Begründung: Die Erblasserin, die britische Staatsangehörige Dr. Erika C***** hatte keinen Wohnsitz in Österreich; ihr letzter Wohnsitz war in England. Sie hinterließ den Witwer Keith Brian C***** und die Kinder Michael Robert und Bettina Anne. Die Erblasserin ernannte in ihrem Testament vom 9. März 1994 ihren Ehemann zum Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Für den Fall, dass dieser nicht dazu in der Lage oder willens sein sollte, ernannte sie ihre Kinder zu Testamentsvol... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der durch die ZVN 1983 eingeführte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen gemäß § 83c JN hat die Zuständigkeitsregelung des früheren § 23 UWG übernommen und damit die bis dahin für die genannten Streitigkeiten bestehenden unterschiedlichen Regelungen über die örtliche Zuständigkeit zusammengefasst. Gemäß § 83c JN ist in diesen Streitigkeiten gegen Person... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung von Lichtbildern der Klägerin ohne deren Einwilligung zu unterlassen, wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin deren Privatleben und Intimsphäre erörtert wird, insbesondere wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin die Behauptung aufgestellt wird, sie sei geistig behindert, auf dem Entwicklungsstand eines achtjährigen Kindes, und/oder Behauptungen ähnlichen Inhal... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung von Lichtbildern der Klägerin ohne deren Einwilligung zu unterlassen, wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin und/oder deren Adoptivschwester Maria K. behauptet wird, daß Maria K. wie ein wildes Tier im Garten gehalten wurde, während der Rest der Familie drinnen im Warmen saß, eine mögliche Mitwisserschaft der Adoptivkinder bestehen könne oder die Klägerin nicht verkraftet ... mehr lesen...
Norm: JN §87 JN §99 Abs3 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eingebrachten Klage aufgrund zweier - in steiermärkischen Zeitungen erschienenen - mit "M*****-Elektronic, Graz, ***** und Wien 21, ***** gekennzeichneten Zeitungsanzeigen, die Beklagte schuldig zu erkennen, gegen das Preisauszeichnungsgesetz verstoßende Preisankündigungen zu unterlassen. Die Beklagte betreibe den Handel mit elektronischen Geräten; ihr Sitz sei in Wien. An der Anschrift in Gra... mehr lesen...
Begründung: Der am 27. April 1989 in Wien verstorbene Michel Emile Henri D***** (folgend Erblasser) war französischer Staatsangehöriger. Er hatte am 27. Dezember 1955 vor dem (vermutlich französischen) Generalkonsulat in Beirut, Libanon, mit Marica D***** (im folgenden erste Frau) die - zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch aufrechte - Ehe geschlossen, der drei volljährige Kinder entstammen. Nach dem Akteininhalt halten sich die erste Frau und die Tochter in Griechenland, de... mehr lesen...
Norm: JN §87 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Eine inländische Niederlassung setzt Geschäftssitz oder Berufssitz im Inland oder qualifizierte Gesellschafterstellung in einer inländischen Personenhandelsgesellschaft voraus. ... mehr lesen...
Norm: JN §87 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Eine Niederlassung im Sinn des § 87 Abs 1 JN ist ein Erwerbsunternehmen im weitesten Sinne. Eine Niederlassung im Sinn des Paragraph 87, Absatz eins, JN ist ein Erwerbsunterneh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §23 Abs2 JN §87 AußStrG § 23 heute AußStrG § 23 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 AußStrG § 23 gültig von 01.01.2005 bis 30.04.2011 JN § 87 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §87 KO §63 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wenn die Voraussetzungen eines inländischen Unternehmensbetriebes nach § 63 Abs 1 KO fehlen, kann immerhin auf Grund des Zuständigkeitstatbestandes der Niederlassung der ... mehr lesen...
Norm: JN §87 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Behauptung der beklagten Partei an einem Ort eine Betriebsstätte zu haben, eröffnet dem Kläger, für den die Unrichtigkeit der Behauptung der beklagten Partei nicht erkennbar ... mehr lesen...
Norm: JN §83c JN §87 UWG §23 JN § 83c heute JN § 83c gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 756/1992 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin der "A-Zeitung". Die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der "B-Zeitung", die Zweitbeklagte Komplementärin der Erstbeklagten. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die Beklagten wegen eines am 13. Feber 1977 in der steirischen Mutationsausgabe der "B-Zeitung" veröffentlichten, nach Ansicht der Klägerin mehrfach gegen §§ 1, 2 UWG verstoßenden Artikels des Chefredakteurs Georg N auf Unterlassung und Urte... mehr lesen...
Der Kläger begehrt mit der beim Landes- als Handelsgericht Linz eingebrachten Klage von dem in Wien wohnhaften Beklagten die Herausgabe von Furnieren. Er stützte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes auf die Bestimmung des § 87 JN. Er brachte hiezu vor, der Beklagte habe in Linz eine Betriebsstätte. Der Beklagte wendete bei der ersten Tagsatzung die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein. Der Kläger begehrt mit der beim Landes- als Handelsgericht Linz eingebra... mehr lesen...
Norm: HGB §105HGB §128 JN §87 JN §88 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ... mehr lesen...
Norm: JN §87 a JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die im § 87 a JN geforderten urkundlichen Nachweisungen sind an keine Formalitäten gebunden. Die im Paragraph 87, a JN geforderten urkundlichen Nachweisungen sind an keine For... mehr lesen...
Die Klägerin betreibt eine Brauerei in E. Die Beklagten haben im Jahre 1951 je zur Hälfte das Eigentum der Liegenschaft EZ. 180 des Grundbuches S. erworben. Auf dieser Liegenschaft ist das Gewerbe für das Gasthaus "X" radiziert. Pächterin des Gasthauses ist derzeit Katharina U. Die Klägerin hat schon im Jahre 1940 mit dem Voreigentümern der Liegenschaft Josef und Josefa N. einen Bierlieferungsvertrag auf die Dauer von 15 Jahren geschlossen; von diesem Vertrag, der nicht intabuliert... mehr lesen...
Norm: JN §87 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Verpachtung eines Unternehmens ist keine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne des § 87 Abs 1 JN. Die Verpachtung eines Unternehmens ist keine geschäftliche oder b... mehr lesen...
Der Kläger begehrte von einer ausländischen Schiffahrtsgesellschaft, die im Inland eine Zweigniederlassung hat, bei dem für die Zweigniederlassung zuständigen Gericht den Rückersatz der von ihm am 3. September 1938 bei der Zweigniederlassung für fünf Schiffspassagen bezahlten Fahrpreise, da von den Schiffspassagen, wie sich erst nachträglich infolge der besonderen Verhältnisse ergab kein Gebrauch gemacht werden konnte. Die beklagte Partei wendete die örtliche Unzuständigkeit ein, da... mehr lesen...
Eine Gläubigerin des Gemeinschuldners beantragte bei dem für den Masseverwalter zuständigen Bezirksgericht wegen einer Masseforderung Exekution. Das Erstgericht gab dem Antrage statt. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes wegen örtlicher Unzuständigkeit auf und überwies die Sache an das für den Gemeinschuldner zuständige Bezirksgericht. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Kläger und Beklagter sind offene Gesellschafter der Firma H. D. & Co. in Innsbruck. Kläger wohnt in Innsbruck, Beklagter in Wien. Die beim Landesgericht Innsbruck eingebrachte Klage auf Auflösung der Gesellschaft wurde vom Rekursgericht in Abänderung der erstrichterlichen Entscheidung wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Beschluß. Rechtliche Beurteilung Begründung: Der offenen Handelsgesellschaft "... mehr lesen...
Norm: JN §75 JN §87 JN § 75 heute JN § 75 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 75 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2006 JN § 87 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §87 JN §99 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 99 heute JN § 99 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: JN §87 JN § 87 heute JN § 87 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Stationen von Privateisenbahnen sind, soweit es sich um Ansprüche aus Rechtsgeschäften handelt, die sich auf diese Niederlassungen beziehen, als Niederlassungen im Sinne des § ... mehr lesen...