Norm
JN §87Rechtssatz
Wenn die Voraussetzungen eines inländischen Unternehmensbetriebes nach § 63 Abs 1 KO fehlen, kann immerhin auf Grund des Zuständigkeitstatbestandes der Niederlassung der Konkurs eröffnet werden. Der Begriff der Niederlassung wird in § 63 Abs 2 KO in einem besonderen, sehr weiten und auch über § 87 JN idF ZPNov 1983 hinausgehenden Sinn verstanden.Wenn die Voraussetzungen eines inländischen Unternehmensbetriebes nach Paragraph 63, Absatz eins, KO fehlen, kann immerhin auf Grund des Zuständigkeitstatbestandes der Niederlassung der Konkurs eröffnet werden. Der Begriff der Niederlassung wird in Paragraph 63, Absatz 2, KO in einem besonderen, sehr weiten und auch über Paragraph 87, JN in der Fassung ZPNov 1983 hinausgehenden Sinn verstanden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0046757Dokumentnummer
JJR_19900118_OGH0002_0080OB00054_8900000_002