RS OGH 1994/10/27 6Ob638/94

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Veröffentlicht am 27.10.1994
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Norm

JN §92a
  1. JN § 92a heute
  2. JN § 92a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Mit dem Begehren auf Ersatz des Wertes eines mangels vertraglich geschuldeter Verwahrungspflichten entlaufenen und in der Folge verunglückten Tieres wird kein "reiner Vermögenssachen", sondern ein Sachschade im Sinne des § 92 a JN geltend gemacht.Mit dem Begehren auf Ersatz des Wertes eines mangels vertraglich geschuldeter Verwahrungspflichten entlaufenen und in der Folge verunglückten Tieres wird kein "reiner Vermögenssachen", sondern ein Sachschade im Sinne des Paragraph 92, a JN geltend gemacht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046724

Dokumentnummer

JJR_19941027_OGH0002_0060OB00638_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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