Norm: ABGB §364a. ABGB §364bJN §92a
Rechtssatz: Auch nachbarrechtliche Ansprüche nach den §§ 364a und b ABGB können beim Gerichtsstand der Schadenszufügung (§ 92a JN) geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 10 Ob 7/05k Entscheidungstext OGH 08.03.2005 10 Ob 7/05k Veröff: SZ 2005/28 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: JN §92a
Rechtssatz: Dauert das schädigende Verhalten (hier: in Gestalt eines mangelhaften Transportes) über mehrere Gerichtssprengel an, dann ist jedenfalls (auch) das Erstgericht, in dessen Sprengel die letzte Etappe (hier: des "Leidenstransportes" des Klägers) stattfand und schließlich zu Ende ging, nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 92a JN ein Gericht, in dessen Sprengel ein den Schaden verursachende Verhalten gesetzt worde... mehr lesen...
Norm: JN §92aJN §93 Abs1
Rechtssatz: Der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (§ 93 Abs 1 JN) steht nur offen, wenn nicht für den Rechtsstreit ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand, gleichviel ob ausschließlicher oder Wahlgerichtsstand, begründet ist. Ist der Gerichtsstand der Schadenszufügung für beide Beklagte derselbe, weil auch die Zweitbeklagte wegen derselben Schäden des Klägers - hier aus der Verletzung seiner Person - in Ans... mehr lesen...
Norm: JN §6 BJN §65JN §76 Abs1 IJN §92aJN §93 Abs1
Rechtssatz: Die Anordnung, daß auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Beklagten abzustellen ist, kann auf den Fall, daß beide Ehegatten vom Staatsanwalt als Beklagte in Anspruch genommen werden, zumindest dann nicht angewendet werden, wenn die Ehegatten in unterschiedlichen Gerichtssprengeln aufhältig sind. Es kommt nur die gegenüber allen sonstigen Möglichkeiten des § 76 Abs 1 JN subsidiäre Zustä... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein bloßer Vermögensschaden begründet nicht den Gerichtsstand des § 92 a JN. Ein durch eine Betrugshandlung im Inland bewirkter Vermögensschaden stellt jedoch einen ausreichenden Inlandsbezug her, sodaß die inländische Gerichtsbarkeit bei einem österreichischen Staatsbürger, der in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, gegeben ist. Entscheidungstexte 16 R 223/95 Entscheidungstext OLG Wien 04.01.1996 16 R 223/95 mehr lesen...
Norm: JN §92a
Rechtssatz: Der Gerichtsstand der Schadenszufügung gemäß § 92 a JN bringt (grundsätzlich) bereits eine ausreichende Inlandsbeziehung für die Ableitung der inländischen Gerichtsbarkeit zum Ausdruck. Entscheidungstexte 2 Ob 503/95 Entscheidungstext OGH 26.01.1995 2 Ob 503/95 Veröff: SZ 68/19 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: JN §92a
Rechtssatz: Mit dem Begehren auf Ersatz des Wertes eines mangels vertraglich geschuldeter Verwahrungspflichten entlaufenen und in der Folge verunglückten Tieres wird kein "reiner Vermögenssachen", sondern ein Sachschade im Sinne des § 92 a JN geltend gemacht. Entscheidungstexte 6 Ob 638/94 Entscheidungstext OGH 27.10.1994 6 Ob 638/94 Veröff: SZ 67/189 ... mehr lesen...