RS OLG Wien 1996/01/04 16R223/95

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Veröffentlicht am 04.01.1996
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Rechtssatz

Ein bloßer Vermögensschaden begründet nicht den Gerichtsstand des § 92 a JN. Ein durch eine Betrugshandlung im Inland bewirkter Vermögensschaden stellt jedoch einen ausreichenden Inlandsbezug her, sodaß die inländische Gerichtsbarkeit bei einem österreichischen Staatsbürger, der in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, gegeben ist.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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