RS OGH 1990/1/18 8Ob54/89

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Veröffentlicht am 18.01.1990
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Norm

JN §87
KO §63

Rechtssatz

Wenn die Voraussetzungen eines inländischen Unternehmensbetriebes nach § 63 Abs 1 KO fehlen, kann immerhin auf Grund des Zuständigkeitstatbestandes der Niederlassung der Konkurs eröffnet werden. Der Begriff der Niederlassung wird in § 63 Abs 2 KO in einem besonderen, sehr weiten und auch über § 87 JN idF ZPNov 1983 hinausgehenden Sinn verstanden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0046757

Dokumentnummer

JJR_19900118_OGH0002_0080OB00054_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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