Norm: JN §81 Abs1 JN § 81 heute JN § 81 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: § 81 Abs 1 JN gilt auch für Unterlassungsklagen des Bestandnehmers einer unbeweglichen Sache. Paragraph 81, Absatz eins, JN gilt auch für Unterlassungsklagen des Bestandnehmers einer unbeweglichen Sache. ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 2. Mai 2007 beim Landesgericht Salzburg eingebrachten Klage beantragte der Kläger, die Beklagte zur Einwilligung in die Löschung des im Grundbuch aufgrund eines Übergabsvertrags vom 14. Mai 1981 verbücherten Wohnrechts sowie der Reallast der Versorgung zu verurteilen. Nach dem Klagevorbringen sei der Kläger Miteigentümer der Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an drei Wohnungen. Die übrigen Liegenschaftsanteile stünden im Eigentum der Tochter der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die mit Teilrechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 159 Grundbuch *****, also die Eigentümergemeinschaft gemäß § 18 WEG. Die Klägerin ist die mit Teilrechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 159 Grundbuch *****, also die Eigentümergemeinschaft gemäß Paragraph 18, WEG. Die Beklagte ist zu 1650/2338-Anteilen Eigentümerin dieser Liegenschaft, mit wel... mehr lesen...
Norm: JN §81 Abs1 WEG 2002 §18 Abs1 S3 WEG 2002 §27 Abs2Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art22 Nr1 JN § 81 heute JN § 81 gültig ab 01.01.1898 WEG 2002 § 18 heute WEG 2002 § 18 gül... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte in ihrer Hypothekarklage vor, zu ihren Gunsten sei an bestimmten Grundstücksanteilen der beklagten Partei ein Pfandrecht im Höchstbetrag von 2 Mio S eingeräumt worden, das insbesondere zur Sicherstellung einer bestimmten Forderung dienen sollte. Diese Forderung hafte in einer 5 Mio S übersteigenden Summe unberichtigt aus, weshalb die klagende Partei von ihrem Recht Gebrauch mache, sich aus der Pfandsache teilweise zu befriedigen. Sie begehrte... mehr lesen...
Norm: JN §51 JN §81 Abs1 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig ab 01.01.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt Zahlung von S 350.000 sA aus der Zusatzvereinbarung zu einem Pachtvertrag vom 27. 9. 1996 für Ackerland in Ungarn; es handle sich um zu Unrecht zurückbehaltenen Bestandzins. Das Erstgericht wies die Klage a limine mit Beschluss vom 5. 7. 1999 wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Das Rekursgericht hob mit Beschluss vom 12. 8. 1999 diesen Beschluss auf und verwies die Rechtssache an das Erstgericht zur Verfahrensfortsetzung unter ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte vor, er sei ausschließlicher Mieter des äußerst linksseitig gelegenen, zum Haus ***** gehörenden Parkplatzes. Diesem Objekt zugehörig seien weitere Parkplätze vor dem Eingang, welche deutlich und für jedermann erkennbar zu sehen und gekennzeichnet seien. Die Beklagte habe am 8.4.1999 ihren PKW über einen längeren Zeitraum widerrechtlich auf dem vorerwähnten Parkplatz abgestellt, sodass dessen Benützung für den Kläger und die Mitarbeiter seiner Ka... mehr lesen...
Norm: JN §81 Abs1LGVÜ Art16 Z1 lita JN § 81 heute JN § 81 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Klagen, mit denen die Unterlassung von gegen Besitz und Eigentum an Liegenschaften gerichteten Störungen begehrt wird, unterliegen dem Gerichtsstand des § 81 Abs 1 JN, ohne dass es darauf an k... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte vor, daß ihm der Ehemann der Beklagten S 58.621,52 sA schulde; es sei bereits mehrmals ergebnislos Exekution geführt worden. Ein Exekutionsantrag zur Erwirkung eines Zwangspfandrechts ob einer im Eigentum des Ehemanns der Beklagten stehenden Liegenschaft sei abgewiesen worden, weil zugunsten der Beklagten ein Belastungs- und Veräußerungsverbot aufgrund einer zwischen den Ehegatten geschlossenen Vereinbarung vom 1.7.1996 einverleibt sei. Die Einverle... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien ist strittig, welcher von ihnen das Fischereirecht an einer „Fischereirechtsparzelle“ am Fischwasser und öffentlichen Gut (Gewässer) Ossiacher See zusteht. Im Vormerkblatt für den Fischereikataster des Landes Kärnten, politischer Bezirk Feldkirchen, ist für die „Ossiacherseeparzelle Nr.895/24“ das Fischereirecht der Klägerinnen je zur Hälfte vorgemerkt und zufolge Bescheids der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vom 8.November 1995 auch für die Be... mehr lesen...
Norm: JN §81 Abs1 JN § 81 heute JN § 81 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 81 Abs 1 JN wurde ein ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten um unbewegliches Gut, ein dinglicher Gerichtsstand (forum rei sitae), geschaffen. Die Bestimmung bezweckt f... mehr lesen...
Norm: JN §81 Abs1 JN § 81 heute JN § 81 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Dingliches Recht auf ein unbewegliches Gut ist jedes Recht, das nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts als dingliches Recht (Sachenrecht) anzusehen ist.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Ein vielfacher Liegenschaftseigentümer hatte seine Ehefrau als Erbin und einen Verein durch fideikommissarische Substitution auf den Überrest als Nacherben eingesetzt. Aufgrund der Abhandlungsergebnisse wurde im Sinne dieser letztwilligen Anordnungen auf den in den Nachlaß gefallenen Liegenschaften, darunter auch auf einer im Sprengel des Bezirksgerichtes Mattighofen gelegenen Liegenschaft, das Eigentum der Witwe mit der Beschränkung durch die fideikommissarische S... mehr lesen...
Norm: JN §81 Abs1 JN § 81 heute JN § 81 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Klagen auf Zustimmung zur Löschung einer Streitanmerkung unterliegen in erweiternder Auslegung des § 81 Abs 1 JN diesem Gerichtsstand. Klagen auf Zustimmung zur Löschung einer Streitanmerkung unterliegen in erwei... mehr lesen...
Begründung: Mit einer beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wider die U*** DER S*** S*** als beklagte Partei eingebrachten Klage begehren die beiden in Wien wohnhaften Kläger die Zahlung von S 38.380,-- sA und die Feststellung der Haftung für künftige Schäden aus einem Reaktorunfall, der sich am 25.4.1986 auf dem Staatsgebiet der beklagten Partei ereignet hat. Die Kläger behaupten, gemeinsame Eigentümer und Jagdberechtigte einer in Österreich gelegenen Eigenjagd und übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. Oktober 1979 verstarb der damals in Wiener Neustadt wohnhaft gewesene italienische Staatsangehörige Marius N***. Er hinterließ 4 Söhne, nämlich 1.) Dr. Heinrich N***, 2.) 2, Dr. Wilhelm N***, 3.) Dr. Friedrich N*** und 4.) 4, Dr. Oskar N*** (= Drittbeklagter). In einem Testament vom 12.Jänner 1978 errichtet in Wiener Neustadt, fremdhändig geschrieben, eigenhändig gefertigt vom Erblasser Marius N*** und drei Zeugen, setzte Marius N***... mehr lesen...
Norm: JN §81 Abs1 JN § 81 heute JN § 81 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wird mit der Klage ein dingliches Recht auf ein unbewegliches Gut geltend gemacht, wäre die inländische Gerichtsbarkeit nicht schon allein deshalb zu verneinen, weil die strittige Liegenschaft im Ausland gelegen i... mehr lesen...