle künftigen Schäden haften. Der Kläger habe im Jahren 1979 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. 1990 seien bei ihm erstmals erhöhte Leberwerte und eine chronische Hepatitis C festgestellt worden. Die E... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Zuspruch von EUR 65.400,-- sowie die Feststellung der solidarischen Haftung der beklagten Parteien für alle ihm aus seiner Infektion mit dem Hepatitis C-Virus in Hinkunft noch entstehenden Schäden. Er habe in den Jahren 1972 bis 1974 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Wien, G*****gasse ***** Blutplasma gespendet und sei dabei mit dem genannten Virus infiziert ... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Zuspruch von EUR 65.400,-- sowie die Feststellung der solidarischen Haftung der beklagten Parteien für alle ihm aus seiner Infektion mit dem Hepatitis C-Virus in Hinkunft noch entstehenden Schäden. Er sei in den Jahren 1974 und 1975 beim Blutplasmaspenden in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz mit dem Virus infiziert worden. Die Erstbeklagte habe an ihrem Sta... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 65.400 EUR an Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch die Infektion mit dem Hepatitis C-Virus im Zusammenhang mit Blutplasmaspenden sowie die Feststellung, dass ihm die Beklagten für alle künftigen Schäden zur ungeteilten Hand hafteten. Der Kläger habe in den Jahren 1977/78 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. 1988 sei bei ihm Hepatitis C diagnostiziert worden; erst 2002 habe er vom Ka... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von EUR 101.741,96 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle in Hinkunft auftretenden weiteren Schäden aus der Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus, mit der
Begründung: , er habe 1974 in der Plasmapheresestelle der erstbeklagten Partei in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. Dabei sei er mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden. Die erstbeklagte Partei habe über keine Gewerbeberechtigung verfügt, Blu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 65.400 EUR an Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch die Infektion mit dem Hepatitis C-Virus im Zusammenhang mit Blutplasmaspenden sowie die Feststellung, dass ihm die Beklagten für alle künftigen Schäden hafteten. Der Kläger habe im Jahr 1979 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. 1990 seien bei ihm erstmals erhöhte Leberwerte und eine chronische Hepatitis C festgestellt worden. Die E... mehr lesen...
Norm: JN §92a JN §93 Abs1 JN § 92a heute JN § 92a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 93 heute JN § 93 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 65.400 EUR an Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch die Infektion mit dem Hepatitis C-Virus im Zusammenhang mit Blutplasmaspenden sowie die Feststellung, dass ihm die Beklagten für alle künftigen Schäden hafteten. Der Kläger habe in den Jahren 1973 und 1974 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. 1974 seien bei ihm erstmals erhöhte Leberwerte festgestellt worden; 1997 eine chronische H... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien begehrte, die am 1. 6. 1989 zwischen den beklagten Parteien geschlossene Ehe gemäß § 23 EheG für nichtig zu erklären. Die Erstbeklagte sei österreichische Staatsbürgerin, der Zweitbeklagte türkischer Staatsangehöriger. Die Ehe sei ausschließlich zu dem Zweck geschlossen worden, um dem Zweitbeklagten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und damit eine Anwartschaft auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Die... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien begehrt, die am 1. 7. 1987 zwischen der Erstbeklagten und dem Zweitbeklagten geschlossene und im Ehebuch des Standesamts Wien-Ottakring unter Nr. 461/1987 beurkundete Ehe gemäß § 23 EheG für nichtig zu erklären. Die Erstbeklagte sei österreichische Staatsangehörige; der Zweitbeklagte besitze die türkische Staatsbürgerschaft. Die Beklagen hätten nur geheiratet, um dem Zweitbeklagten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und damit eine... mehr lesen...
Norm: JN §6 B JN §65 JN §76 Abs1 I JN §92a JN §93 Abs1 JN § 6 gültig von 30.06.1921 bis 30.06.1921 aufgehoben durch BGBl. Nr. 422/1921 JN § 65 heute JN § 65 gültig ab 01.01.1898 JN § 76 heute ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die von der Staatsanwaltschaft Feldkirch erhobene Ehenichtigkeitsklage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. § 76 Abs 1 JN sehe eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit für Ehesachen im engeren Sinn vor. Da die beiden Beklagten nach dem Klagevorbringen keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt hätten, sei für die vorliegende Klage gemäß § 76 Abs 1 letzter Halbsatz JN das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zuständig. Denn ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein bloßer Vermögensschaden begründet nicht den Gerichtsstand des § 92 a JN. Ein durch eine Betrugshandlung im Inland bewirkter Vermögensschaden stellt jedoch einen ausreichenden Inlandsbezug her, sodaß die inländische Gerichtsbarkeit bei einem österreichischen Staatsbürger, der in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, gegeben ist. Entscheidungstexte 16 R 223/95 Entscheidungstext OLG Wien 04.01.1996 16 R 223/95 mehr lesen...
Norm: JN §42 JN §92a JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 42 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 92a heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Bezirksgericht Neumarkt eingebrachten Mahnklage begehrt der Kläger von der beklagten Partei Zahlung eines Betrages von S 74.601 sA. Er brachte hiezu vor, ein Versicherungsnehmer der beklagten Partei habe zwischen Mühlen und Neumarkt (im Sprengel des angerufenen Bezirksgerichtes) einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem die Gattin des Klägers getötet worden sei. Der Kläger habe ua Ansprüche aus dem Titel des entgangenen Unterhaltes erhoben. Die Streitte... mehr lesen...
Norm: JN §92a JN § 92a heute JN § 92a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Der Gerichtsstand der Schadenszufügung gemäß § 92 a JN bringt (grundsätzlich) bereits eine ausreichende Inlandsbeziehung für die Ableitung der inländischen Gerichtsbarkeit z... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind deutscher, der Beklagte ist niederländischer Staatsangehörigkeit. Die Kläger wohnen in Deutschland, der Beklagte in den Niederlanden. Im Februar 1993 hielten sich sämtliche Streitteile einige Tage lang als zahlende Urlaubsgäste in St.Johann/Pongau auf. Am 20.2.1993 kam es im Freizeitbereich (Whirlpool) des Hotels zu einer Auseinandersetzung zwischen den Streitteilen, welche mit Verletzungen der beiden Kläger endete. Beim Landesgericht Salzburg behä... mehr lesen...
Norm: JN §92a JN § 92a heute JN § 92a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Mit dem Begehren auf Ersatz des Wertes eines mangels vertraglich geschuldeter Verwahrungspflichten entlaufenen und in der Folge verunglückten Tieres wird kein "reiner Vermög... mehr lesen...