Begründung: Die Parteien waren bis 5. 10. 2009 verheiratet und lebten bis zum Auszug der Beklagten am 31. 7. 2009 in einem gemeinsam gemieteten Reihenhaus zusammen. Mit der am 11. 1. 2010 eingebrachten Klage forderte der Kläger die Zahlung des anteiligen Mietzinses von August bis November 2009 sowie den Ersatz von Räumungskosten. Die Beklagte verwies insbesondere darauf, mit der Zustimmung des Klägers und des Vermieters mit 31. 7. 2009 aus dem Mietverhältnis ausgeschieden zu sein. D... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegenständlichen Klage begehrt die Klägerin festzustellen, dass sie im Erlebensfall aus einer Lebensversicherung des Beklagten bezugsberechtigt sei. Als Anspruchsgrund stützt sie sich auf die anlässlich der einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG mit dem Beklagten abgeschlossene Vereinbarung. Mit der gegenständlichen Klage begehrt die Klägerin festzustellen, dass sie im Erlebensfall aus einer Lebensversicherung des Beklagten bezugsberechtigt sei. Als Anspruch... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Bezirksgericht Feldkirch eingebrachten Klage, mit der auch ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbunden wurde, begehrt die Klägerin, den Beklagten zu verpflichten, ihr (eventualiter: zu Handen ihrer Mutter) 57.268,04 CHF sA, zu zahlen. Die Klägerin sei mit dem Beklagten verheiratet gewesen. Anlässlich der am 30. 11. 2007 erfolgten einvernehmlichen Scheidung der Ehe gemäß § 55a EheG habe sich der Beklagte im Scheidungsvergleich verpflichtet, ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 31. 1. 2008 geschieden. Es wurde ausgesprochen, dass beide Parteien ein gleichteiliges Verschulden daran trifft. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Mit einstweiliger Verfügung vom 28. 8. 2008 hat das Erstgericht im zweiten Rechtsgang aufgrund des von der Frau während des Scheidungsverfahrens gestellten Sicherungsantrags dem Mann verboten, über den aus dem ehelichen Tresor entnommenen Geldbetrag von 12.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der nach dem vorgelegten Vermögensbekenntnis ZPF 1 bosnischer Staatsangehöriger ist und unter der Anschrift *****, Bosnien, wohnt, begehrt die Ergänzung der im Urteil vom 27. November 1998 des Grundgerichts D*****, über die Scheidung seiner Eltern festgesetzten Unterhaltsverpflichtung des Antragsgegners, und zwar „beginnend ab dem 27. 11. 1998 Kindesunterhalt in Höhe eines monatlichen Betrags von 15 % seines persönlichen Einkommens zu bezahlen". Der... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 15. 7. 1999 verheiratet. Vor dem Bezirksgericht Liesing ist das Scheidungsverfahren anhängig. Im Mai 2004 brachte der Beklagte aus der vormaligen Ehewohnung verschiedene Einrichtungsstücke und Möbel in seine neue Wohnung. Die Klägerin begehrte mit der am 8. 4. 2005 eingebrachten Klage die Herausgabe mehrerer konkret bezeichneter Geräte, Möbel und sonstiger Einrichtungsgegenstände, wobei sie dem Beklagten einräumte, sich durch Zahlung eines let... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer im Mahnverfahren eingebrachten Klage die Zahlung von 20.000 EUR samt Zinsen und brachte dazu schlagwortartig vor: „Ausgleichszahlung/Forderung aus der Scheidungsvereinbarung des BG Voitsberg vom 17. 8. 2006, 11 C 70/06x des BG Voitsberg fällig seit spätestens 13. 10. 2006"; die Sache wurde als „Familienrechtssache" (Code 12F) bezeichnet. Das Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit mit der
Begründung: zurück, dass der S... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht zulässig. 1. Klagen, die sich aus einer aus Anlass einer (streitigen oder einvernehmlichen) Scheidung geschlossenen Vereinbarung ergeben, fallen nicht unter § 49 Abs 2 Z 2b JN (Simotta in Fasching I2, § 49 JN Rz 40 mwN). Ansprüche, die sich aus einem vor einer einvernehmlichen Scheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen ergeben, fallen nicht unter § 49 ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 6. 3. 2006 eingebrachten Klage begehrt der Kläger von seiner geschiedenen Ehegattin unter anderem den Betrag von EUR 2.880,-- s.A. mit folgender
Begründung: ersetzt: „Die Beklagte hat für die gemeinsame Tochter der Streitteile ..., obzwar sich dieses Kind im Haushalt des Klägers aufgehalten hat, im Zeitraum März 2004 bis 30. 6. 2005 Familienbeihilfe im Ausmaß von EUR 2.880,-- bezogen. Dieser Betrag wäre allerdings dem Kläger zugestanden. ..." Das Erstgeric... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin den Ausspruch, dass der zwischen den Streitteilen am 1. 3. 2005 vor dem Bezirksgericht Bregenz getroffene Scheidungsfolgenvergleich nichtig ist und weiters die Löschung der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Beklagten hinsichtlich bestimmter Grundstücksanteile. Sie stützt diese Klage zusammengefasst darauf, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung gemäß § 879 ABGB nichtig sei, weil ihr bei Durchführung eines Aufteilungsverfahrens ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren Ehegatten. Diese Ehe wurde am 21. 1. 2002 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Beklagte war Mieter der Ehewohnung. Vor der Scheidung hatten die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen geschlossen. Danach trat der Beklagte der Klägerin „sämtliche Rechte aus dem Mietverhältnis ab". Er verpflichtete sich ferner, „sämtliche in diesem Zusammenhang allenfalls notwendigen Erklärungen gegenüber dem Vermieter abzugeben". In der Fol... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 11. 11. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile an bestimmt bezeichneten Liegenschaften durch Naturalteilung aufzuheben und den Beklagten schuldig zu erkennen, der Einverleibung des Eigentumsrechts für die Klägerin an den Hälfteanteilen bestimmter Liegenschaften zuzustimmen, wobei die Zustimmung mit Rechtskraft des Urteils als ersetzt zu gelten habe. Die Ehe der Streitteile sei Anfang des... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 3. 2. 2004 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Wiederaufnahme seines seit 1976 beim Erstgericht anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahrens, die Aufhebung des Scheidungsurteils vom 2. 12. 1998 hinsichtlich des Ausspruchs seines Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe und stattdessen den Ausspruch des Alleinverschuldens, hilfsweise des überwiegenden Verschuldens und hilfsweise des Mitverschuldens der Beklagten. Weiters begehrte er di... mehr lesen...
Norm: JN §76 JN §76a JN § 76 heute JN § 76 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 JN § 76 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 70/1985 JN § 76a heute ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art2EuGVÜ Art5 Z2 IPRG §1 Abs1 JN §76a Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art2 IPRG § 1 heute IPRG § 1 gültig ab 01.01.1979 JN § 76a heute JN § 76a gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, die miteinander verheiratet waren, sind deutsche Staatsbürger. Der in Deutschland lebende Kläger wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. 9. 1993 verpflichtet, der nunmehr bei Villach wohnenden Beklagten ab 1. 1. 1993 einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 1.740 DM zu zahlen. Mit der am 26. 3. 2001 eingebrachten Klage begehrt der Kläger, das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. 9. 1993 dahin abzuändern, dass der Kläger ab Jänn... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichtes vom 16. 12. 1993 geschieden. Dieser Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder. Die Klägerin brachte in der am 2. 3. 1998 eingebrachten Klage vor, der Beklagte komme zwar an sich seiner Unterhaltspflicht für die Kinder durchaus nach, übe jedoch keinerlei Besuchsrecht aus. Durch dieses rechtswidrige und schuldhafte Verhalten seien ihr in den letzten drei Jahren Mehraufwendungen für Aufsich... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind geschiedene Ehegatten. Sie betrieben - auch noch nach der Ehescheidung - gemeinsam eine Privatzimmervermietung als bürgerlich-rechtliche Erwerbsgesellschaft, die schließlich von der Beklagten aus wichtigem Grund aufgekündigt wurde. Eine Aufteilung des Gesellschaftsvermögens steht noch aus. Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm den Zutritt und die ungestörte Benützung der Wiener Geschäftsräume zu gewähren sowie die erforderlichen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 25. 11. 1997 beim Bezirksgericht Hietzing gegen seine Ehefrau als Beklagte eine Unterhaltsherabsetzungsklage (rückwirkend ab 1. 8. 1997) ein. An diesem Tag behing beim selben Gericht bereits ein Ehescheidungsverfahren zwischen den genannten Eheleuten (Klage 21 C 55/96w und Widerklage 1 C 20/97b, welche zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden waren), in welchem am selben Tag (25. 11. 1997: laut Verhandlungsprotokoll um 10 Uhr) di... mehr lesen...
Norm: JN §76 I JN §76a JN § 76 heute JN § 76 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 JN § 76 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 70/1985 JN § 76a heute ... mehr lesen...
Norm: JN §76a Info JN § 76a heute JN § 76a gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 JN § 76a gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 JN § 76a gültig von 01.01.2005 bis 31.03.2009 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von S 100.360,42 mit der
Begründung: , die zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe sei nach wie vor aufrecht, die Streitteile würden jedoch getrennt leben. Sie seien Eigentümer von je 296/20.000 Anteilen an der Liegenschaft EZ 2087 Grundbuch 45212 U*****, mit welchen Wohnungseigentum untrennbar verbunden sei. Die Beklagte sei zwar aus der Ehewohnung ausgezogen, beanspruche aber weiterhin das Recht auf jeder... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, einer Ausfolgung der mit den Beschlüssen des Bezirksgerichtes Stockerau vom 14.1., 10.2., 9.3., 14.4., 17.5., 29.6., 12.7., 16.8., 8.9., 11.10., 10.11. und 10.12.1993 zu GZ 1 Nc 1001/92 gem § 1425 ABGB zu Gericht angenommenen monatlichen Erläge in Höhe von je S 29.339,20 der B***** AG, Filiale *****, welche unter I HMB 15/93 von der Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Wien in Verwahrung genommen wur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten, ihrem Ehemann, die Rückzahlung eines Darlehens von S 350.000 s.A., wobei sie ihren Anspruch auch auf den Titel der Bereicherung stützt. Sie habe dem Beklagten im Jahr 1977 den ihr zustehenden halben Verkaufserlös (S 250.000) aus der Veräußerung der vormaligen Ehewohnung überlassen und ihm S 100.000 an eigenen Ersparnissen übergeben, ohne von der Formgebundenheit eines solchen Darlehens zu wissen. Der Beklagte habe das Darlehen, z... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §65 JN §76a JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 65 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind türkische Staatsangehörige und seit 1972/73 verheiratet. Die Klägerin lebt seit jeher in der Türkei, der Beklagte lebt und arbeitet seit 1973 in Österreich an einem Ort im Sprengel des Erstgerichtes. Mit der Klage vom 24.11.1992 begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Leistung monatlichen Unterhalts von S 3.000,- ab Dezember 1992 mit dem Vorbringen, der Beklagte erziele ein monatliches Nettoeinkommen von S 12.000,- und habe f... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger belangte die Beklagte, seine Ehegattin zu AZ 4 C 100/92 des Bezirksgerichtes Salzburg wegen Scheidung und begehrt im vorliegenden Verfahren von der Beklagten die Bezahlung von 500.000 S sA, im wesentlichen mit folgender
Begründung: Der Kläger sei mit der Beklagten bereits vor der Eheschließung am 27. September 1988 befreundet gewesen und habe mit ihr noch vor der Eheschließung eine Lebensgemeinschaft aufgenommen. Im Hinblick auf die künftige gemeinsam... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2b JN §49 Abs2 Z2c JN §76a ZPO §502 Abs3 Z1 K ZPO §502 Abs5 Z1 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind verheiratet, leben jedoch getrennt. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** K***** mit dem Haus L*****weg Nr. 6c, in dem sich die ehemalige Ehewohnung sowie eine weitere Wohnung (sogenannte Inliegerwohnung) befindet. Diese Inliegerwohnung wurde von der Beklagten, die seit März 1991 allein im Haus wohnt, bereits mehrmals vermietet, und zwar vom 21.6.1991 bis zum 30.9.1991, vom 1.12.1991 bis zum 31.3.1992... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verneinung der Zuständigkeit gemäß § 49 Abs 2 Z 2c JN iVm § 76a JN für eine auf § 896 Satz 1 und (unschlüssig auf) § 97 ABGB sowie eine dem § 896 Satz 1 ABGB entsprechende Vereinbarung gestützte Klage desjenigen Ehegatten, der die bisher fällig gewordenen Kaufpreisraten für die von den Ehegatten gemeinsam, d.h. zu je einem Viertel, erworbene Liegenschaftshälfte (verbunden mit dem Benützungsrecht an einer Wohnu... mehr lesen...